Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt, vorbehaltlich einer entsprechenden Erlassregelung von Seiten des Landes,
dass wegen des eingeschränkten Pandemiebetriebs in den Offenen Ganztagsschulen
auf die Erhebung von Elternbeiträgen für die Monate Mai und Juni 2021
verzichtet wird.
Für diese zwei Monate wird jeweils der volle
Monatsbeitrag in Höhe von voraussichtlich rund 1,8 Mio. Euro (= insgesamt rund
3,6 Mio. Euro) erlassen. Die im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben bei
Teilplanzeile 04, öffentlich rechtliche Leistungsentgelte im Haushaltjahr 2021
resultierenden Mindereinnahmen von insgesamt rund 3,6 Mio. Euro werden vom Land
Nordrhein Westfalen hälftig in Höhe von rund 1,8 Mio. Euro im Haushaltsjahr
2021 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilplanzeile 02,
Zuwendungen und allg. Umlagen erstattet.
Der Rat beschließt weiterhin, ebenfalls vorbehaltlich
einer entsprechenden Erlassregelung von Seiten des Landes, dass den
Ganztagsträgern der Sekundarstufe I sowie den Trägern der Kurzbetreuung
/“Schule von acht bis eins“ in der Primarstufe für die Monate Mai und Juni 2021
die entgangenen Elternbeiträge erstattet werden. Die Erstattung der
Mindereinnahmen in Höhe von voraussichtlich rund 260.000 Euro erfolgt im
Haushaltsjahr 2021 aus veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben
bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Das Land
Nordrhein Westfalen wird den hälftigen Ertragsausfall von rund 130.000 Euro im
Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben bei
Teilplanzeile 02, Zuwendungen und allg. Umlagen erstatten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.