Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren folgenden Beschluss zu fassen:
Der Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren
beschließt auf der Grundlage des vom Rat am 06.05.2021 beschlossenen Förderprogramms (Vorlagen-Nr. 0022/2021) die Förderung der in der beiliegenden Anlage aufgelisteten eingetragenen Vereine aus dem Kölner Stadtgebiet für das Förderjahr 2021 bis zu maximal
- 201.500 Euro für Projekt – und Baukostenzuschüsse sowie
- 284.370 Euro für institutionelle Förderungen.
Entsprechende Mittel stehen im Doppelhaushalt 2020/2021, Hj. 2021 im Teilergebnisplan 0507 Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen – siehe Erläuterungen: „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle Nutzer in den Stadtteilen“ in Höhe von 200.000 Euro, „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle Nutzer“ in Höhe von 150.000 Euro sowie „Baukostenzuschüsse für Bürger- und Vereinseinrichtungen (ohne Sport)“ in Höhe von 350.000 Euro (700.000 Euro insgesamt) – zur Förderung von Begegnungsinitiativen im Sinne des Förderprogramms „Dritte Orte“ zur Verfügung.
Die Entscheidung zu Anzahl und Förderhöhe mehrjähriger Förderungen ab dem Haushaltsjahr 2022 wird mit gesonderter Beschlussvorlage eingebracht.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt bei Abwesenheit von Bezirksvertreter Herrn Kleinjans (Bündnis 90/Die Grünen) und Herrn Taner Erdener (CDU)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss Soziales, Seniorinnen und
Senioren
beschließt auf der Grundlage des vom Rat am
06.05.2021 beschlossenen Förderprogramms (Vorlagen-Nr. 0022/2021) die Förderung
der in der beiliegenden Anlage aufgelisteten eingetragenen Vereine aus dem
Kölner Stadtgebiet für das Förderjahr 2021 bis zu maximal
- 201.500 Euro für Projekt – und Baukostenzuschüsse sowie
- 284.370 Euro für institutionelle Förderungen.
Entsprechende Mittel stehen im Doppelhaushalt
2020/2021, Hj. 2021 im Teilergebnisplan 0507 Betrieb, Unterhaltung und
Förderung von Bürgerhäusern und -zentren in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen
– siehe Erläuterungen: „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und
soziokulturelle Nutzer in den Stadtteilen“ in Höhe von 200.000 Euro,
„Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle
Nutzer“ in Höhe von 150.000 Euro sowie „Baukostenzuschüsse für Bürger- und
Vereinseinrichtungen (ohne Sport)“ in Höhe von 350.000 Euro (700.000 Euro
insgesamt) – zur Förderung von Begegnungsinitiativen im Sinne des
Förderprogramms „Dritte Orte“ zur Verfügung.
Die Entscheidung zu Anzahl und Förderhöhe
mehrjähriger Förderungen ab dem Haushaltsjahr 2022 wird mit gesonderter
Beschlussvorlage eingebracht.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Ausschuss
Soziales, Seniorinnen und Senioren, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Ausschuss Soziales, Seniorinnen und
Senioren beschließt auf der Grundlage des vom Rat am 06.05.2021 beschlossenen
Förderprogramms (Vorlagen-Nr. 0022/2021) die Förderung der in der beiliegenden
Anlage aufgelisteten eingetragenen Vereine aus dem Kölner Stadtgebiet für das
Förderjahr 2021 bis zu maximal
- 201.500 Euro für Projekt – und Baukostenzuschüsse sowie
- 284.370 Euro für institutionelle Förderungen.
