Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der Rat beschließt, auf der Grundlage des
Ratsbeschlusses vom 28.09.2017 (2360/2017) den Betrieb des Drogenkonsumraumes
am Neumarkt in städtischer Eigenregie unter der Leitung des Gesundheitsamtes.
2.
Der Rat beschließt, die dafür benötigten
zusätzlichen 1,0 Stellen Sozialarbeiter*in und 3,8 Stellen Gesundheits- und
Krankenpfleger*innen und beauftragt die Verwaltung, diese bei der Anmeldung für
den Stellenplan 2022ff. zu berücksichtigen. Der entstehende Minderbedarf von
2,74 Stellen für Hilfskräfte (zugunsten von 5 Bundesfreiwilligen) wird
entsprechend verrechnet.
Damit der Betrieb
des Drogenkonsumraums beginnen kann, werden bis zum Inkrafttreten des
Stellenplans 2022 ab dem 01.09.2021 unterjährig leihweise entsprechend
bewertete PR-Planstellen aus dem I/7 – zentraler Personalreserveplan zur
stellenplantechnischen Verrechnung zur Verfügung gestellt.
3.
Für die Gewinnung von 5
Unterstützungskräften des Bundesfreiwilligendienstes werden Sachmittel sowie
die für die Einstellung benötigten Stellen im Stellenplan zur Verfügung gestellt.
4.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, das
mobile Angebot am Cäcilienhof bis zur Inbetriebnahme der neuen Räume
fortzusetzen.
5. Hinsichtlich der Finanzierung des Stellenmehrbedarfes und der
anfallenden Sachaufwendungen ermächtigt der Rat die Verwaltung, die durch
Beschluss vom 28.09.2017 zu Vorlage 2360/2017 im Haushaltsplan 2020/2021
veranschlagten Mittel im Teilergebnisplan 0701 – Gesundheitsdienste,
Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen bedarfsgerecht haushaltsneutral im
Haushalt 2021 umzuschichten:
- in Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen 74.600 €
- in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 130.300 €
-
in Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen 18.200
€
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Der Rat beschließt, auf der Grundlage des
Ratsbeschlusses vom 28.09.2017 (2360/2017) den Betrieb des Drogenkonsumraumes
am Neumarkt in städtischer Eigenregie unter der Leitung des Gesundheitsamtes.
2.
Der Rat beschließt, die dafür benötigten
zusätzlichen 1,0 Stellen Sozialarbeiter*in und 3,8 Stellen Gesundheits- und
Krankenpfleger*innen und beauftragt die Verwaltung, diese bei der Anmeldung für
den Stellenplan 2022ff. zu berücksichtigen. Der entstehende Minderbedarf von 2,74
Stellen für Hilfskräfte (zugunsten von 5 Bundesfreiwilligen) wird entsprechend
verrechnet.
Damit der Betrieb des Drogenkonsumraums
beginnen kann, werden bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2022 ab dem
01.09.2021 unterjährig leihweise entsprechend bewertete PR-Planstellen aus dem
I/7 – zentraler Personalreserveplan zur stellenplantechnischen Verrechnung zur
Verfügung gestellt.
3.
Für die Gewinnung von 5 Unterstützungskräften des
Bundesfreiwilligendienstes werden Sachmittel sowie die für die Einstellung
benötigten Stellen im Stellenplan zur Verfügung gestellt.
4.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, das mobile
Angebot am Cäcilienhof bis zur Inbetriebnahme der neuen Räume fortzusetzen.
5.
Hinsichtlich der Finanzierung des
Stellenmehrbedarfes und der anfallenden Sachaufwendungen ermächtigt der Rat die
Verwaltung, die durch Beschluss vom 28.09.2017 zu Vorlage 2360/2017 im
Haushaltsplan 2020/2021 veranschlagten Mittel im Teilergebnisplan 0701 –
Gesundheitsdienste, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen bedarfsgerecht
haushaltsneutral im Haushalt 2021 umzuschichten:
-
in Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen 74.600 €
-
in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 130.300 €
- in Teilplanzeile
16 – sonstige ordentliche Aufwendungen 18.200 €
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
1.
