Beschluss: ungeändert beschlossen
II. Abstimmung über den mündlichen
Ergänzungsantrag von RM Wortmann (Freie Wähler Köln) (Ergänzung des Antrages um
eine Ziffer 8)
Beschluss:
Punkt
8.
Alle
baulichen Maßnahmen, die Parkstadt Süd betreffend, die die Abläufe des
Großmarktes und der Betriebe der Kaufleute beeinträchtigen, können nur in
Abstimmung mit der IG Großmarkt geplant und umgesetzt werden.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
gegen die Stimmen der FDP-Fraktion und von RM Wortmann sowie bei
Stimmenthaltung der AfD-Fraktion abgelehnt.
III. Punktweise Abstimmung über den
Ursprungsantrag
Beschluss zu Ziffer 1 - 6:
1. In Abänderung seines
Beschlusses aus dem Jahr 2018 (3124/2018) wird der Betrieb des Großmarkts am
Standort Raderberg bis zum 31.12.2025 verlängert (im Sinne der Satzung für die
Wochenmärkte und den Großmarkt Raderberg der Stadt Köln - Kölner Marktsatzung -
vom 19. Dezember 1994 in der Fassung der 2. Satzung zur Änderung der Kölner
Marktsatzung vom 21. Dezember 2016). Die Verlängerung endet auch mit einem gesonderten
Beschluss des Rates der Stadt Köln zur Schließung des Betriebes am jetzigen
Standort und dem nahtlosen Übergang in das neue Frischezentrum.
2. Es
wird ein Gremium aus Vertreterinnen und Vertretern von Politik,
Verwaltung, IHK Köln und der Marktakteure geschaffen. Dieses Gremium erarbeitet
einen Interessenausgleich zwischen der Stadt Köln und den auf dem Großmarkt
ansässigen Unternehmen. Es etabliert einen vorzugsweise quartalsweisen
Austausch.
3. Den ansässigen
Unternehmen wird über individuelle Laufzeitverlängerungen in Raderberg ein
nahtloser Übergang in das neue Frischezentrum ermöglicht. Für diese
Verlängerungen soll durch das vorgenannte Gremium ein Kriterienkatalog
erarbeitet werden. Zudem soll die Verwaltung darlegen, inwieweit es durch die
Betriebsverlängerung des jetzigen Großmarkts in Raderberg Konsequenzen für die
Umsetzung der beschlossenen Planung zur Parkstadt Süd gibt. Dem
Wirtschaftsausschuss wird über den Stand der Vertragsverlängerungen berichtet.
4. Der Bedarf für die
Instandsetzungsmaßnahmen, die zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebes
des derzeitigen Großmarkts erforderlich sind, wird festgestellt und die
Verwaltung wird mit der Umsetzung der Maßnahmen mit den erforderlichen Kosten
beauftragt. Dies schließt u.a. auch die Wiederherstellung der Geländebegrenzung
für eine sinnvolle Parkraumüberwachung und Zufahrtskontrolle mit ein, eine
Erhöhung der Sauberkeit, Ausbesserung von Gebäude- und Wegeschäden, eine
Verbesserung der Sanitäranlagen sowie die Belüftung und Heizung der
Großmarkthalle.
5. Die personelle
Ausstattung der Marktverwaltung wird dem gestiegenen Arbeitsaufkommen
entsprechend angepasst und erhöht. Die Verwaltung wird beauftragt bis zur
Sommerpause 2021einen Nachtragsbeschluss über die in dieser Vorlage noch nicht
bezifferbaren Kosten vorzulegen.
6. Vor der geplanten Sperrung der jetzigen Hauptzufahrt an der
Bonner Straße / Ecke Marktstraße entwickelt die Verwaltung ein Verkehrskonzept
für das Gelände des Großmarktes in Raderberg, das einen uneingeschränkten
Betrieb sicherstellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
Beschluss zu Ziffer 7:
7. Der Rat steht zu seinem Beschluss von 2007, den Großmarkt mit
einem neuen Frischemarkt bis 2025 in Marsdorf zu verwirklichen. Die Verwaltung
legt den Gremien des Rates in 2021 ein Raumkonzept für das neue Frischezentrum
in Marsdorf vor sowie Optionen für die unterschiedlichen Größenmodelle. Ein
dazu gehöriges Betreiberkonzept soll in dem in Punkt 2 geschaffenen
Begleitgremium entwickelt und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion und von RM
Wortmann (Freie Wähler Köln) sowie bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion zugestimmt.
