Beschluss: ungeändert beschlossen
RM Gudacker dankt
der Verwaltung für die Beschlussvorlage und bittet die Verwaltung um
Beantwortung folgender Ergänzungsfrage:
In
Anlage 4 fragt das Rechnungsprüfungsamt in einer Stellungnahme, ob im Hinblick
auf die Projekthistorie und die Kostenentwicklung ein Neubau nicht die
langfristig wirtschaftlichere Alternative sei. Hierauf wurde entgegnet, dass
dies im Rahmen der Projektplanung thematisiert worden sei, jedoch nach Prüfung
des Planungsrechts und der Grundstücksvoraussetzungen wieder verworfen wurde.
Könnte das Sportamt konkretisieren, welche Erkenntnisse bzgl. Planungsrecht und
Grundstücksvoraussetzungen zum Verwerfen dieser Alternative geführt haben?
Herr
Timmer führt aus, dass die Fläche im Landschaftsschutzgebiet und in der
Wasserschutzzone liegt. Insoweit kann der Hochbau nur an diesem Standort
verbleiben. Deshalb hat man sich für die Sanierung und Umwandlung statt Neubau
entschieden. Herr Timmer beantwortet anschließend noch eine Ergänzungsfrage von
RM Klemm (Kosten Photovoltaikanlage).
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung auf der Basis der vorliegenden Planung mit der Generalsanierung der technischen Anlagen (Lüftung, Heizung, Trinkwasser, Warmwasser, Elektrik) sowie der brandschutztechnischen Einrichtungen auf Grundlage des Brandschutzgutachtens sowie der Sanierung des Daches der großen Sporthalle zur Aufrechterhaltung des Sportbetriebs bei gleichzeitiger Umwandlung zur Mehrzweckhalle mit bis zu 800 Personen. Gleichzeitig beauftragt er die Verwaltung, die Dachflächen der beiden Sporthallen (Große Halle und Fitness-/Gymnastikhalle) mit einer Photovoltaikanlage auszustatten. Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahmen belaufen sich auf 6.697.171,- € (brutto). Unter Berücksichtigung der bereits freigegebenen Planungsmittel verbleibt ein Finanzierungsbedarf in Höhe von 6.497.171,- €.
Zudem beschließt der Rat die Freigabe investiver
Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2021 in Höhe 2.356.805,- € im
Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten,
Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen, Finanzstelle
5201-0801-6-5198 Generalsanierung Sportanlage Worringen, Erdweg.
Der Rat beschließt darüber hinaus eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung
im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 4.140.366,- € zu Lasten der Haushaltsjahre 2022-2024
(200.000,- € in 2022; 3.740.366,- € in 2023 und 200.000,- € in 2024) im
Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten,
Teilplanzeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle
5201-0801-6-5198 (Generalsanierung Sportanlage Worringen, Erdweg). Die Deckung
erfolgt durch entsprechend geringere Verpflichtungsermächtigungen im
Teilfinanzplan 1201-Straßen, Wege, Plätze zu Lasten der Finanzstelle 6601-1201-0-6605
Generalinstandsetzung von Straßen, da sich die Umsetzung einzelner Maßnahmen
zeitlich verzögert.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung auf der Basis der vorliegenden Planung mit der Generalsanierung der technischen Anlagen (Lüftung, Heizung, Trinkwasser, Warmwasser, Elektrik) sowie der brandschutztechnischen Einrichtungen auf Grundlage des Brandschutzgutachtens sowie der Sanierung des Daches der großen Sporthalle zur Aufrechterhaltung des Sportbetriebs bei gleichzeitiger Umwandlung zur Mehrzweckhalle mit bis zu 800 Personen. Gleichzeitig beauftragt er die Verwaltung, die Dachflächen der beiden Sporthallen (Große Halle und Fitness-/Gymnastikhalle) mit einer Photovoltaikanlage auszustatten. Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahmen belaufen sich auf 6.697.171,- € (brutto). Unter Berücksichtigung der bereits freigegebenen Planungsmittel verbleibt ein Finanzierungsbedarf in Höhe von 6.497.171,- €.
Zudem beschließt der Rat die Freigabe investiver
Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2021 in Höhe 2.356.805,- € im
Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten,
Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen, Finanzstelle
5201-0801-6-5198 Generalsanierung Sportanlage Worringen, Erdweg.