Entsprechende Mittel stehen im Doppelhaushalt
2020/2021, Hj. 2021 im Teilergebnisplan 0507 Betrieb, Unterhaltung und
Förderung von Bürgerhäusern und -zentren in der Teilplanzeile 15,
Transferaufwendungen – siehe Erläuterungen: „Betriebskostenzuschüsse für
Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle Nutzer in den Stadtteilen“ in Höhe
von 200.000 Euro, „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und
soziokulturelle Nutzer“ in Höhe von 150.000 Euro sowie „Baukostenzuschüsse für
Bürger- und Vereinseinrichtungen (ohne Sport)“ in Höhe von 350.000 Euro
(700.000 Euro insgesamt) – zur Förderung von Begegnungsinitiativen im Sinne des
Förderprogramms „Dritte Orte“ zur Verfügung.
Die Entscheidung zu Anzahl und Förderhöhe
mehrjähriger Förderungen ab dem Haushaltsjahr 2022 wird mit gesonderter
Beschlussvorlage eingebracht.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Hinweis: Die
Bezirksvertreterinnen Dickas (Die PARTEI) und Erkmen (Bündnis 90/Die Grünen)
waren bei der Abstimmung abwesend.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der
Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren
beschließt
auf der Grundlage des vom Rat am 06.05.2021 beschlossenen Förderprogramms
(Vorlagen-Nr. 0022/2021) die Förderung der in der beiliegenden Anlage
aufgelisteten eingetragenen Vereine aus dem Kölner Stadtgebiet für das
Förderjahr 2021 bis zu maximal
-
201.500 Euro für
Projekt – und Baukostenzuschüsse sowie
-
284.370 Euro für
institutionelle Förderungen.
Entsprechende
Mittel stehen im Doppelhaushalt 2020/2021, Hj. 2021 im Teilergebnisplan 0507
Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren in der
Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen – siehe Erläuterungen:
„Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle Nutzer
in den Stadtteilen“ in Höhe von 200.000 Euro, „Betriebskostenzuschüsse für
Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle Nutzer“ in Höhe von 150.000 Euro
sowie „Baukostenzuschüsse für Bürger- und Vereinseinrichtungen (ohne Sport)“ in
Höhe von 350.000 Euro (700.000 Euro insgesamt) – zur Förderung von
Begegnungsinitiativen im Sinne des Förderprogramms „Dritte Orte“ zur Verfügung.
Die Entscheidung zu Anzahl
und Förderhöhe mehrjähriger Förderungen ab dem Haushaltsjahr 2022 wird mit
gesonderter Beschlussvorlage eingebracht.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren folgenden Beschluss zu fassen:
Der Ausschuss Soziales, Seniorinnen und
Senioren
beschließt auf der Grundlage des vom Rat am
06.05.2021 beschlossenen Förderprogramms (Vorlagen-Nr. 0022/2021) die Förderung
der in der beiliegenden Anlage aufgelisteten eingetragenen Vereine aus dem
Kölner Stadtgebiet für das Förderjahr 2021 bis zu maximal
- 201.500 Euro für Projekt – und Baukostenzuschüsse sowie
- 284.370 Euro für institutionelle Förderungen.
Entsprechende Mittel stehen im Doppelhaushalt
2020/2021, Hj. 2021 im Teilergebnisplan 0507 Betrieb, Unterhaltung und
Förderung von Bürgerhäusern und -zentren in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen
– siehe Erläuterungen: „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und
soziokulturelle Nutzer in den Stadtteilen“ in Höhe von 200.000 Euro,
„Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle
Nutzer“ in Höhe von 150.000 Euro sowie „Baukostenzuschüsse für Bürger- und
Vereinseinrichtungen (ohne Sport)“ in Höhe von 350.000 Euro (700.000 Euro
insgesamt) – zur Förderung von Begegnungsinitiativen im Sinne des
Förderprogramms „Dritte Orte“ zur Verfügung.
Die Entscheidung zu Anzahl und Förderhöhe
mehrjähriger Förderungen ab dem Haushaltsjahr 2022 wird mit gesonderter
Beschlussvorlage eingebracht.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
(nicht anwesend: Frau
Becker)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem
Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Ausschuss Soziales, Seniorinnen und
Senioren
beschließt auf der Grundlage des vom Rat am
06.05.2021 beschlossenen Förderprogramms (Vorlagen-Nr. 0022/2021) die Förderung
der in der beiliegenden Anlage aufgelisteten eingetragenen Vereine aus dem
Kölner Stadtgebiet für das Förderjahr 2021 bis zu maximal
- 201.500 Euro für Projekt – und Baukostenzuschüsse sowie
- 284.370 Euro für institutionelle Förderungen.
