Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

  1. Der Rat stellt den Bedarf fest, die Planung, den Abbruch und den Neubau der Brücke Liebigstraße im Stadtteil Neu-Ehrenfeld durchzuführen und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahme mit einem Totalunternehmer (TU) bis zur Fertigstellung des Ersatzneubaus umzusetzen. Gemäß vorläufiger Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtkosten auf rund 7,70 Mio. € brutto (inklusive Planungsleistungen).
  2. Gleichzeitig beschließt der Rat vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 3,00 Mio. € im Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahnbau, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6901-1202-4-0400, Ersatzneubau Brücke Liebigstraße, Hpl. 2022.
  3. Die Wiederherstellung der Oberfläche wird nach den Maßgaben des Radverkehrskonzeptes Ehrenfeld geplant und wird in die noch zu beschließende Gesamtneugestaltung der Liebigstraße eingebettet.

 

  1. Die Planungen zur Oberflächengestaltung der Brücke Liebigstraße sind der Bezirksvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

  1. Die LSA wird gemäß Beschluss der BV 4 aus dem Jahr 2011 abgebaut.

 

 

 




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig mit Änderungen zugestimmt.

Beschluss: mit Änderungen empfohlen


2. Geänderter Beschluss:

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

1.  Der Rat stellt den Bedarf fest, die Planung, den Abbruch und den Neubau der Brücke Liebigstraße im Stadtteil Neu-Ehrenfeld durchzuführen und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahme mit einem Totalunternehmer (TU) bis zur Fertigstellung des Ersatzneubaus umzusetzen. Gemäß vorläufiger Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtkosten auf rund 7,70 Mio. € brutto (inklusive Planungsleistungen).

2.  Gleichzeitig beschließt der Rat vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 3,00 Mio. € im Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahnbau, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6901-1202-4-0400, Ersatzneubau Brücke Liebigstraße, Hpl. 2022.

 

3.  Die Wiederherstellung der Oberfläche wird nach den Maßgaben des Radverkehrskonzeptes Ehrenfeld geplant und wird in die noch zu beschließende Gesamtneugestaltung der Liebigstraße eingebettet.

 

4.  Die Planungen zur Oberflächengestaltung der Brücke Liebigstraße sind der Bezirksvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

5.  Es soll geprüft werden, ob für die bestehenden Ampelanlagen eine Alternative eingeplant werden kann. Bei der Aufteilung und Breite des Straßenraums soll ein möglichst komfortabler Übergang zwischen den beiden Grünbereichen geschaffen werden. Die Ausführungsplanungen werden dem Ausschuss zur Kenntnis vorgelegt.

 

 

 




Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss (in der Fassung des Verkehrsausschusses):

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen:

  1. Der Rat stellt den Bedarf fest, die Planung, den Abbruch und den Neubau der Brücke Liebigstraße im Stadtteil Neu-Ehrenfeld durchzuführen und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahme mit einem Totalunternehmer (TU) bis zur Fertigstellung des Ersatzneubaus umzusetzen. Gemäß vorläufiger Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtkosten auf rund 7,70 Mio. € brutto (inklusive Planungsleistungen).
  2. Gleichzeitig beschließt der Rat vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 3,00 Mio. € im Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahnbau, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6901-1202-4-0400, Ersatzneubau Brücke Liebigstraße, Hpl. 2022.
  3. Die Wiederherstellung der Oberfläche wird nach den Maßgaben des Radverkehrskonzeptes Ehrenfeld geplant und wird in die noch zu beschließende Gesamtneugestaltung der Liebigstraße eingebettet.

  4. Die Planungen zur Oberflächengestaltung der Brücke Liebigstraße sind der Bezirksvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

  5. Es soll geprüft werden, ob für die bestehenden Ampelanlagen eine Alternative eingeplant werden kann. Bei der Aufteilung und Breite des Straßenraums soll ein möglichst komfortabler Übergang zwischen den beiden Grünbereichen geschaffen werden. Die Ausführungsplanungen werden dem Ausschuss zur Kenntnis vorgelegt.

 




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss in der Fassung des Verkehrsausschusses vom 05.10.2021 (Anlage 4) und des Finanzausschusses vom 08.11.2021 (Anlage 5):

1.    Der Rat stellt den Bedarf fest, die Planung, den Abbruch und den Neubau der Brücke Liebigstraße im Stadtteil Neu-Ehrenfeld durchzuführen und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahme mit einem Totalunternehmer (TU) bis zur Fertigstellung des Ersatzneubaus umzusetzen. Gemäß vorläufiger Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtkosten auf rund 7,70 Mio. € brutto (inklusive Planungsleistungen).

2.    Gleichzeitig beschließt der Rat vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 3,00 Mio. € im Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahnbau, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6901-1202-4-0400, Ersatzneubau Brücke Liebigstraße, Hpl. 2022.

3.    Die Wiederherstellung der Oberfläche wird nach den Maßgaben des Radverkehrskonzeptes Ehrenfeld geplant und wird in die noch zu beschließende Gesamtneugestaltung der Liebigstraße eingebettet.

4.    Die Planungen zur Oberflächengestaltung der Brücke Liebigstraße sind der Bezirksvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

5.    Es soll geprüft werden, ob für die bestehenden Ampelanlagen eine Alternative eingeplant werden kann. Bei der Aufteilung und Breite des Straßenraums soll ein möglichst komfortabler Übergang zwischen den beiden Grünbereichen geschaffen werden. Die Ausführungsplanungen werden dem Ausschuss zur Kenntnis vorgelegt.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.