Beschluss: ungeändert beschlossen


Die Bezirksvertretung Mülheim genehmigt nachfolgende Dringlichkeitsentscheidung vom 21.06.2021:

Beschluss:

Gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 1O der Hauptsatzung beschließen wir empfehlen wir dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

1.    Der Rat der Stadt Köln stellt den Bedarf für die Vergabe von externen Ingenieurleistungen für die Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie für die erforderlichen Gutachter- und Dienstleistungen zur Realisierung der Stadtbahnanbindung Mülheimer Süden in Höhe von 2.422.000 € fest. Mit dem Bau der Stadtbahnanbindung wird der gesamte Straßenraum überplant.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür erforderlichen Leistungen stufenweise an externe Fachbüros zu beauftragen.

3.      Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 575.000 € für die Vergabe der Ingenieurleistungen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-9-1109, Straßen- u. Stadtbahnbau Mülheimer Süden, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen.

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen