Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen


Beschluss:

Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung und Vorberatung in die Bezirksvertretung Rodenkirchen, die Ausschüsse Klima, Umwelt und Grün sowie Stadtentwicklung.




Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Beschluss: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage


Beschluss:

Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün stellt die Beschlussvorlage zurück, bis die BV Rodenkirchen ihr Votum abgegeben hat.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: mit Änderungen empfohlen


Es liegt ein gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion (AN/1877/2021) vor.

Herr Giesen lässt zunächst über den Änderungsantrag abstimmen:

1.    Beschluss:

Der Beschlusstenor wird wie folgt geändert:

Der Rat beauftragt die Verwaltung, die fortgeschriebene Planung der Entflechtungsstraße in Form der Variante G von Immendorf bis zum Kreuzungspunkt mit der Variante A, ab dann in Form der Variante A bis Meschenich gem. Anlage 4 weiterzuverfolgen und hierfür die Planfeststellung bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen.

Hierbei ist bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen, dass

  1. die ökologischen Nachteile dieser Trassenführung weitestgehend ausgeglichen bzw. möglichst sogar überkompensiert werden (z.B. durch Kombination von Acker- & Blühstreifen, Extensivierung der Ackerbewirtschaftung, Ausgestaltung des vorgesehenen Regenwasserauffangbeckens als Feuchtbiotop, Anlage eines "Krötentunnels" für eine spätere Verbindung zur dann nicht mehr genutzten Kiesgrube, vollständiger Rückbau / Entsiegelung der durch die Entflechtungsstraße verzichtbaren Straße "Vor dem Dorf“, evtl. Anlage von magerem Grünland);

2.    die nach Immendorf führende Giesdorfer Allee nicht über die Entflechtungsstraße, sondern über die Straße zum Gewerbegebiet Immendorf angeschlossen wird,

  1. beide Teile der durch G geteilten landwirtschaftlichen Fläche für die Bewirtschaftung weiterhin gut erreichbar sind,
  2. den Besitzern der vom Hof abgetrennten Fläche ein Grundstückstausch in Hofnähe angeboten wird,
  3. am Beginn der Variante G ein Lärmschutz für die Giesdorfer Höfe vorgesehen wird,


Der Rat beschließt, die Zaunhofstraße (K15) mit Inbetriebnahme der Entflechtungsstraße für den motorisierten Verkehr zu sperren. Für Anlieger ist die weitere Nutzung als Zufahrt zu Ihren Grundstücken zu gewährleisten.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Stimme des Herrn Kau gegen die Stimmen der CDU-Fraktion zugestimmt.

(Nicht anwesend: Frau Becker)

Danach lässt Herr Giesen über die so geänderte Vorlage abstimmen.

  1. Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

Der Rat beauftragt die Verwaltung, die fortgeschriebene Planung der Entflechtungsstraße in Form der Variante G von Immendorf bis zum Kreuzungspunkt mit der Variante A, ab dann in Form der Variante A bis Meschenich gem. Anlage 4 weiterzuverfolgen und hierfür die Planfeststellung bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen.

Hierbei ist bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen, dass

  1. die ökologischen Nachteile dieser Trassenführung weitestgehend ausgeglichen bzw. möglichst sogar überkompensiert werden (z.B. durch Kombination von Acker- & Blühstreifen, Extensivierung der Ackerbewirtschaftung, Ausgestaltung des vorgesehenen Regenwasserauffangbeckens als Feuchtbiotop, Anlage eines "Krötentunnels" für eine spätere Verbindung zur dann nicht mehr genutzten Kiesgrube, vollständiger Rückbau / Entsiegelung der durch die Entflechtungsstraße verzichtbaren Straße "Vor dem Dorf“, evtl. Anlage von magerem Grünland);

2.    die nach Immendorf führende Giesdorfer Allee nicht über die Entflechtungsstraße, sondern über die Straße zum Gewerbegebiet Immendorf angeschlossen wird,

  1. beide Teile der durch G geteilten landwirtschaftlichen Fläche für die Bewirtschaftung weiterhin gut erreichbar sind,
  2. den Besitzern der vom Hof abgetrennten Fläche ein Grundstückstausch in Hofnähe angeboten wird,
  3. am Beginn der Variante G ein Lärmschutz für die Giesdorfer Höfe vorgesehen wird,


Der Rat beschließt, die Zaunhofstraße (K15) mit Inbetriebnahme der Entflechtungsstraße für den motorisierten Verkehr zu sperren. Für Anlieger ist die weitere Nutzung als Zufahrt zu Ihren Grundstücken zu gewährleisten.



Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Stimme des Herrn Kau gegen die Stimmen der CDU-Fraktion zugestimmt.

