Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
1.
Der Rat stellt den Bedarf für die Beschaffung eines Mobilitäts
Cockpits Köln – innovativ – integrativ – intelligent
(MoCKiii) zum Aufbau eines verbesserten Verkehrsmanagements mit Kosten in Höhe von 2.000.000
€ fest und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme.
2.
Der Rat beschließt zur Finanzierung der o. g. Maßnahme gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2021 die
außerplanmäßige Bereitstellung und gleichzeitige Freigabe einer investiven
Auszahlungsermächtigung in Höhe von 383.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen,
Wege, Plätze bei der neuen Finanzstelle 6400-1201-0-0013, Erweiterung
Verkehrsrechner, Teilplanzeile
9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen. Die Deckung
erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im o. g. Teilfinanzplan bei der Finanzstelle 6601-1201-0-1088,
Ost-West-Achse (Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen).
Darüber hinaus beschließt der Rat ebenfalls für das Haushaltsjahr 2021 die
Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 GO
NRW in Höhe von 1.617.000 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2022-2024 (638.000 € in 2022, 489.500 €
in 2023 und 489.500 € in 2024) im gleichen Teilfinanzplan und gleicher
Teilplanzeile bei der neuen Finanzstelle 6400-1201-0-0013, Erweiterung
Verkehrsrechner. Die Deckung der Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch
veranschlagte, aber nicht benötigte Verpflichtungsermächtigungen im gleichen
Teilfinanzplan zu Lasten der Finanzstelle 6601-1201-0-1088, Ost-West-Achse (Teilplanzeile 8
– Auszahlungen für Baumaßnahmen).
3. Der Rat beschließt die auf vier Jahre befristete Zusetzung einer projektseitig geförderten Stelle (beabsichtigt in der Entgeltgruppe 14 TVÖD) für das auftraggeberseitige Projektmanagement.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
1.
Der Rat stellt den Bedarf für die Beschaffung eines Mobilitäts
Cockpits Köln – innovativ – integrativ – intelligent
(MoCKiii) zum Aufbau eines verbesserten Verkehrsmanagements mit Kosten in Höhe von 2.000.000
€ fest und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme.
2.
Der Rat beschließt zur Finanzierung der o. g. Maßnahme gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2021 die
außerplanmäßige Bereitstellung und gleichzeitige Freigabe einer investiven
Auszahlungsermächtigung in Höhe von 383.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen,
Wege, Plätze bei der neuen Finanzstelle 6400-1201-0-0013, Erweiterung
Verkehrsrechner, Teilplanzeile
9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen. Die Deckung
erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im o. g. Teilfinanzplan bei der Finanzstelle 6601-1201-0-1088,
Ost-West-Achse (Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen).
Darüber hinaus beschließt der Rat ebenfalls für das Haushaltsjahr 2021 die
Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 GO
NRW in Höhe von 1.617.000 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2022-2024 (638.000 € in 2022, 489.500 €
in 2023 und 489.500 € in 2024) im gleichen Teilfinanzplan und gleicher
Teilplanzeile bei der neuen Finanzstelle 6400-1201-0-0013, Erweiterung
Verkehrsrechner. Die Deckung der Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch
veranschlagte, aber nicht benötigte Verpflichtungsermächtigungen im gleichen
Teilfinanzplan zu Lasten der Finanzstelle 6601-1201-0-1088, Ost-West-Achse (Teilplanzeile 8
– Auszahlungen für Baumaßnahmen).
3. Der Rat beschließt die auf vier Jahre befristete Zusetzung einer projektseitig geförderten Stelle (beabsichtigt in der Entgeltgruppe 14 TVÖD) für das auftraggeberseitige Projektmanagement.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der Rat stellt den Bedarf für die Beschaffung eines Mobilitäts Cockpits Köln – innovativ –
integrativ – intelligent (MoCKiii) zum Aufbau
eines verbesserten Verkehrsmanagements mit Kosten in Höhe von 2.000.000 € fest
und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme.
2.
Der Rat beschließt zur Finanzierung der o. g. Maßnahme gem. § 83 GO NRW für das
Haushaltsjahr 2021 die außerplanmäßige Bereitstellung und gleichzeitige
Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 383.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der neuen
Finanzstelle 6400-1201-0-0013, Erweiterung Verkehrsrechner, Teilplanzeile 9,
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen. Die Deckung erfolgt
durch entsprechende Wenigerauszahlungen im o. g. Teilfinanzplan bei der Finanzstelle 6601-1201-0-1088, Ost-West-Achse
(Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen).
Darüber hinaus beschließt der Rat ebenfalls für das Haushaltsjahr 2021 die
Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 GO
NRW in Höhe von 1.617.000 € zu Lasten der
Haushaltsjahre 2022-2024 (638.000 € in 2022, 489.500 € in 2023 und 489.500 € in
2024) im gleichen Teilfinanzplan und gleicher Teilplanzeile bei der neuen
Finanzstelle 6400-1201-0-0013, Erweiterung Verkehrsrechner. Die Deckung der
Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch veranschlagte, aber nicht benötigte
Verpflichtungsermächtigungen im gleichen Teilfinanzplan zu Lasten der Finanzstelle
6601-1201-0-1088, Ost-West-Achse (Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für
Baumaßnahmen).
3. Der Rat beschließt die auf vier Jahre befristete Zusetzung einer projektseitig geförderten Stelle (beabsichtigt in der Entgeltgruppe 14 TVÖD) für das auftraggeberseitige Projektmanagement.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei
Stimmenthaltung der AfD-Fraktion
zugestimmt.