BeratungTOPStatusZuständigZuständigBeschlussAbstimmung 
23.11.2020 Hauptausschuss5.1öffentlich EntscheidungEntscheidungungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

  1. Der Hauptausschuss der Stadt Köln entsendet

 

Frau Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Diemert

 

als Vertreterin der Stadt Köln

 

und

 

Herrn Thomas Blaeser, Dienststellenleitung der Zusatzversorgung und Beihilfe, Geschäftsführung Zusatzversorgungskasse und Beihilfekasse sowie

 

Herrn Frank Bücher, stellvertretende Dienststellenleitung des Amts für Informationsverarbeitung, 

 

als stellvertretende Vertreter der Stadt Köln

 

in die Verbandsversammlung des KDN-Dachverbandes kommunaler IT-Dienstleister.

 

  1. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder gewählt  werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ vor Ablauf der Wahlzeit des Rates.

 

  1. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien an, den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

03.12.2020 Rat4.2öffentlich Genehmigung (DE/EilE)Genehmigung (DE/EilE)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss des Hauptausschusses:

  1. Der Hauptausschuss der Stadt Köln entsendet

Frau Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Diemert

als Vertreterin der Stadt Köln

und

Herrn Thomas Blaeser, Dienststellenleitung der Zusatzversorgung und Beihilfe, Geschäftsführung Zusatzversorgungskasse und Beihilfekasse sowie

Herrn Frank Bücher, stellvertretende Dienststellenleitung des Amts für Informationsverarbeitung, 

als stellvertretende Vertreter der Stadt Köln

in die Verbandsversammlung des KDN-Dachverbandes kommunaler IT-Dienstleister.

    II.        Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder gewählt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ vor Ablauf der Wahlzeit des Rates.

   III.        Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien an, den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken.

Beschluss des Rates:

Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 5 GO NW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.