Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:


Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Belgisches Viertel mit folgenden Maßgaben umzusetzen.

Die Festsetzungen des Bebauungsplans sollen nach zwei Jahren auf ihre Wirkung hin überprüft und ausgewertet werden. Die Ergebnisse der Evaluation sind den politischen Gremien zur Beratung zu geben.
Technische Nachrüstungen von Gastronomie und Handel, die durch die Pandemie notwendig werden, dürfen nicht dazu führen, dass die Betriebe in andere Kategorien eingestuft werden und ihre Existenz durch die Festlegungen im Bebauungsplan zusätzlich gefährdet wird.
Pandemiebedingte Ausnahmeregelungen für die Außengastronomie gelten für die Betriebe im Belgischen Viertel ebenso wie für andere Gastronomiebetriebe in Köln.
Durch die lange Laufzeit des bisherigen Verfahrens sind die Planungsziele des Bebauungsplans im Belgischen Viertel nur noch unzureichend bekannt. Die Verwaltung wird aufgefordert, noch vor dem Sommer 2021 eine Informationsveranstaltung über Problemstellungen, Ziele und Festsetzungen durchzuführen.



Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen Frau Dr. Börschel (SPD) bei Enthaltung Herrn Polat (SPD), der Klimafreunde und Die Partei zugestimmt.