Beschluss: geändert beschlossen
II. Abstimmung über den mündlich geänderten
Ursprungsantrag
(Absatz I. Ziffer 4: „….. über die
zuvor genannten Punkte vorab zu informieren.“)
Beschluss:
I. Die
Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln wird erweitert um einen Paragraphen
„Digitalisierungsausschuss“, in dem die Entscheidungs- und
Vorberatungsbefugnisse wie folgt geregelt werden:
(1) Dem Digitalisierungsausschuss wird die
Entscheidungsbefugnis in folgenden Angelegenheiten übertragen:
1. Beteiligung der Stadtverwaltung an
Projekten der Digitalisierung / der digitalen Transformation ab einer
Eigenbeteiligung in Höhe von mehr als 300.000 € bis zu 1,5 Mio.€;
2. Bedarfsfeststellung von Lieferungen und
Leistungen im Bereich von Hard- und Software sowie von Support- und
Beratungsdienstleistungen zur Digitalisierung / zur digitalen Transformation
von mehr als 300.000 € bis zu 1,5 Mio. €;
3. Beteiligung an Förderprojekten zur
Digitalisierung / zur digitalen Transformation ab einer Eigenbeteiligung der
Stadt von mehr als 300.000 € bis 1,5 Mio €.
4. Bei einer Summe von 50.000 € - 300.000 €
ist der Digitalisierungsausschuss über die zuvor genannten Punkte zu
informieren.
5. Thematisch betroffene Fachausschüsse
werden vorberatend eingebunden.
(2) Insbesondere in folgenden Angelegenheiten
ist der Digitalisierungsausschuss vorberatend im Sinne des § 1 Abs. 5 dieser
Zuständigkeitsordnung zu beteiligen:
1. Gründung, Erwerb oder
Veräußerung/Kündigung von Mitgliedschaften und Unternehmensbeteiligungen mit
Schwerpunkt Digitalisierung
2. Grundsatzfragen der Digitalisierung / der
digitalen Transformation und der strategischen Ausrichtung der Digitalisierung
/ digitalen Transformation, insbesondere bei Angelegenheiten der schulischen
und außerschulischen Bildung, der Smart City, der Open Source Strategie, der
digitalen Teilhabe, dem Datenschutz, der Datensicherheit und der Datenkommerzialisierung,
der digitalen Diskriminierung, der digitalen Infrastruktur (insbesondere der
Verkehrs- und Energieinfrastruktur), im Bereich des e-Sport, des e-Government
und des open Government
II. § 14
Abs. 5 der Zuständigkeitsordnung wird in Bezug auf die Entscheidungsbefugnisse
des Liegenschaftsausschusses wie folgt geändert:
„Bedarfsfeststellungen von Lieferungen und
Leistungen für fachliche und dv-technische
Aufgaben der Liegenschafts-, Vermessungs- und
Katasterverwaltung einschließlich des Geodatenmanagements bei Auftragswerten
von mehr als € 100.000 bis einschließlich € 1 Mio.“
III. § 8
Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung wird in Bezug auf die
Vorberatungszuständigkeiten des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und
Rechtsfragen/Vergabe/Internationales ergänzt um eine Ziffer 8:
„Grundsatzfragen der Digitalisierung.“
„Bedarfsfeststellung von Lieferungen und Leistungen im Bereich von Hard- und Software sowie von Support- und Beratungsdienstleistungen zur Digitalisierung / zur digitalen Transformation von mehr als 300.000 € bis zu 1,5 Mio. €, soweit diese Hard- und Software von Beschäftigten der Stadt Köln verwendet werden soll; insbesondere gilt dies für solche Hard- und Software, deren Einführung, Anwendung und Erweiterung der Mitbestimmungspflicht des Personalrats unterliegt.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
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Anmerkung:
Mündlicher Änderungsantrag von RM Jeschka (Streichung des
Wortes „vorab“ in Beschlusspunkt I, Absatz 1, Ziffer 4 des Ursprungsantrages
AN/0540/2021 „….. über die zuvor
genannten Punkte vorab zu informieren.“)
Hinweis von Frau Stadtkämmerin Prof. Dr. Diemert, dass die unter Beschlusspunkt I, Absatz 1, Ziffer 4 genannte Information an den Ausschuss als Bericht im Nachhinein erfolgt. Der Rat ist damit einverstanden.