Abstimmung über den
gesamten Ursprungsantrag
Beschluss:
1. In Abänderung seines
Beschlusses aus dem Jahr 2018 (3124/2018) wird der Betrieb des Großmarkts am
Standort Raderberg bis zum 31.12.2025 verlängert (im Sinne der Satzung für die
Wochenmärkte und den Großmarkt Raderberg der Stadt Köln - Kölner Marktsatzung -
vom 19. Dezember 1994 in der Fassung der 2. Satzung zur Änderung der Kölner
Marktsatzung vom 21. Dezember 2016). Die Verlängerung endet auch mit einem gesonderten
Beschluss des Rates der Stadt Köln zur Schließung des Betriebes am jetzigen
Standort und dem nahtlosen Übergang in das neue Frischezentrum.
2. Es wird ein Gremium aus
Vertreterinnen und Vertretern von Politik, Verwaltung, IHK Köln und der Marktakteure
geschaffen. Dieses Gremium erarbeitet einen Interessenausgleich zwischen der
Stadt Köln und den auf dem Großmarkt ansässigen Unternehmen. Es etabliert einen
vorzugsweise quartalsweisen Austausch.
3. Den ansässigen
Unternehmen wird über individuelle Laufzeitverlängerungen in Raderberg ein
nahtloser Übergang in das neue Frischezentrum ermöglicht. Für diese
Verlängerungen soll durch das vorgenannte Gremium ein Kriterienkatalog
erarbeitet werden. Zudem soll die Verwaltung darlegen, inwieweit es durch die
Betriebsverlängerung des jetzigen Großmarkts in Raderberg Konsequenzen für die
Umsetzung der beschlossenen Planung zur Parkstadt Süd gibt. Dem
Wirtschaftsausschuss wird über den Stand der Vertragsverlängerungen berichtet.
4. Der Bedarf für die
Instandsetzungsmaßnahmen, die zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebes
des derzeitigen Großmarkts erforderlich sind, wird festgestellt und die
Verwaltung wird mit der Umsetzung der Maßnahmen mit den erforderlichen Kosten
beauftragt. Dies schließt u.a. auch die Wiederherstellung der Geländebegrenzung
für eine sinnvolle Parkraumüberwachung und Zufahrtskontrolle mit ein, eine
Erhöhung der Sauberkeit, Ausbesserung von Gebäude- und Wegeschäden, eine
Verbesserung der Sanitäranlagen sowie die Belüftung und Heizung der
Großmarkthalle.
5. Die personelle
Ausstattung der Marktverwaltung wird dem gestiegenen Arbeitsaufkommen
entsprechend angepasst und erhöht. Die Verwaltung wird beauftragt bis zur
Sommerpause 2021einen Nachtragsbeschluss über die in dieser Vorlage noch nicht
bezifferbaren Kosten vorzulegen.
6. Vor der geplanten Sperrung der jetzigen Hauptzufahrt an der
Bonner Straße / Ecke Marktstraße entwickelt die Verwaltung ein Verkehrskonzept
für das Gelände des Großmarktes in Raderberg, das einen uneingeschränkten
Betrieb sicherstellt.
7. Der Rat steht zu seinem Beschluss von 2007, den Großmarkt mit
einem neuen Frischemarkt bis 2025 in Marsdorf zu verwirklichen. Die Verwaltung
legt den Gremien des Rates in 2021 ein Raumkonzept für das neue Frischezentrum
in Marsdorf vor sowie Optionen für die unterschiedlichen Größenmodelle. Ein
dazu gehöriges Betreiberkonzept soll in dem in Punkt 2 geschaffenen
Begleitgremium entwickelt und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
gegen die Stimmen der FDP-Fraktion und bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion zugestimmt.