Beschluss: geändert beschlossen
III. Abstimmung über den Ursprungsantrag mit der
aus dem Änderungsantrag der Gruppe GUT Köln übernommenen Ergänzung (Ziffer 6)
Beschluss:
1. Das Klimaziel der Stadt Köln wird auf die
gesamtstädtische Klimaneutralität bis 2035 angepasst und der Rat der Stadt Köln
empfiehlt dem Klimarat dies als Zielmarke zu berücksichtigen. Dies bedeutet,
dass alle von der Stadt Köln direkt beeinflussbaren THG-Emittent*innen inkl.
der Beteiligungsgesellschaften innerhalb und außerhalb des Stadtgebiets nicht
mehr Treibhausgase (THG) emittieren als auf natürliche oder künstliche Art und
Weise gebunden werden können.
2. Die Stadtverwaltung erarbeitet unterschiedliche
Berechnungen zur Klima-neutralität 2035 für Köln und legt diese dem AKUG und
dem Rat zur Ent-scheidung vor.
3. Die Verwaltung wird, mit Unterstützung des bereits
beauftragten Konsortiums und des Klimarates, einen Maßnahmenplan zur Erreichung
des Klimaziels der Stadtverwaltung, ihrer Beteiligungsgesellschaften sowie
unter Einbezug möglichst vieler weiterer THG-Emittent*innen erarbeiten. Dabei
sollen erfolg-reiche Beispiele anderer Großstädte berücksichtigt werden. Bestehende Konzepte werden
berücksichtigt, sektorenspezifische Minderungsziele mit Meilensteilen und
Zwischenzielen (2025, 2030) werden festgelegt und ein geeignetes
Indikatoren-Set zur Überprüfung eingesetzt, dies gilt auch für die Ausbauziele
im Bereich erneuerbarer Energien. Der „Maßnahmenplan Klimaneutralität bis
2035“ wird basierend auf der Ratsentscheidung zur Berechnung von
Klimaneutralität ämterübergreifend erarbeitet und Maß-nahmen und
Ziele entsprechend verbindlich zugeteilt. Der Maßnahmenplan wird bis Ende 2021
der Stadtgesellschaft vorgestellt und dem AKUG und dem Rat zur Entscheidung
vorgelegt.
4. Eine Beurteilung der Kosten
mit mehreren Szenarien inkl. der sich dadurch ergebenden Änderungen bzgl. möglicher
Querfinanzierungen innerhalb des Stadtwerkekonzerns ist aufzustellen.
5.
Der erhöhte Personalbedarf in der Koordinationsstelle Klimaschutz bzw.
dem Dezernat Klima zu diesem Aufgabenbereich ist abzuschätzen. Um eine
zeit-nahe Umsetzung zu gewährleisten, wird geprüft, ob eine weitere externe
Unterstützung notwendig ist.
- Der Rat beauftragt
die Verwaltung zu prüfen, ob eine Teilnahme an EU-Klimaschutzprogrammen im
Rahmen von „Horizont Europa“ (z.B. „100 klimaneutrale Städte bis 2030“)
möglich ist und bei der Erreichung der oben genannten Ziele unterstützen
kann.
Ebenso soll die Teilnahme an entsprechenden Programmen des Bundes geprüft werden. Im Falle einer positiven Prüfung wird sich die Stadt Köln für diese Programme bewerben.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und AfD zugestimmt.