Entsprechende Mittel stehen im Doppelhaushalt
2020/2021, Hj. 2021 im Teilergebnisplan 0507 Betrieb, Unterhaltung und
Förderung von Bürgerhäusern und -zentren in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen
– siehe Erläuterungen: „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und
soziokulturelle Nutzer in den Stadtteilen“ in Höhe von 200.000 Euro,
„Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle
Nutzer“ in Höhe von 150.000 Euro sowie „Baukostenzuschüsse für Bürger- und
Vereinseinrichtungen (ohne Sport)“ in Höhe von 350.000 Euro (700.000 Euro
insgesamt) – zur Förderung von Begegnungsinitiativen im Sinne des
Förderprogramms „Dritte Orte“ zur Verfügung.
Die Entscheidung zu Anzahl und Förderhöhe
mehrjähriger Förderungen ab dem Haushaltsjahr 2022 wird mit gesonderter
Beschlussvorlage eingebracht.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Bezirksvertreter Hanselmann (SPD-Fraktion) hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Herr
Bezirksbürgermeister Fuchs lässt zunächst auf Antrag der CDU-Fraktion allein
über den Träger unter Nummer 26 in der Anlage zur Beschlussvorlage abstimmen:
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und dem Einzelmandatsträger Hengstenberg (AfD) beschlossen.
Anschließend
lässt Herr Bezirksbürgermeister Fuchs über die restliche Vorlage abstimmen:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren folgenden Beschluss zu fassen:
Der Ausschuss Soziales, Seniorinnen und
Senioren
beschließt auf der Grundlage des vom Rat am
06.05.2021 beschlossenen Förderprogramms (Vorlagen-Nr. 0022/2021) die Förderung
der in der beiliegenden Anlage aufgelisteten eingetragenen Vereine aus dem
Kölner Stadtgebiet für das Förderjahr 2021 bis zu maximal
- 201.500 Euro für Projekt – und Baukostenzuschüsse sowie
- 284.370 Euro für institutionelle Förderungen.
Entsprechende Mittel stehen im Doppelhaushalt
2020/2021, Hj. 2021 im Teilergebnisplan 0507 Betrieb, Unterhaltung und
Förderung von Bürgerhäusern und -zentren in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen
– siehe Erläuterungen: „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und
soziokulturelle Nutzer in den Stadtteilen“ in Höhe von 200.000 Euro,
„Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle
Nutzer“ in Höhe von 150.000 Euro sowie „Baukostenzuschüsse für Bürger- und
Vereinseinrichtungen (ohne Sport)“ in Höhe von 350.000 Euro (700.000 Euro
insgesamt) – zur Förderung von Begegnungsinitiativen im Sinne des Förderprogramms
„Dritte Orte“ zur Verfügung.
Die Entscheidung zu Anzahl und Förderhöhe
mehrjähriger Förderungen ab dem Haushaltsjahr 2022 wird mit gesonderter
Beschlussvorlage eingebracht.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Beschluss: ungeändert empfohlen
Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die
Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Ausschuss für Soziales
und Senioren, wie folgt zu beschließen:
Der Ausschuss Soziales, Seniorinnen und
Seniorenbeschließt auf der Grundlage des vom Rat am 06.05.2021 beschlossenen
Förderprogramms (Vorlagen-Nr. 0022/2021) die Förderung der in der beiliegenden
Anlage aufgelisteten eingetragenen Vereine aus dem Kölner Stadtgebiet für das
Förderjahr 2021 bis zu maximal
- 201.500 Euro für Projekt – und Baukostenzuschüsse sowie
- 284.370 Euro für institutionelle Förderungen.
