Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Verkehrsausschuss beschließt die Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes für die Jahre 2022 bis 2026 (Anlage 2)

 

Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretungen ohne Einschränkungen zustimmen.




Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Verkehrsausschuss beschließt die Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes für die Jahre 2022 bis 2026 (Anlage 2).

 

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Verkehrsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:


Der Verkehrsausschuss beschließt die Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes für die Jahre 2022 bis 2026 (Anlage 2).

 

 

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

(nicht anwesend: Herr Ismail, Herr Görtz, Frau Sandow, Herr Kau)

 

Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

Der Verkehrsausschuss beschließt die Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes für die Jahre 2022 bis 2026 (Anlage 2).

 

 

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Verkehrsausschuss beschließt die Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes für die Jahre 2022 bis 2026 (Anlage 2).

 

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Eine Enthaltung (SPD)

 

Nicht anwesend: Führer (CDU), Hilgers, Fiedler (SPD), Kaspar (FDP), Finsterle (AFD)

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Verkehrsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Verkehrsausschuss beschließt die Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes für die Jahre 2022 bis 2026 (Anlage 2).

 

 

 




Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimmen der CDU-Fraktion.

Beschluss: ungeändert empfohlen


„Der Verkehrsausschuss beschließt die Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes für die Jahre 2022 bis 2026 (Anlage 2).“

 

 

 




Abstimmungsergebnis:

 

Bei Enthaltung von AfD und Klimafreunden einstimmig beschlossen.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Verkehrsausschuss beschließt die Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes für die Jahre 2022 bis 2026 (Anlage 2).

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen bei Enthaltung der AfD-Fraktion

Beschluss: mit Änderungen empfohlen


Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen "TOP 7.7 Straßen- und Wegekonzept der Stadt Köln gemäß § 8a KAG - Fortschreibung 2022 bis 2026"

AN/2337/2021

Frau Bezirksbürgermeisterin Stiller lässt zuerst über den Änderungsantrag und dann über die geänderte Beschlussvorlage abstimmen.

I.               Beschluss über den Änderungsantrag AN/2337/2021:

Die Bezirksvertretung Porz hat durch die schriftliche Beantwortung der an die Verwaltung gestellten Fragen zu der Vorlage erhebliche Bedenken gegen die in der Vorlage genannte KAG Pflicht. Die Analyse ist wie folgt:

Frage 3 und 4 und die dortigen Antworten stehen im krassen Widerspruch zu Frage 9 und deren Antwort (Die Straßenzustandskontrolle wird aber sehr sorgfältig ausgeführt, sodass eine diesbezügliche Befürchtung unbegründet ist) .

Die weitere Antwort. (Die gleiche Problematik entsteht jedoch auch, wenn nicht genügend finanzielle und personelle Ressourcen für die Straßenerhaltung zur Verfügung gestellt werden.) . Empfiehlt die Ablehnung der Vorlage, da nicht sicher gestellt ist, dass notwendige Reparaturen durch Untätigkeit der Stadt Köln zu KAG pflichtigen Sanierungen wurden. Die Antwort zu Frage 1 (Bei der Entscheidung,

welche Sanierungsoption dann tatsächlich zum Tragen kommt, sind darüber hinaus auch noch die personellen und finanziellen Ressourcen zu berücksichtigen....) und die Antwort zu Frage 3 (Der Umfang der Liste ist der personellen und finanziellen Situation der Fachdienststelle geschuldet.) lässt eigentlich keinen anderen Schluss zu, als dass es zur gängigen Praxis der Stadt gehört Straßen nicht nach Zustand sondern nach Personalsituation reparieren und sanieren lässt und damit die KAG Pflicht durch verpasste Reparaturen entsteht.

Um Klagen der Anwohner zu entgehen und noch zusätzliche Kosten zu verursachen müsste die BV diese Vorlage ablehnen.

Da es sich hierbei um ein Anhörungsrecht handelt müssen wir den Rat beauftragen die Sachlage einwandfrei zu klären und die KAG Pflicht sorgfältig auf rechtliche Sicherheit prüfen zu lassen.

Die Bezirksvertretung Porz beauftragt den Verkehrsausschuss und den Rat nach der vorliegenden Analyse in allen Punkten noch einmal auf die rechtmäßige KAG Pflicht vor dem endgültigen Beschluss prüfen zu lassen. Die erwähnte Antwort der Verwaltung ist dem Verkehrsausschuss und dem Rat zur Verfügung zu stellen.