Der Rat beschließt, auf der Grundlage des
Ratsbeschlusses vom 28.09.2017 (2360/2017) den Betrieb des Drogenkonsumraumes
am Neumarkt in städtischer Eigenregie unter der Leitung des Gesundheitsamtes.
2.
Der Rat beschließt, die dafür benötigten
zusätzlichen 1,0 Stellen Sozialarbeiter*in und 3,8 Stellen Gesundheits- und
Krankenpfleger*innen und beauftragt die Verwaltung, diese bei der Anmeldung für
den Stellenplan 2022ff. zu berücksichtigen. Der entstehende Minderbedarf von 2,74
Stellen für Hilfskräfte (zugunsten von 5 Bundesfreiwilligen) wird entsprechend
verrechnet.
Damit der Betrieb des Drogenkonsumraums
beginnen kann, werden bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2022 ab dem
01.09.2021 unterjährig leihweise entsprechend bewertete PR-Planstellen aus dem
I/7 – zentraler Personalreserveplan zur stellenplantechnischen Verrechnung zur
Verfügung gestellt.
3.
Für die Gewinnung von 5 Unterstützungskräften des
Bundesfreiwilligendienstes werden Sachmittel sowie die für die Einstellung
benötigten Stellen im Stellenplan zur Verfügung gestellt.
4.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, das mobile
Angebot am Cäcilienhof bis zur Inbetriebnahme der neuen Räume fortzusetzen.
5.
Hinsichtlich der Finanzierung des
Stellenmehrbedarfes und der anfallenden Sachaufwendungen ermächtigt der Rat die
Verwaltung, die durch Beschluss vom 28.09.2017 zu Vorlage 2360/2017 im
Haushaltsplan 2020/2021 veranschlagten Mittel im Teilergebnisplan 0701 –
Gesundheitsdienste, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen bedarfsgerecht
haushaltsneutral im Haushalt 2021 umzuschichten:
-
in Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen 74.600 €
-
in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 130.300 €
- in Teilplanzeile
16 – sonstige ordentliche Aufwendungen 18.200 €
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der Rat beschließt, auf der Grundlage des
Ratsbeschlusses vom 28.09.2017 (2360/2017) den Betrieb des Drogenkonsumraumes
am Neumarkt in städtischer Eigenregie unter der Leitung des Gesundheitsamtes.
2.
Der Rat beschließt, die dafür benötigten
zusätzlichen 1,0 Stellen Sozialarbeiter*in und 3,8 Stellen Gesundheits- und
Krankenpfleger*innen und beauftragt die Verwaltung, diese bei der Anmeldung für
den Stellenplan 2022ff. zu berücksichtigen. Der entstehende Minderbedarf von
2,74 Stellen für Hilfskräfte (zugunsten von 5 Bundesfreiwilligen) wird
entsprechend verrechnet.
Damit der Betrieb
des Drogenkonsumraums beginnen kann, werden bis zum Inkrafttreten des
Stellenplans 2022 ab dem 01.09.2021 unterjährig leihweise entsprechend
bewertete PR-Planstellen aus dem I/7 – zentraler Personalreserveplan zur
stellenplantechnischen Verrechnung zur Verfügung gestellt.
3.
Für die Gewinnung von 5
Unterstützungskräften des Bundesfreiwilligendienstes werden Sachmittel sowie
die für die Einstellung benötigten Stellen im Stellenplan zur Verfügung gestellt.
4.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, das
mobile Angebot am Cäcilienhof bis zur Inbetriebnahme der neuen Räume
fortzusetzen.
5.
Hinsichtlich der Finanzierung des
Stellenmehrbedarfes und der anfallenden Sachaufwendungen ermächtigt der Rat die
Verwaltung, die durch Beschluss vom 28.09.2017 zu Vorlage 2360/2017 im
Haushaltsplan 2020/2021 veranschlagten Mittel im Teilergebnisplan 0701 –
Gesundheitsdienste, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen bedarfsgerecht
haushaltsneutral im Haushalt 2021 umzuschichten:
-
in Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen 74.600 €
-
in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 130.300 €
- in Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen 18.200 €
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zugestimmt.