BeratungTOPStatusZuständigZuständigBeschlussAbstimmung 
19.01.2021 Verkehrsausschuss4.8öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ungeändert empfohlen  
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

1.   Der Rat stellt den Bedarf für die Beschaffung eines Qualitätsmanagement-Tools für die Kölner Lichtsignalanlagen (LSA) - vorbehaltlich der Bewilligung von Fördermitteln des Bundes im Rahmen der „Förderrichtlinie Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ - mit Kosten in Höhe von 880.290,60 € fest und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme.

2.   Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2021 - vorbehaltlich der Bewilligung von Fördermitteln des Bundes im Rahmen der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ - die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 GO NRW in Höhe von 838.640,60 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2022-2024 (495.718,30 € in 2022, 296.809,80 € in 2023 und 46.112,50 € in 2024) im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der neuen Finanzstelle 6400-1201-0-0012, LSA-Qualitätsmanagement-Tool Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen. Die Bereitstellung der benötigten Kassenmittel bei der gleichen Finanzstelle für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 41.650 € erfolgt durch außerplanmäßige Umbuchungen im Rahmen der Bewirtschaftung.

Die Deckung der Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch veranschlagte, aber nicht benötigte Verpflichtungsermächtigungen im gleichen Teilfinanzplan zu Lasten der                                            Finanzstelle 6601-1201-0-1088, Ost-West-Achse. Aus dieser Finanzstelle erfolgt auch die Deckung für die in 2021 benötigten Kassenmittel in Höhe von 41.650 €.

3.   Der Rat beschließt - vorbehaltlich der Bewilligung von Fördermitteln des Bundes im Rahmen der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ - die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 41.650 € für das Haushaltsjahr 2021 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei Finanzstelle 6400-1201-0-0012, LSA-Qualitätsmanagement-Tool, Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen für die Beschaffung eines Qualitätsmanagement-Tools für die Kölner Lichtsignalanlagen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

01.02.2021 Finanzausschuss10.15öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

1.   Der Rat stellt den Bedarf für die Beschaffung eines Qualitätsmanagement-Tools für die Kölner Lichtsignalanlagen (LSA) - vorbehaltlich der Bewilligung von Fördermitteln des Bundes im Rahmen der „Förderrichtlinie Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ - mit Kosten in Höhe von 880.290,60 € fest und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme.

2.   Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2021 - vorbehaltlich der Bewilligung von Fördermitteln des Bundes im Rahmen der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ - die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 GO NRW in Höhe von 838.640,60 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2022-2024 (495.718,30 € in 2022, 296.809,80 € in 2023 und 46.112,50 € in 2024) im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der neuen Finanzstelle 6400-1201-0-0012, LSA-Qualitätsmanagement-Tool Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen. Die Bereitstellung der benötigten Kassenmittel bei der gleichen Finanzstelle für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 41.650 € erfolgt durch außerplanmäßige Umbuchungen im Rahmen der Bewirtschaftung.

Die Deckung der Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch veranschlagte, aber nicht benötigte Verpflichtungsermächtigungen im gleichen Teilfinanzplan zu Lasten der                                            Finanzstelle 6601-1201-0-1088, Ost-West-Achse. Aus dieser Finanzstelle erfolgt auch die Deckung für die in 2021 benötigten Kassenmittel in Höhe von 41.650 €.

3.   Der Rat beschließt - vorbehaltlich der Bewilligung von Fördermitteln des Bundes im Rahmen der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ - die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 41.650 € für das Haushaltsjahr 2021 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei Finanzstelle 6400-1201-0-0012, LSA-Qualitätsmanagement-Tool, Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen für die Beschaffung eines Qualitätsmanagement-Tools für die Kölner Lichtsignalanlagen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt

 

04.02.2021 Rat10.12öffentlich EntscheidungEntscheidungungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

1.  Der Rat stellt den Bedarf für die Beschaffung eines Qualitätsmanagement-Tools für die Kölner Lichtsignalanlagen (LSA) - vorbehaltlich der Bewilligung von Fördermitteln des Bundes im Rahmen der „Förderrichtlinie Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ - mit Kosten in Höhe von 880.290,60 € fest und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme.

2.  Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2021 - vorbehaltlich der Bewilligung von Fördermitteln des Bundes im Rahmen der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ - die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 GO NRW in Höhe von 838.640,60 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2022-2024 (495.718,30 € in 2022, 296.809,80 € in 2023 und 46.112,50 € in 2024) im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der neuen Finanzstelle 6400-1201-0-0012, LSA-Qualitätsmanagement-Tool Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen. Die Bereitstellung der benötigten Kassenmittel bei der gleichen Finanzstelle für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 41.650 € erfolgt durch außerplanmäßige Umbuchungen im Rahmen der Bewirtschaftung.

Die Deckung der Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch veranschlagte, aber nicht benötigte Verpflichtungsermächtigungen im gleichen Teilfinanzplan zu Lasten der Finanzstelle 6601-1201-0-1088, Ost-West-Achse. Aus dieser Finanzstelle erfolgt auch die Deckung für die in 2021 benötigten Kassenmittel in Höhe von 41.650 €.

3.   Der Rat beschließt - vorbehaltlich der Bewilligung von Fördermitteln des Bundes im Rahmen der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ - die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 41.650 € für das Haushaltsjahr 2021 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei Finanzstelle 6400-1201-0-0012, LSA-Qualitätsmanagement-Tool, Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen für die Beschaffung eines Qualitätsmanagement-Tools für die Kölner Lichtsignalanlagen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.