Beschluss: ungeändert empfohlen
Der Ausschuss Soziales,
Seniorinnen und Senioren empfiehlt dem Rat wie folgt zu be-schließen:
Beschluss:
- Der Rat beschließt rückwirkend zum 01.01.2021 die Satzung über die
Erhebung von Kostenersatz für die Leistungen der Berufsfeuerwehr
und der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Köln (Feuerwehrsatzung) in
der als Anlage 1 zu diesem Beschluss beigefügten Fassung.
- Der Rat beschließt rückwirkend zum 01.01.2021 die Satzung über die
Erhebung von Gebühren für die Leistungen der Berufsfeuerwehr und
der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Köln (Feuerwehrgebührensatzung)
in der als Anlage 2 zu diesem Beschluss beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der Rat
beschließt rückwirkend zum 01.01.2021 die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz
für die Leistungen der Berufsfeuerwehr und der freiwilligen Feuerwehr der Stadt
Köln (Feuerwehrsatzung) in der als Anlage 1 zu diesem Beschluss beigefügten
Fassung.
2.
Der Rat
beschließt rückwirkend zum 01.01.2021 die Satzung über die Erhebung von Gebühren
für die Leistungen der Berufsfeuerwehr und der freiwilligen Feuerwehr der Stadt
Köln (Feuerwehrgebührensatzung) in der als Anlage 2 zu diesem Beschluss beigefügten
Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
1.
Der Rat
beschließt rückwirkend zum 01.01.2021 die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz
für die Leistungen der Berufsfeuerwehr und der freiwilligen Feuerwehr der Stadt
Köln (Feuerwehrsatzung) in der als Anlage 1 zu diesem Beschluss beigefügten
Fassung.
2.
Der Rat
beschließt rückwirkend zum 01.01.2021 die Satzung über die Erhebung von Gebühren
für die Leistungen der Berufsfeuerwehr und der freiwilligen Feuerwehr der Stadt
Köln (Feuerwehrgebührensatzung) in der als Anlage 2 zu diesem Beschluss beigefügten
Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der Rat beschließt rückwirkend zum 01.01.2021 die Satzung über die
Erhebung von Kostenersatz für die Leistungen der Berufsfeuerwehr und der
freiwilligen Feuerwehr der Stadt Köln (Feuerwehrsatzung) in der als Anlage 1 zu
diesem Beschluss beigefügten Fassung.
2.
Der Rat beschließt rückwirkend zum 01.01.2021 die Satzung über die
Erhebung von Gebühren für die Leistungen der Berufsfeuerwehr und der
freiwilligen Feuerwehr der Stadt Köln (Feuerwehrgebührensatzung) in der als
Anlage 2 zu diesem Beschluss beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.