Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beschließt die Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes für die Jahre 2022 bis 2026 (Anlage 2)
Der Verkehrsausschuss
verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretungen ohne
Einschränkungen zustimmen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beschließt die Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes für die Jahre 2022 bis 2026 (Anlage 2).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Verkehrsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Verkehrsausschuss beschließt die Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes
für die Jahre 2022 bis 2026 (Anlage 2).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
(nicht anwesend: Herr
Ismail, Herr Görtz, Frau Sandow, Herr Kau)
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beschließt die Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes für die Jahre 2022 bis 2026 (Anlage 2).
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beschließt die Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes für die Jahre 2022 bis 2026 (Anlage 2).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Eine Enthaltung (SPD)
Nicht anwesend: Führer (CDU), Hilgers, Fiedler (SPD), Kaspar (FDP), Finsterle (AFD)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Verkehrsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Verkehrsausschuss beschließt die Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes für die Jahre 2022 bis 2026 (Anlage 2).
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimmen der CDU-Fraktion.
Beschluss: ungeändert empfohlen
„Der Verkehrsausschuss beschließt die Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes für die Jahre 2022 bis 2026 (Anlage 2).“
Abstimmungsergebnis:
Bei Enthaltung von AfD und Klimafreunden einstimmig beschlossen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beschließt die Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes für die Jahre 2022 bis 2026 (Anlage 2).
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen bei Enthaltung der AfD-Fraktion
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Änderungsantrag der
Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen "TOP 7.7 Straßen- und Wegekonzept
der Stadt Köln gemäß § 8a KAG - Fortschreibung 2022 bis 2026"
AN/2337/2021
Frau
Bezirksbürgermeisterin Stiller lässt zuerst über den Änderungsantrag und dann
über die geänderte Beschlussvorlage abstimmen.
I.
Beschluss über den Änderungsantrag
AN/2337/2021:
Die
Bezirksvertretung Porz hat durch die schriftliche Beantwortung der an die
Verwaltung gestellten Fragen zu der Vorlage erhebliche Bedenken gegen die in
der Vorlage genannte KAG Pflicht. Die Analyse ist wie folgt:
Frage 3 und 4
und die dortigen Antworten stehen im krassen Widerspruch zu Frage 9 und deren
Antwort (Die Straßenzustandskontrolle wird aber sehr sorgfältig
ausgeführt, sodass eine diesbezügliche Befürchtung unbegründet ist) .
Die weitere
Antwort. (Die gleiche Problematik entsteht jedoch auch, wenn nicht
genügend finanzielle und personelle Ressourcen für die Straßenerhaltung zur
Verfügung gestellt werden.) . Empfiehlt die Ablehnung der Vorlage, da nicht sicher
gestellt ist, dass notwendige Reparaturen durch Untätigkeit der Stadt Köln
zu KAG pflichtigen Sanierungen wurden. Die Antwort zu Frage 1 (Bei der
Entscheidung,
welche
Sanierungsoption dann tatsächlich zum Tragen kommt, sind darüber hinaus auch
noch die personellen und finanziellen Ressourcen zu berücksichtigen....) und die Antwort
zu Frage 3 (Der Umfang der Liste ist der personellen und finanziellen
Situation der Fachdienststelle geschuldet.) lässt eigentlich
keinen anderen Schluss zu, als dass es zur gängigen Praxis der Stadt gehört
Straßen nicht nach Zustand sondern nach Personalsituation reparieren und
sanieren lässt und damit die KAG Pflicht durch verpasste Reparaturen entsteht.
Um Klagen der
Anwohner zu entgehen und noch zusätzliche Kosten zu verursachen müsste die BV diese
Vorlage ablehnen.
Da es sich
hierbei um ein Anhörungsrecht handelt müssen wir den Rat beauftragen die
Sachlage einwandfrei zu klären und die KAG Pflicht sorgfältig auf rechtliche
Sicherheit prüfen zu lassen.
Die Bezirksvertretung Porz
beauftragt den Verkehrsausschuss und den Rat nach der vorliegenden Analyse in
allen Punkten noch einmal auf die rechtmäßige KAG Pflicht vor dem endgültigen
Beschluss prüfen zu lassen. Die erwähnte Antwort der Verwaltung ist dem
Verkehrsausschuss und dem Rat zur Verfügung zu stellen.