Der Rat beschließt darüber hinaus eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung
im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 4.140.366,- € zu Lasten der Haushaltsjahre
2022-2024 (200.000,- € in 2022; 3.740.366,- € in 2023 und 200.000,- € in 2024)
im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten,
Teilplanzeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle
5201-0801-6-5198 (Generalsanierung Sportanlage Worringen, Erdweg). Die Deckung
erfolgt durch entsprechend geringere Verpflichtungsermächtigungen im
Teilfinanzplan 1201-Straßen, Wege, Plätze zu Lasten der Finanzstelle
6601-1201-0-6605 Generalinstandsetzung von Straßen, da sich die Umsetzung
einzelner Maßnahmen zeitlich verzögert.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung auf der Basis der vorliegenden Planung mit der Generalsanierung der technischen Anlagen (Lüftung, Heizung, Trinkwasser, Warmwasser, Elektrik) sowie der brandschutztechnischen Einrichtungen auf Grundlage des Brandschutzgutachtens sowie der Sanierung des Daches der großen Sporthalle zur Aufrechterhaltung des Sportbetriebs bei gleichzeitiger Umwandlung zur Mehrzweckhalle mit bis zu 800 Personen. Gleichzeitig beauftragt er die Verwaltung, die Dachflächen der beiden Sporthallen (Große Halle und Fitness-/Gymnastikhalle) mit einer Photovoltaikanlage auszustatten. Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahmen belaufen sich auf 6.697.171,- € (brutto). Unter Berücksichtigung der bereits freigegebenen Planungsmittel verbleibt ein Finanzierungsbedarf in Höhe von 6.497.171,- €.
Zudem beschließt der Rat die Freigabe investiver
Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2021 in Höhe 2.356.805,- € im
Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten,
Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen, Finanzstelle
5201-0801-6-5198 Generalsanierung Sportanlage Worringen, Erdweg.
Der Rat beschließt darüber hinaus eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung
im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 4.140.366,- € zu Lasten der Haushaltsjahre 2022-2024
(200.000,- € in 2022; 3.740.366,- € in 2023 und 200.000,- € in 2024) im
Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile
08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5201-0801-6-5198
(Generalsanierung Sportanlage Worringen, Erdweg). Die Deckung erfolgt durch
entsprechend geringere Verpflichtungsermächtigungen im Teilfinanzplan
1201-Straßen, Wege, Plätze zu Lasten der Finanzstelle 6601-1201-0-6605
Generalinstandsetzung von Straßen, da sich die Umsetzung einzelner Maßnahmen
zeitlich verzögert.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung auf der Basis der vorliegenden
Planung mit der Generalsanierung der technischen Anlagen (Lüftung, Heizung,
Trinkwasser, Warmwasser, Elektrik) sowie der brandschutztechnischen
Einrichtungen auf Grundlage des Brandschutzgutachtens sowie der Sanierung des
Daches der großen Sporthalle zur Aufrechterhaltung des Sportbetriebs bei
gleichzeitiger Umwandlung zur Mehrzweckhalle mit bis zu 800 Personen.
Gleichzeitig beauftragt er die Verwaltung, die Dachflächen der beiden
Sporthallen (Große Halle und Fitness-/Gymnastikhalle) mit einer
Photovoltaikanlage auszustatten. Die voraussichtlichen Gesamtkosten der
Maßnahmen belaufen sich auf 6.697.171,- € (brutto). Unter Berücksichtigung der
bereits freigegebenen Planungsmittel verbleibt ein Finanzierungsbedarf in Höhe
von 6.497.171,- €.
Zudem beschließt der Rat
die Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2021 in Höhe
2.356.805,- € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von
Sportstätten, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen, Finanzstelle
5201-0801-6-5198 Generalsanierung Sportanlage Worringen, Erdweg.
Der Rat beschließt darüber
hinaus eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2021
in Höhe von 4.140.366,- € zu Lasten der Haushaltsjahre 2022-2024 (200.000,- €
in 2022; 3.740.366,- € in 2023 und 200.000,- € in 2024) im Teilfinanzplan 0801,
Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 08, Auszahlungen
für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5201-0801-6-5198 (Generalsanierung
Sportanlage Worringen, Erdweg). Die Deckung erfolgt durch entsprechend
geringere Verpflichtungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201-Straßen, Wege,
Plätze zu Lasten der Finanzstelle 6601-1201-0-6605 Generalinstandsetzung von
Straßen, da sich die Umsetzung einzelner Maßnahmen zeitlich verzögert.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.