Beschluss: endgültig abgelehnt


I. Punktweise Abstimmung über den Änderungsantrag der FDP-Fraktion mit Ausnahme von Ziffer 3

 

Zu Ziffer 1

 

Beschluss:

Der Hauptausschuss beschließt folgende Änderung:


Der Beschluss wird in Punkt 2 wie folgt ersetzt:

 

2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Anbietern von Verleihsystemen für Elektrotretroller

im Rahmen des Ordnungsrechts folgende Auflagen zu machen:

 

· Es sollen an neuralgischen Punkten mehr Abstellflächen für Fahrräder sowie E-Scooter

und sonstige Elektrokleinstfahrzeuge geschaffen werden. Wenn diese

nicht vorhanden sind, muss allerdings sichergestellt werden, dass Gehwege bis zu

einer Mindestbreite von 1,50m freigehalten werden. Über ihre jeweiligen Apps müssen

die Verleiher die Nutzenden dazu verpflichten. Das ordnungsgemäße Abstellen

könnte z. B. über ein von den Nutzenden beim Mietende zu entsendendes Foto überprüft

werden. Falsch geparkte Fahrzeuge müssen dem Ordnungsamt gemeldet und

von den Anbietern innerhalb von vier Stunden versetzt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Gegen die Stimme der FPD-Fraktion abgelehnt.

 

Zu Ziffer 2

 

Beschluss:

· Die Zahl der zur Verfügung stehenden Elektrokleinstfahrzeuge soll dadurch begrenzt

werden, dass pro Standort nur maximal je drei Fahrzeuge von maximal drei verschiedenen Verleihern angeboten werden dürfen. Die einzelnen Bereitstellungsstandorte müssen minimal 50m von einander entfernt liegen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gegen die Stimme der FPD-Fraktion abgelehnt.

 

Zu Ziffer 4

 

Beschluss:

· Die Verleiher müssen sicherstellen, dass E-Scooter und sonstige Elektrokleinfahrzeuge

nur mit einem Mindestabstand von 50m von Gewässern und nicht befahrbaren

Fußgängerzonen abgestellt werden können.

 

Abstimmungsergebnis:

Gegen die Stimme der FPD-Fraktion abgelehnt.

 

Zu Ziffer 5

 

Beschluss:

· Fußgängerzonen, die ganz oder zeitweise für E-Scooter und sonstige Elektrokleinfahrzeuge gesperrt sind, sollen in diesem Sinne eindeutiger beschildert

werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Gegen die Stimme der FPD-Fraktion abgelehnt.

 

Zu Ziffer 6

 

Beschluss:

· Anbieter von Verleihsystemen werden verpflichtet, abgängige Fahrzeuge bei der Stadt

zu melden. Illegal im Rhein, in Seen, und in Grünanlagen bzw. Wäldern usw. entsorgte

E-Scooter müssen von den Anbietern umgehend geborgen und entsorgt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Gegen die Stimme der FPD-Fraktion abgelehnt.

 

Zu Ziffer 7

 

Beschluss:

· Die Verleiher werden verpflichtet, mit den AWB einen Servicevertrag abzuschließen,

der die AWB gegen Bezahlung beauftragt, im Rahmen ihrer Straßenreinigungsleistungen

bei falsch abgestellten oder z.B. umgefallenen E-Scootern und sonstigen Elektrokleinfahrzeugen einen ordnungsgemäßen Abstellzustand (wieder) herzustellen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gegen die Stimme der FPD-Fraktion abgelehnt.

 

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Anmerkung:

Punktweise Abstimmung auf Antrag von RM Sterck.