Unter
dem Vorbehalt der Klärung der rechtlichen Sachlage zur KAG Pflicht stimmt die
BV 7 den Straßenprojekten in Porz zu
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
- bei Enthaltung der Stimme von Herrn Krasson (AfD) zugestimmt.
II.
Beschluss über die geänderte Beschlussvorlage
1683/2021:
Der Verkehrsausschuss beschließt die Fortschreibung
des Straßen- und Wegekonzeptes für die Jahre 2022 bis 2026 (Anlage 2).
Die Bezirksvertretung Porz hat durch die schriftliche
Beantwortung der an die Verwaltung gestellten Fragen zu der Vorlage erhebliche
Bedenken gegen die in der Vorlage genannte KAG Pflicht. Die Analyse ist wie
folgt:
Frage 3 und 4 und die dortigen Antworten stehen im krassen
Widerspruch zu Frage 9 und deren Antwort (Die
Straßenzustandskontrolle wird aber sehr sorgfältig ausgeführt, sodass eine
diesbezügliche Befürchtung unbegründet ist).
Die weitere Antwort. (Die
gleiche Problematik entsteht jedoch auch, wenn nicht genügend finanzielle und
personelle Ressourcen für die Straßenerhaltung zur Verfügung gestellt werden.) . Empfiehlt die
Ablehnung der Vorlage, da nicht sicher
gestellt ist, dass notwendige Reparaturen durch Untätigkeit der Stadt Köln
zu KAG pflichtigen Sanierungen wurden. Die Antwort zu Frage 1 (Bei der Entscheidung, welche Sanierungsoption dann
tatsächlich zum Tragen kommt, sind darüber hinaus auch noch die personellen und
finanziellen Ressourcen zu berücksichtigen....) und
die Antwort zu Frage 3 (Der Umfang der
Liste ist der personellen und finanziellen Situation der Fachdienststelle
geschuldet.) lässt eigentlich
keinen anderen Schluss zu, als dass es zur gängigen Praxis der Stadt gehört
Straßen nicht nach Zustand sondern nach Personalsituation reparieren und sanieren
lässt und damit die KAG Pflicht durch verpasste Reparaturen entsteht.
Um Klagen der Anwohner zu entgehen und noch zusätzliche
Kosten zu verursachen müsste die BV diese Vorlage ablehnen.
Da es sich hierbei um ein Anhörungsrecht handelt müssen wir
den Rat beauftragen die Sachlage einwandfrei zu klären und die KAG Pflicht
sorgfältig auf rechtliche Sicherheit prüfen zu lassen.
Die Bezirksvertretung Porz beauftragt den Verkehrsausschuss und den Rat
nach der vorliegenden Analyse in allen Punkten noch einmal auf die rechtmäßige
KAG Pflicht vor dem endgültigen Beschluss prüfen zu lassen. Die erwähnte
Antwort der Verwaltung ist dem Verkehrsausschuss und dem Rat zur Verfügung zu
stellen.
Unter dem Vorbehalt der
Klärung der rechtlichen Sachlage zur KAG Pflicht stimmt die BV 7 den Straßenprojekten
in Porz zu
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
- bei Enthaltung der Stimme von Herrn Krasson (AfD) - zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Verkehrsausschuss folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Verkehrsausschuss
beschließt die Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes für die Jahre 2022
bis 2026 (Anlage 2).
Auszug aus der
Niederschrift:
Bezirksvertreter Krems
(SPD-Fraktion) fragt unter Bezugnahme auf die ablehnende Stellungnahme der
Verwaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur Vorlage 1683/2021, wie die
Bürgerinnen und Bürger nach der Beschlussfassung über die dann festgestellten
Planungen der Stadt Köln informiert werde, um die vom KAG geforderten
Transparenz sicherzustellen. Es wird um eine schriftliche Beantwortung gebeten.
Für die SPD-Fraktion wird zu dem
Protokoll genommen, dass sich die Zustimmung der SPD-Fraktion nicht auf die in
der Vorlage getroffenen Feststellungen zur
Beitragspflichtigkeit der einzelnen Maßnahmen bezieht.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Verkehrsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:
Der Verkehrsausschuss beschließt die Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes für die Jahre 2022 bis 2026 (Anlage 2).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beschließt die Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes für die Jahre 2022 bis 2026 (Anlage 2).
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
zugestimmt