Beschluss: ungeändert beschlossen


Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung:

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat zu beschließen:

Der Rat beschließt die Planung und Durchführung des Abbruchs des Bestandsgebäudes und Planung der Errichtung eines Mehrparteienhauses zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung alleinstehender Personen auf dem städtischen Grundstück Cohnenhofstraße o. Nr., 50769 Köln, Gemarkung Worringen, Flur 61, Flurstück 66.

Dazu ermächtigt der Rat die Verwaltung, die erforderlichen Fachplaner und Abrissfirmen zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen (Statik, Vermessung, Boden-, Schadstoff-, Lärmschutzgutachten etc.) einzuholen. Die voraussichtlichen konsumtiven Aufwendungen für den Abriss (25.000 €) einschließlich der Planung (5.000 €) belaufen sich auf rd. 30.000 € brutto.

Der Rat ermächtigt die Verwaltung darüber hinaus, ein Architekturbüro mit den Vorplanungen auf der Basis der HOAI-Gebührenordnung, Leistungsphasen eins bis drei, zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen von Architekten und Fachingenieuren einzuholen.

Die voraussichtlichen Planungskosten für den Neubau des Wohngebäudes für die Leistungsphasen 1-3 belaufen sich auf rd. 116.000 € brutto.

Gleichzeitig werden die investiven Mittel in Höhe von 116.000 € im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-0-5999, Flüchtlings-WH bzw. 5620-1004-5-5209, Neubau Cohnenhofstr. freigegeben.




Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich beschlossen mit den Stimmen der SPD-Fraktion (5), der Grünen-Fraktion (2), der Fraktion Die Linke und Lilo Heinrich (2) und Herrn Schlimgen (FDP) gegen die Stimmen von Herrn Friedrich, Herrn Schott und Herrn Stuhlweißenburg (CDU) bei Enthaltung der AfD-Fraktion (2), Frau Everz, Herrn Erdener, Herrn Kastenholz und Herrn Zöllner (CDU)