Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat der Stadt Köln erklärt sich gemäß § 10 Absatz 6 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen mit der Abdeckung des aus dem Geschäftsjahr 2015 stammenden Verlustes von 4.598.913,90 Euro durch eine entsprechende Auflösung der Kapitalrücklage einverstanden.

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln erklärt sich gemäß § 10 Absatz 6 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen mit der Abdeckung des aus dem Geschäftsjahr 2015 stammenden Verlustes von 4.598.913,90 Euro durch eine entsprechende Auflösung der Kapitalrücklage einverstanden.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.