Entsprechende Mittel stehen im Doppelhaushalt
2020/2021, Hj. 2021 im Teilergebnisplan 0507 Betrieb, Unterhaltung und
Förderung von Bürgerhäusern und -zentren in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen
– siehe Erläuterungen: „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und
soziokulturelle Nutzer in den Stadtteilen“ in Höhe von 200.000 Euro,
„Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle
Nutzer“ in Höhe von 150.000 Euro sowie „Baukostenzuschüsse für Bürger- und
Vereinseinrichtungen (ohne Sport)“ in Höhe von 350.000 Euro (700.000 Euro
insgesamt) – zur Förderung von Begegnungsinitiativen im Sinne des
Förderprogramms „Dritte Orte“ zur Verfügung.
Die Entscheidung zu Anzahl und Förderhöhe
mehrjähriger Förderungen ab dem Haushaltsjahr 2022 wird mit gesonderter
Beschlussvorlage eingebracht.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss Soziales, Seniorinnen und
Senioren
beschließt auf der Grundlage des vom Rat am
06.05.2021 beschlossenen Förderprogramms (Vorlagen-Nr. 0022/2021) die Förderung
der in der beiliegenden Anlage aufgelisteten eingetragenen Vereine aus dem
Kölner Stadtgebiet für das Förderjahr 2021 bis zu maximal
- 201.500 Euro für Projekt – und Baukostenzuschüsse sowie
- 284.370 Euro für institutionelle Förderungen.
Entsprechende Mittel stehen im Doppelhaushalt
2020/2021, Hj. 2021 im Teilergebnisplan 0507 Betrieb, Unterhaltung und
Förderung von Bürgerhäusern und -zentren in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen
– siehe Erläuterungen: „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und
soziokulturelle Nutzer in den Stadtteilen“ in Höhe von 200.000 Euro,
„Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle
Nutzer“ in Höhe von 150.000 Euro sowie „Baukostenzuschüsse für Bürger- und
Vereinseinrichtungen (ohne Sport)“ in Höhe von 350.000 Euro (700.000 Euro
insgesamt) – zur Förderung von Begegnungsinitiativen im Sinne des
Förderprogramms „Dritte Orte“ zur Verfügung.
Die Entscheidung zu Anzahl und Förderhöhe
mehrjähriger Förderungen ab dem Haushaltsjahr 2022 wird mit gesonderter
Beschlussvorlage eingebracht.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Nicht anwesend: Frau Schneider, Herr Budde (alle Grüne),Frau
Finsterle (AFD)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss Soziales, Seniorinnen und
Senioren
beschließt auf der Grundlage des vom Rat am
06.05.2021 beschlossenen Förderprogramms (Vorlagen-Nr. 0022/2021) die Förderung
der in der beiliegenden Anlage aufgelisteten eingetragenen Vereine aus dem
Kölner Stadtgebiet für das Förderjahr 2021 bis zu maximal
- 201.500 Euro für Projekt – und Baukostenzuschüsse sowie
- 284.370 Euro für institutionelle Förderungen.
Entsprechende Mittel stehen im Doppelhaushalt
2020/2021, Hj. 2021 im Teilergebnisplan 0507 Betrieb, Unterhaltung und
Förderung von Bürgerhäusern und -zentren in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen
– siehe Erläuterungen: „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und
soziokulturelle Nutzer in den Stadtteilen“ in Höhe von 200.000 Euro,
„Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle
Nutzer“ in Höhe von 150.000 Euro sowie „Baukostenzuschüsse für Bürger- und
Vereinseinrichtungen (ohne Sport)“ in Höhe von 350.000 Euro (700.000 Euro
insgesamt) – zur Förderung von Begegnungsinitiativen im Sinne des
Förderprogramms „Dritte Orte“ zur Verfügung.
Die Entscheidung zu Anzahl und Förderhöhe
mehrjähriger Förderungen ab dem Haushaltsjahr 2022 wird mit gesonderter
Beschlussvorlage eingebracht.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.