(Nicht anwesend: Frau Becker)

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Angelegenheit einstimmig ohne Votum in den Rat.


Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Ø  Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in den Rat.




 

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün verweist die Beschlussvorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: zurückgestellt


Die Angelegenheit wurde vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt (siehe Ziffer IV - Seite 6 der Niederschrift).

__________

Anmerkung:
RM Kienitz meldet vor Eintritt in die Tagesordnung Beratungsbedarf an.

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)


Die Angelegenheit wurde vor Eintritt in die Tagesordnung in den Hauptausschuss am 10.01.2021 zur Entscheidung verwiesen (siehe Ziffer III - Seite 4f der Niederschrift).

Beschluss: geändert beschlossen


I.          Abstimmung über den mündlichen Änderungsantrag der Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Beschluss in der von der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 06.09.2021 empfohlenen Fassung (Variante H in Anlage 12):

Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung, die fortgeschriebene Planung der Entflechtungsstraße in Form der Variante G von Immendorf bis zum Kreuzungspunkt mit der Variante A, ab dann in Form der Variante A bis Meschenich gem. Anlage 4 weiterzuverfolgen und hierfür die Planfeststellung bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen.

Hierbei ist bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen, dass

1. die ökologischen Nachteile dieser Trassenführung weitestgehend ausgeglichen bzw. möglichst sogar überkompensiert werden (z.B. durch Kombination von Acker- & Blühstreifen, Extensivierung der Ackerbewirtschaftung, Ausgestaltung des vorgesehenen Regenwasserauffangbeckens als Feuchtbiotop, Anlage eines "Krötentunnels" für eine spätere Verbindung zur dann nicht mehr genutzten Kiesgrube, vollständiger Rückbau / Entsiegelung der durch die Entflechtungsstraße verzichtbaren Straße "Vor dem Dorf“, evtl. Anlage von magerem Grünland);

2. über die Entflechtungsstraße, sondern über die Straße zum Gewerbegebiet Immendorf angeschlossen wird,

3. beide Teile der durch G geteilten landwirtschaftlichen Fläche für die Bewirtschaftung weiterhin gut erreichbar sind,

4. den Besitzern der vom Hof abgetrennten Fläche ein Grundstückstausch in Hofnähe angeboten wird,

5. am Beginn der Variante G ein Lärmschutz für die Giesdorfer Höfe vorgesehen wird.

Der Hauptausschuss beschließt, die Zaunhofstraße (K15) mit Inbetriebnahme der Entflechtungsstraße für den motorisierten Verkehr zu sperren. Für Anlieger ist die weitere Nutzung als Zufahrt zu Ihren Grundstücken zu gewährleisten.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen CDU und Volt und bei Stimmenthaltung der Oberbürgermeisterin zugestimmt.

II.         Abstimmung über die so geänderte Vorlage

Beschluss in der von der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 06.09.2021 empfohlenen Fassung (Variante H in Anlage 12):

Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung, die fortgeschriebene Planung der Entflechtungsstraße in Form der Variante G von Immendorf bis zum Kreuzungspunkt mit der Variante A, ab dann in Form der Variante A bis Meschenich gem. Anlage 4 weiterzuverfolgen und hierfür die Planfeststellung bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen.

Hierbei ist bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen, dass

1. die ökologischen Nachteile dieser Trassenführung weitestgehend ausgeglichen bzw. möglichst sogar überkompensiert werden (z.B. durch Kombination von Acker- & Blühstreifen, Extensivierung der Ackerbewirtschaftung, Ausgestaltung des vorgesehenen Regenwasserauffangbeckens als Feuchtbiotop, Anlage eines "Krötentunnels" für eine spätere Verbindung zur dann nicht mehr genutzten Kiesgrube, vollständiger Rückbau / Entsiegelung der durch die Entflechtungsstraße verzichtbaren Straße "Vor dem Dorf“, evtl. Anlage von magerem Grünland);

2. über die Entflechtungsstraße, sondern über die Straße zum Gewerbegebiet Immendorf angeschlossen wird,

3. beide Teile der durch G geteilten landwirtschaftlichen Fläche für die Bewirtschaftung weiterhin gut erreichbar sind,

4. den Besitzern der vom Hof abgetrennten Fläche ein Grundstückstausch in Hofnähe angeboten wird,

5. am Beginn der Variante G ein Lärmschutz für die Giesdorfer Höfe vorgesehen wird.

Der Hauptausschuss beschließt, die Zaunhofstraße (K15) mit Inbetriebnahme der Entflechtungsstraße für den motorisierten Verkehr zu sperren. Für Anlieger ist die weitere Nutzung als Zufahrt zu Ihren Grundstücken zu gewährleisten.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen CDU und Volt und bei Stimmenthaltung der Oberbürgermeisterin zugestimmt.