Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat beschließt, vorbehaltlich einer entsprechenden Erlassregelung von Seiten des Landes, dass wegen des eingeschränkten Pandemiebetriebs in den Offenen Ganztagsschulen auf die Erhebung von Elternbeiträgen für die Monate Mai und Juni 2021 verzichtet wird.

Für diese zwei Monate wird jeweils der volle Monatsbeitrag in Höhe von voraussichtlich rund 1,8 Mio. Euro (= insgesamt rund 3,6 Mio. Euro) erlassen. Die im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilplanzeile 04, öffentlich rechtliche Leistungsentgelte im Haushaltjahr 2021 resultierenden Mindereinnahmen von insgesamt rund 3,6 Mio. Euro werden vom Land Nordrhein Westfalen hälftig in Höhe von rund 1,8 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilplanzeile 02, Zuwendungen und allg. Umlagen erstattet.

Der Rat beschließt weiterhin, ebenfalls vorbehaltlich einer entsprechenden Erlassregelung von Seiten des Landes, dass den Ganztagsträgern der Sekundarstufe I sowie den Trägern der Kurzbetreuung /“Schule von acht bis eins“ in der Primarstufe für die Monate Mai und Juni 2021 die entgangenen Elternbeiträge erstattet werden. Die Erstattung der Mindereinnahmen in Höhe von voraussichtlich rund 260.000 Euro erfolgt im Haushaltsjahr 2021 aus veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Das Land Nordrhein Westfalen wird den hälftigen Ertragsausfall von rund 130.000 Euro im Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilplanzeile 02, Zuwendungen und allg. Umlagen erstatten.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.