Beschluss: zurückgestellt
Abstimmungsergebnis:
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Betriebsausschuss Bühnen empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Köln stellt gem. § 4 der Betriebssatzung in
Verbindung mit § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(EigVO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen der
Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2021/22 in der zu diesem Beschluss
beigefügten Fassung mit einem Überschuss in Höhe von 717,8 T€ fest. Der
Überschuss dient der Rückführung von Defiziten im Spielbetrieb aus den
Vorjahren.
2. Die Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln wird ermächtigt, zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Zusammenhang mit dem Spielbetrieb der
Bühnen Kassenkredite bis zu einem Höchstbetrag von 7 Mio. € in Anspruch zu
nehmen.
3. Die mittelfristige Erfolgsplanung wird in dem Bewusstsein zur
Kenntnis genommen, dass Rat, Betriebsausschuss, Betriebsleitung und
Stadtverwaltung die Auswirkungen der Corona-Pandemie nur bedingt absehen können
und ggf. vor diesem Hintergrund gemeinsam korrigieren müssen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der SPD Fraktion.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss
empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
1.
Der Rat der Stadt Köln stellt gem. § 4 der Betriebssatzung in
Verbindung mit § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(EigVO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen der
Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2021/22 in der zu diesem Beschluss
beigefügten Fassung mit einem Überschuss in Höhe von 717,8 T€ fest. Der
Überschuss dient der Rückführung von Defiziten im Spielbetrieb aus den
Vorjahren.
2.
Die Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln wird ermächtigt, zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Zusammenhang mit dem Spielbetrieb der
Bühnen Kassenkredite bis zu einem Höchstbetrag von 7 Mio. € in Anspruch zu
nehmen.
3.
Die mittelfristige Erfolgsplanung wird in dem Bewusstsein zur
Kenntnis genommen, dass Rat, Betriebsausschuss, Betriebsleitung und
Stadtverwaltung die Auswirkungen der Corona-Pandemie nur bedingt absehen können
und ggf. vor diesem Hintergrund gemeinsam korrigieren müssen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der Rat der Stadt Köln stellt gem. § 4 der Betriebssatzung
in Verbindung mit § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (EigVO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung Bühnen der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2021/22 in der zu
diesem Beschluss beigefügten Fassung mit einem Überschuss in Höhe von 717,8 T€
fest. Der Überschuss dient der Rückführung von Defiziten im Spielbetrieb aus
den Vorjahren.
2.
Die Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln wird
ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Zusammenhang mit dem
Spielbetrieb der Bühnen Kassenkredite bis zu einem Höchstbetrag von 7 Mio. € in
Anspruch zu nehmen.
3.
Die mittelfristige Erfolgsplanung wird in dem Bewusstsein
zur Kenntnis genommen, dass Rat, Betriebsausschuss, Betriebsleitung und
Stadtverwaltung die Auswirkungen der Corona-Pandemie nur bedingt absehen können
und ggf. vor diesem Hintergrund gemeinsam korrigieren müssen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.