Unter dem Vorbehalt der Klärung der rechtlichen Sachlage zur KAG Pflicht stimmt die BV 7 den Straßenprojekten in Porz zu

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig - bei Enthaltung der Stimme von Herrn Krasson (AfD) zugestimmt.

II.            Beschluss über die geänderte Beschlussvorlage 1683/2021:

Der Verkehrsausschuss beschließt die Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes für die Jahre 2022 bis 2026 (Anlage 2).

 

Die Bezirksvertretung Porz hat durch die schriftliche Beantwortung der an die Verwaltung gestellten Fragen zu der Vorlage erhebliche Bedenken gegen die in der Vorlage genannte KAG Pflicht. Die Analyse ist wie folgt:

Frage 3 und 4 und die dortigen Antworten stehen im krassen Widerspruch zu Frage 9 und deren Antwort (Die Straßenzustandskontrolle wird aber sehr sorgfältig ausgeführt, sodass eine diesbezügliche Befürchtung unbegründet ist).

Die weitere Antwort. (Die gleiche Problematik entsteht jedoch auch, wenn nicht genügend finanzielle und personelle Ressourcen für die Straßenerhaltung zur Verfügung gestellt werden.) . Empfiehlt die Ablehnung der Vorlage, da nicht sicher gestellt ist, dass notwendige Reparaturen durch Untätigkeit der Stadt Köln zu KAG pflichtigen Sanierungen wurden. Die Antwort zu Frage 1 (Bei der Entscheidung, welche Sanierungsoption dann tatsächlich zum Tragen kommt, sind darüber hinaus auch noch die personellen und finanziellen Ressourcen zu berücksichtigen....) und die Antwort zu Frage 3 (Der Umfang der Liste ist der personellen und finanziellen Situation der Fachdienststelle geschuldet.) lässt eigentlich keinen anderen Schluss zu, als dass es zur gängigen Praxis der Stadt gehört Straßen nicht nach Zustand sondern nach Personalsituation reparieren und sanieren lässt und damit die KAG Pflicht durch verpasste Reparaturen entsteht.

Um Klagen der Anwohner zu entgehen und noch zusätzliche Kosten zu verursachen müsste die BV diese Vorlage ablehnen.

Da es sich hierbei um ein Anhörungsrecht handelt müssen wir den Rat beauftragen die Sachlage einwandfrei zu klären und die KAG Pflicht sorgfältig auf rechtliche Sicherheit prüfen zu lassen.

Die Bezirksvertretung Porz beauftragt den Verkehrsausschuss und den Rat nach der vorliegenden Analyse in allen Punkten noch einmal auf die rechtmäßige KAG Pflicht vor dem endgültigen Beschluss prüfen zu lassen. Die erwähnte Antwort der Verwaltung ist dem Verkehrsausschuss und dem Rat zur Verfügung zu stellen.

Unter dem Vorbehalt der Klärung der rechtlichen Sachlage zur KAG Pflicht stimmt die BV 7 den Straßenprojekten in Porz zu

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig - bei Enthaltung der Stimme von Herrn Krasson (AfD) - zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Verkehrsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:

Der Verkehrsausschuss beschließt die Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes für die Jahre 2022 bis 2026 (Anlage 2).

 

Auszug aus der Niederschrift:

Bezirksvertreter Krems (SPD-Fraktion) fragt unter Bezugnahme auf die ablehnende Stellungnahme der Verwaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur Vorlage 1683/2021, wie die Bürgerinnen und Bürger nach der Beschlussfassung über die dann festgestellten Planungen der Stadt Köln informiert werde, um die vom KAG geforderten Transparenz sicherzustellen. Es wird um eine schriftliche Beantwortung gebeten.

 

Für die SPD-Fraktion wird zu dem Protokoll genommen, dass sich die Zustimmung der SPD-Fraktion nicht auf die in der Vorlage getroffenen Feststellungen zur
Beitragspflichtigkeit der einzelnen Maßnahmen bezieht. 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Beschluss: zurückgestellt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Verkehrsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Verkehrsausschuss beschließt die Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes für die Jahre 2022 bis 2026 (Anlage 2).

 




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Verkehrsausschuss beschließt die Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes für die Jahre 2022 bis 2026 (Anlage 2).

 

 

 



Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt