Beschluss: endgültig abgelehnt
I. Punktweise
Abstimmung über den Änderungsantrag der FDP-Fraktion mit Ausnahme von Ziffer 3
Zu Ziffer 1
Der Hauptausschuss beschließt folgende
Änderung:
Der Beschluss wird in Punkt 2 wie folgt ersetzt:
2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den
Anbietern von Verleihsystemen für Elektrotretroller
im Rahmen des Ordnungsrechts folgende Auflagen zu
machen:
· Es sollen an neuralgischen Punkten mehr
Abstellflächen für Fahrräder sowie E-Scooter
und sonstige Elektrokleinstfahrzeuge geschaffen
werden. Wenn diese
nicht vorhanden sind, muss allerdings sichergestellt werden, dass Gehwege
bis zu
einer Mindestbreite von 1,50m freigehalten werden. Über ihre jeweiligen Apps
müssen
die Verleiher die Nutzenden dazu verpflichten. Das
ordnungsgemäße Abstellen
könnte z. B. über ein von den Nutzenden beim
Mietende zu entsendendes Foto überprüft
werden. Falsch geparkte Fahrzeuge müssen dem
Ordnungsamt gemeldet und
von den Anbietern innerhalb von vier Stunden
versetzt werden.
Abstimmungsergebnis:
Gegen die Stimme der FPD-Fraktion abgelehnt.
Zu Ziffer 2
Beschluss:
· Die Zahl
der zur Verfügung stehenden Elektrokleinstfahrzeuge soll dadurch begrenzt
werden, dass pro Standort nur maximal je drei
Fahrzeuge von maximal drei verschiedenen Verleihern angeboten werden dürfen.
Die einzelnen Bereitstellungsstandorte müssen minimal 50m von einander entfernt
liegen.
Abstimmungsergebnis:
Gegen die Stimme der FPD-Fraktion abgelehnt.
Zu Ziffer 4
Beschluss:
· Die Verleiher müssen sicherstellen, dass E-Scooter
und sonstige Elektrokleinfahrzeuge
nur mit einem Mindestabstand von 50m von Gewässern
und nicht befahrbaren
Fußgängerzonen abgestellt werden können.
Abstimmungsergebnis:
Gegen die Stimme der FPD-Fraktion abgelehnt.
Zu Ziffer 5
Beschluss:
· Fußgängerzonen, die ganz oder zeitweise für
E-Scooter und sonstige Elektrokleinfahrzeuge gesperrt sind, sollen in diesem
Sinne eindeutiger beschildert
werden.
Abstimmungsergebnis:
Gegen die Stimme der FPD-Fraktion abgelehnt.
Zu Ziffer 6
Beschluss:
· Anbieter von Verleihsystemen werden verpflichtet,
abgängige Fahrzeuge bei der Stadt
zu melden. Illegal im Rhein, in Seen, und in
Grünanlagen bzw. Wäldern usw. entsorgte
E-Scooter müssen von den Anbietern umgehend
geborgen und entsorgt werden.
Abstimmungsergebnis:
Gegen die Stimme der FPD-Fraktion abgelehnt.
Zu Ziffer 7
Beschluss:
· Die Verleiher werden verpflichtet, mit den AWB
einen Servicevertrag abzuschließen,
der die AWB gegen Bezahlung beauftragt, im Rahmen
ihrer Straßenreinigungsleistungen
bei falsch abgestellten oder z.B. umgefallenen
E-Scootern und sonstigen Elektrokleinfahrzeugen einen ordnungsgemäßen
Abstellzustand (wieder) herzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Gegen die Stimme der FPD-Fraktion abgelehnt.
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Anmerkung:
Punktweise Abstimmung auf Antrag von RM Sterck.