Beschluss: ungeändert beschlossen
Die Bezirksvertretung Mülheim
genehmigt nachfolgende Dringlichkeitsentscheidung vom 21.06.2021:
Beschluss:
Gemäß
§ 36 Abs. 5 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 1O
der Hauptsatzung beschließen wir
empfehlen wir dem Rat wie folgt zu beschließen:
1.
Der Rat der Stadt Köln stellt den Bedarf für die
Vergabe von externen Ingenieurleistungen für die Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß Honorarordnung für Architekten
und Ingenieure (HOAI) sowie für die erforderlichen Gutachter- und
Dienstleistungen zur Realisierung der Stadtbahnanbindung Mülheimer Süden in Höhe von 2.422.000 € fest. Mit dem Bau
der Stadtbahnanbindung wird der gesamte Straßenraum überplant.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür
erforderlichen Leistungen stufenweise an externe Fachbüros zu beauftragen.
3.
Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven
Auszahlungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 575.000 € für
die Vergabe der Ingenieurleistungen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege,
Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-9-1109, Straßen- u. Stadtbahnbau
Mülheimer Süden, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen