Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Die Beschlussvorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: geändert beschlossen


Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung mit der Bitte dezentrale Unterkünfte in den künftigen Planungen anzustreben:

Beschluss:

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die weitere Planung und Errichtung des Neubaus einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden, Gemarkung Lövenich, Flur 19, Flurstück 1337, einzustellen.

Die Gesamtkosten bisheriger Planungen belaufen sich auf rd. 184.000 €.

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die städtische Flüchtlingsunterkunft am Weißdornweg 21, 21 a-c, 50996 Köln-Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 9, Flurstück 476, aufzugeben und zurückzubauen.
  2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, drei der vier Gebäudekörper in Systembauweise von dem Grundstück am Weißdornweg 21, 21 a-c, 50996 Köln-Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 9, Flurstück 476 auf das Grundstück Potsdamer Str. 1b in 50859 Köln-Weiden zu verziehen und für eine zeitlich befristete Nutzung als städtische Geflüchtetenunterkunft wieder zu errichten.

Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, sämtliche erforderlichen Planungsleistungen und baulichen Maßnahmen über einen Totalunternehmer zu realisieren. Einzig die Planung und Errichtung der neuen Außenanlagen an der Potsdamer Str. 1 b sind aus Kapazitätsgründen des Totalunternehmers separat zu vergeben. Die Gesamtkosten betragen voraussichtlich rd. 1.690.000 €.

Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen für die in den Gesamtkosten enthaltenen neuen Außenanlagen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung in Höhe von 330.000 € im Teilplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5620-1004-3-5202, Neubau Potsdamer Str. 1 b freigegeben.



Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien



Die Beschlussvorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

Der Bauausschuss gibt den Beschlussvorschlag ohne eigenes Votum in den weite-ren Gremienlauf.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die weitere Planung und Errichtung des Neubaus einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden, Gemarkung Lövenich, Flur 19, Flurstück 1337, einzustellen.

Die Gesamtkosten bisheriger Planungen belaufen sich auf rd. 184.000 €.

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die städtische Flüchtlingsunterkunft am Weißdornweg 21, 21 a-c, 50996 Köln-Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 9, Flurstück 476, aufzugeben und zurückzubauen.
  2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, drei der vier Gebäudekörper in Systembauweise von dem Grundstück am Weißdornweg 21, 21 a-c, 50996 Köln-Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 9, Flurstück 476 auf das Grundstück Potsdamer Str. 1b in 50859 Köln-Weiden zu verziehen und für eine zeitlich befristete Nutzung als städtische Geflüchtetenunterkunft wieder zu errichten.

Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, sämtliche erforderlichen Planungsleistungen und baulichen Maßnahmen über einen Totalunternehmer zu realisieren. Einzig die Planung und Errichtung der neuen Außenanlagen an der Potsdamer Str. 1 b sind aus Kapazitätsgründen des Totalunternehmers separat zu vergeben. Die Gesamtkosten betragen voraussichtlich rd. 1.690.000 €.

Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen für die in den Gesamtkosten enthaltenen neuen Außenanlagen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung in Höhe von 330.000 € im Teilplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5620-1004-3-5202, Neubau Potsdamer Str. 1 b freigegeben.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen

nicht anwesend: Frau Kanis (CDU)

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss in der Fassung wie Anlage 10:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen:

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die weitere Planung und Errichtung des Neubaus einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden, Gemarkung Lövenich, Flur 19, Flurstück 1337, einzustellen. Die Gesamtkosten bisheriger Planungen belaufen sich auf rd. 184.000 €.

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die städtische Flüchtlingsunterkunft am Weißdornweg 21, 21 a-c, 50996 Köln-Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 9, Flurstück 476, aufzugeben und zurückzubauen.

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, drei der vier Gebäudekörper in Systembauweise von dem Grundstück am Weißdornweg 21, 21 a-c, 50996 Köln-Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 9, Flurstück 476 auf das Grundstück Potsdamer Str. 1b in 50859 Köln-Weiden zu verziehen und für eine zeitlich befristete Nutzung als städtische Geflüchtetenunterkunft wieder zu errichten.

Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, die erforderlichen Planungsleistungen und baulichen Maßnahmen über einen Totalunternehmer zu realisieren. Die Planung und Errichtung der neuen Außenanlagen sowie die Erschließungs- und dafür erforderlichen Planungsleistungen an der Potsdamer Str. 1 b sind aus Kapazitätsgründen des Totalunternehmers separat zu vergeben. Die Gesamtkosten einschließlich eines Risikozuschlags für etwaige sich aus der Baugenehmigung ergebende Auflagen betragen voraussichtlich 2.817.092 €.

Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen für die in den Gesamtkosten enthaltenen neuen Außenanlagen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung in Höhe von 330.000 € im Teilplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5620-1004-3-5202, Neubau Potsdamer Str. 1 b freigegeben.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

Beschluss: mit Änderungen empfohlen


Die FDP-Fraktion stellt einen Ergänzungsantrag AN/2348/2021.

Die SPD-Fraktion bittet um Beitritt.
Die FDP-Fraktion stimmt dem Beitritt zu.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bitten um Beitritt.
Die FDP-Fraktion stimmt dem Beitritt zu.

Herr Giesen lässt über diesen Ergänzungsantrag abstimmen.

  1. Beschluss:

Der Beschlusstenor wird wie folgt um Ziffer 4 ergänzt:

4.

Weiterhin wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, inwieweit der vierte Gebäudekörper zeitnah einer anderweitigen Nutzung zu Wohnzwecken zugeführt werden kann, um diesen nicht fachgerecht entsorgen zu lassen. Dazu möge die Verwaltung den Kontakt zum Allgemeinen Studierendenausschuss (Asta) und dem Rektorat der Universität zu Köln aufnehmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

(nicht anwesend: Herr Ismail, Herr Görtz, Frau Sandow)

Sodann lässt Herr Giesen über die ergänzte Beschlussvorlage abstimmen.

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen folgt der Empfehlung der Verwaltung in der Anlage 10 und übernimmt den geänderten Beschlusstenor:

2.    Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:



  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die weitere Planung und Errichtung des Neubaus einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden, Gemarkung Lövenich, Flur 19, Flurstück 1337, einzustellen. Die Gesamtkosten bisheriger Planungen belaufen sich auf rd. 184.000 €.

  2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die städtische Flüchtlingsunterkunft am Weißdornweg 21, 21 a-c, 50996 Köln-Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 9, Flurstück 476, aufzugeben und zurückzubauen.

  3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, drei der vier Gebäudekörper in Systembauweise von dem Grundstück am Weißdornweg 21, 21 a-c, 50996 Köln-Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 9, Flurstück 476 auf das Grundstück Potsdamer Str. 1b in 50859 Köln-Weiden zu verziehen und für eine zeitlich befristete Nutzung als städtische Geflüchtetenunterkunft wieder zu errichten.

    Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, die erforderlichen Planungsleistungen und baulichen Maßnahmen über einen Totalunternehmer zu realisieren. Die Planung und Errichtung der neuen Außenanlagen sowie die Erschließungs- und dafür erforderlichen Planungsleistungen an der Potsdamer Str. 1 b sind aus Kapazitätsgründen des Totalunternehmers separat zu vergeben. Die Gesamtkosten einschließlich eines Risikozuschlags für etwaige sich aus der Baugenehmigung ergebende Auflagen betragen voraussichtlich 2.817.092 €.

    Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen für die in den Gesamtkosten enthaltenen neuen Außenanlagen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung in Höhe von 330.000 € im Teilplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5620-1004-3-5202, Neubau Potsdamer Str. 1 b freigegeben.

  1. Weiterhin wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, inwieweit der vierte Gebäudekörper zeitnah einer anderweitigen Nutzung zu Wohnzwecken zugeführt werden kann, um diesen nicht fachgerecht entsorgen zu lassen. Dazu möge die Verwaltung den Kontakt zum Allgemeinen Studierendenausschuss (Asta) und dem Rektorat der Universität zu Köln aufnehmen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

(nicht anwesend: Herr Ismail, Herr Görtz, Frau Sandow)

Beschluss: geändert beschlossen


I.          Punktweise Abstimmung über die Vorlage in der Fassung des Finanzausschusses vom 08.11.2021 (mit aktualisiertem Beschlussvorschlag, siehe Anlage 10) mit dem Prüfauftrag aus der BV 2 (Rodenkirchen) vom 08.11.2021 (siehe Anlage 13) als Ziffer 4

Beschluss zu Ziffer 1:

1.    Der Rat beauftragt die Verwaltung, die weitere Planung und Errichtung des Neubaus einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden, Gemarkung Lövenich, Flur 19, Flurstück 1337, einzustellen. Die Gesamtkosten bisheriger Planungen belaufen sich auf rd. 184.000 €.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss zu Ziffer 2:

2.    Der Rat beauftragt die Verwaltung, die städtische Flüchtlingsunterkunft am Weißdornweg 21, 21 a-c, 50996 Köln-Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 9, Flurstück 476, aufzugeben und zurückzubauen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss zu Ziffer 3:

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, drei der vier Gebäudekörper in Systembauweise von dem Grundstück am Weißdornweg 21, 21 a-c, 50996 Köln-Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 9, Flurstück 476 auf das Grundstück Potsdamer Str. 1b in 50859 Köln-Weiden zu verziehen und für eine zeitlich befristete Nutzung als städtische Geflüchtetenunterkunft wieder zu errichten.

Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, die erforderlichen Planungsleistungen und baulichen Maßnahmen über einen Totalunternehmer zu realisieren. Die Planung und Errichtung der neuen Außenanlagen sowie die Erschließungs- und dafür erforderlichen Planungsleistungen an der Potsdamer Str. 1 b sind aus Kapazitätsgründen des Totalunternehmers separat zu vergeben. Die Gesamtkosten einschließlich eines Risikozuschlags für etwaige sich aus der Baugenehmigung ergebende Auflagen betragen voraussichtlich 2.817.092 €.

Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen für die in den Gesamtkosten enthaltenen neuen Außenanlagen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung in Höhe von 330.000 € im Teilplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5620-1004-3-5202, Neubau Potsdamer Str. 1 b freigegeben.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zugestimmt.

Beschluss zu Ziffer 4 (Prüfauftrag aus der BV 2 (Rodenkirchen)):

4.    Weiterhin wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, inwieweit der vierte Gebäudekörper zeitnah einer anderweitigen Nutzung zu Wohnzwecken zugeführt werden kann, um diesen nicht fachgerecht entsorgen zu lassen. Dazu möge die Verwaltung den Kontakt zum Allgemeinen Studierendenausschuss (Asta) und dem Rektorat der Universität zu Köln aufnehmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

II.         Gesamtabstimmung über die so geänderter Vorlage

Beschluss:

1.    Der Rat beauftragt die Verwaltung, die weitere Planung und Errichtung des Neubaus einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden, Gemarkung Lövenich, Flur 19, Flurstück 1337, einzustellen. Die Gesamtkosten bisheriger Planungen belaufen sich auf rd. 184.000 €.

2.    Der Rat beauftragt die Verwaltung, die städtische Flüchtlingsunterkunft am Weißdornweg 21, 21 a-c, 50996 Köln-Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 9, Flurstück 476, aufzugeben und zurückzubauen.

3.    Der Rat beauftragt die Verwaltung, drei der vier Gebäudekörper in Systembauweise von dem Grundstück am Weißdornweg 21, 21 a-c, 50996 Köln-Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 9, Flurstück 476 auf das Grundstück Potsdamer Str. 1b in 50859 Köln-Weiden zu verziehen und für eine zeitlich befristete Nutzung als städtische Geflüchtetenunterkunft wieder zu errichten.

Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, die erforderlichen Planungsleistungen und baulichen Maßnahmen über einen Totalunternehmer zu realisieren. Die Planung und Errichtung der neuen Außenanlagen sowie die Erschließungs- und dafür erforderlichen Planungsleistungen an der Potsdamer Str. 1 b sind aus Kapazitätsgründen des Totalunternehmers separat zu vergeben. Die Gesamtkosten einschließlich eines Risikozuschlags für etwaige sich aus der Baugenehmigung ergebende Auflagen betragen voraussichtlich 2.817.092 €.

Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen für die in den Gesamtkosten enthaltenen neuen Außenanlagen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung in Höhe von 330.000 € im Teilplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5620-1004-3-5202, Neubau Potsdamer Str. 1 b freigegeben.

4.    Weiterhin wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, inwieweit der vierte Gebäudekörper zeitnah einer anderweitigen Nutzung zu Wohnzwecken zugeführt werden kann, um diesen nicht fachgerecht entsorgen zu lassen. Dazu möge die Verwaltung den Kontakt zum Allgemeinen Studierendenausschuss (Asta) und dem Rektorat der Universität zu Köln aufnehmen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.