Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

„Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung mit § 82 Abs. 3 SchulG die bisher eigenständig geführten Gemeinschaftsgrundschulen (GGS) Am Feldrain und Peter-Gries-Straße in einem Grundschulverbund zum 01.08.2008 zusammenzufassen. Hierbei verändert sich die GGS Am Feldrain in eine sog. Stammschule und die GGS Peter-Gries-Straße wird zu einem Teilstandort.

 

Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Zif. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.“

 

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung verzichtet auf den 2. Durchgang, sofern die Bezirksvertretung Mülheim dem Beschlussvorschlag ohne Änderung zustimmt.

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung mit § 82 Abs. 3 SchulG die bisher eigenständig geführten Gemeinschaftsgrundschulen (GGS) Am Feldrain und Peter-Gries-Straße in einem Grundschulverbund zum 01.08.2008 zusammenzufassen. Hierbei verändert sich die GGS Am Feldrain in eine sog. Stammschule und die GGS Peter-Gries-Straße wird zu einem Teilstandort.

 

Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Zif. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.

 

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung verzichtet auf den 2. Durchgang, sofern die Bezirksvertretung Mülheim dem Beschlussvorschlag ohne Änderung zustimmt.

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung mit § 82 Abs. 3 SchulG die bisher eigenständig geführten Gemeinschaftsgrundschulen (GGS) Am Feldrain und Peter-Gries-Straße in einem Grundschulverbund zum 01.08.2008 zusammenzufassen. Hierbei verändert sich die GGS Am Feldrain in eine sog. Stammschule und die GGS Peter-Gries-Straße wird zu einem Teilstandort.

 

Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Zif. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.

 

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung verzichtet auf den 2. Durchgang, sofern die Bezirksvertretung Mülheim dem Beschlussvorschlag ohne Änderung zustimmt.

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.