Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Die Beschlussvorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Der
Integrationsrat empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung mit
der Bitte dezentrale Unterkünfte in den künftigen
Planungen anzustreben:
Beschluss:
- Der Rat beauftragt die
Verwaltung, die weitere Planung und Errichtung des Neubaus einer
Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf dem städtischen
Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden, Gemarkung Lövenich, Flur
19, Flurstück 1337, einzustellen.
Die Gesamtkosten bisheriger
Planungen belaufen sich auf rd. 184.000 €.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, die städtische
Flüchtlingsunterkunft am Weißdornweg 21, 21 a-c, 50996 Köln-Rondorf,
Gemarkung Rondorf-Land, Flur 9, Flurstück 476, aufzugeben und
zurückzubauen.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, drei der vier
Gebäudekörper in Systembauweise von dem Grundstück am Weißdornweg 21, 21
a-c, 50996 Köln-Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 9, Flurstück 476 auf
das Grundstück Potsdamer Str. 1b in 50859 Köln-Weiden zu verziehen und für
eine zeitlich befristete Nutzung als städtische Geflüchtetenunterkunft
wieder zu errichten.
Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt,
sämtliche erforderlichen Planungsleistungen und baulichen Maßnahmen über einen
Totalunternehmer zu realisieren. Einzig die Planung und Errichtung der neuen
Außenanlagen an der Potsdamer Str. 1 b sind aus Kapazitätsgründen des
Totalunternehmers separat zu vergeben. Die Gesamtkosten betragen
voraussichtlich rd. 1.690.000 €.
Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen für die in den Gesamtkosten enthaltenen neuen Außenanlagen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung in Höhe von 330.000 € im Teilplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5620-1004-3-5202, Neubau Potsdamer Str. 1 b freigegeben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Die Beschlussvorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Der Bauausschuss
gibt den Beschlussvorschlag ohne eigenes Votum in den weite-ren Gremienlauf.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Der Rat beauftragt die
Verwaltung, die weitere Planung und Errichtung des Neubaus einer
Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf dem städtischen
Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden, Gemarkung Lövenich, Flur
19, Flurstück 1337, einzustellen.
Die Gesamtkosten bisheriger
Planungen belaufen sich auf rd. 184.000 €.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, die städtische
Flüchtlingsunterkunft am Weißdornweg 21, 21 a-c, 50996 Köln-Rondorf,
Gemarkung Rondorf-Land, Flur 9, Flurstück 476, aufzugeben und
zurückzubauen.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, drei der vier
Gebäudekörper in Systembauweise von dem Grundstück am Weißdornweg 21, 21
a-c, 50996 Köln-Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 9, Flurstück 476 auf
das Grundstück Potsdamer Str. 1b in 50859 Köln-Weiden zu verziehen und für
eine zeitlich befristete Nutzung als städtische Geflüchtetenunterkunft
wieder zu errichten.
Hierzu wird die Verwaltung
ermächtigt, sämtliche erforderlichen Planungsleistungen und baulichen Maßnahmen
über einen Totalunternehmer zu realisieren. Einzig die Planung und Errichtung
der neuen Außenanlagen an der Potsdamer Str. 1 b sind aus Kapazitätsgründen des
Totalunternehmers separat zu vergeben. Die Gesamtkosten betragen
voraussichtlich rd. 1.690.000 €.
Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen für die in den Gesamtkosten enthaltenen neuen Außenanlagen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung in Höhe von 330.000 € im Teilplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5620-1004-3-5202, Neubau Potsdamer Str. 1 b freigegeben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
beschlossen
nicht anwesend: Frau Kanis (CDU)
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss in der
Fassung wie Anlage 10:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen:
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, die weitere Planung und Errichtung des Neubaus einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden, Gemarkung Lövenich, Flur 19, Flurstück 1337, einzustellen. Die Gesamtkosten bisheriger Planungen belaufen sich auf rd. 184.000 €.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, die städtische Flüchtlingsunterkunft am Weißdornweg 21, 21 a-c, 50996 Köln-Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 9, Flurstück 476, aufzugeben und zurückzubauen.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, drei der vier Gebäudekörper in Systembauweise von dem Grundstück am Weißdornweg 21, 21 a-c, 50996 Köln-Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 9, Flurstück 476 auf das Grundstück Potsdamer Str. 1b in 50859 Köln-Weiden zu verziehen und für eine zeitlich befristete Nutzung als städtische Geflüchtetenunterkunft wieder zu errichten.
Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, die erforderlichen Planungsleistungen und baulichen Maßnahmen über einen Totalunternehmer zu realisieren. Die Planung und Errichtung der neuen Außenanlagen sowie die Erschließungs- und dafür erforderlichen Planungsleistungen an der Potsdamer Str. 1 b sind aus Kapazitätsgründen des Totalunternehmers separat zu vergeben. Die Gesamtkosten einschließlich eines Risikozuschlags für etwaige sich aus der Baugenehmigung ergebende Auflagen betragen voraussichtlich 2.817.092 €.
Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen für die in den Gesamtkosten enthaltenen neuen Außenanlagen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung in Höhe von 330.000 € im Teilplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5620-1004-3-5202, Neubau Potsdamer Str. 1 b freigegeben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Die FDP-Fraktion
stellt einen Ergänzungsantrag AN/2348/2021.
Die SPD-Fraktion bittet um Beitritt.
Die FDP-Fraktion stimmt dem Beitritt zu.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bitten um Beitritt.
Die FDP-Fraktion stimmt dem Beitritt zu.
Herr Giesen lässt über diesen Ergänzungsantrag abstimmen.
- Beschluss:
Der Beschlusstenor wird wie folgt um Ziffer 4 ergänzt:
4.
Weiterhin wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, inwieweit der vierte Gebäudekörper zeitnah einer anderweitigen Nutzung zu Wohnzwecken zugeführt werden kann, um diesen nicht fachgerecht entsorgen zu lassen. Dazu möge die Verwaltung den Kontakt zum Allgemeinen Studierendenausschuss (Asta) und dem Rektorat der Universität zu Köln aufnehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
(nicht anwesend: Herr
Ismail, Herr Görtz, Frau Sandow)
Sodann lässt Herr Giesen über die ergänzte Beschlussvorlage abstimmen.
Die
Bezirksvertretung Rodenkirchen folgt der Empfehlung der Verwaltung in der
Anlage 10 und übernimmt den geänderten Beschlusstenor:
2. Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:
- Der Rat beauftragt die
Verwaltung, die weitere Planung und Errichtung des Neubaus einer
Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf dem städtischen
Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden, Gemarkung Lövenich, Flur
19, Flurstück 1337, einzustellen. Die Gesamtkosten bisheriger Planungen
belaufen sich auf rd. 184.000 €.
- Der Rat beauftragt die
Verwaltung, die städtische Flüchtlingsunterkunft am Weißdornweg 21, 21
a-c, 50996 Köln-Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 9, Flurstück 476,
aufzugeben und zurückzubauen.
- Der Rat beauftragt die
Verwaltung, drei der vier Gebäudekörper in Systembauweise von dem
Grundstück am Weißdornweg 21, 21 a-c, 50996 Köln-Rondorf, Gemarkung
Rondorf-Land, Flur 9, Flurstück 476 auf das Grundstück Potsdamer Str. 1b
in 50859 Köln-Weiden zu verziehen und für eine zeitlich befristete Nutzung
als städtische Geflüchtetenunterkunft wieder zu errichten.
Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, die erforderlichen Planungsleistungen und baulichen Maßnahmen über einen Totalunternehmer zu realisieren. Die Planung und Errichtung der neuen Außenanlagen sowie die Erschließungs- und dafür erforderlichen Planungsleistungen an der Potsdamer Str. 1 b sind aus Kapazitätsgründen des Totalunternehmers separat zu vergeben. Die Gesamtkosten einschließlich eines Risikozuschlags für etwaige sich aus der Baugenehmigung ergebende Auflagen betragen voraussichtlich 2.817.092 €.
Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen für die in den Gesamtkosten enthaltenen neuen Außenanlagen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung in Höhe von 330.000 € im Teilplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5620-1004-3-5202, Neubau Potsdamer Str. 1 b freigegeben.
- Weiterhin wird die Verwaltung gebeten
zu prüfen, inwieweit der vierte Gebäudekörper zeitnah einer anderweitigen
Nutzung zu Wohnzwecken zugeführt werden kann, um diesen nicht fachgerecht
entsorgen zu lassen. Dazu möge die Verwaltung den Kontakt zum Allgemeinen
Studierendenausschuss (Asta) und dem Rektorat der Universität zu Köln
aufnehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
(nicht anwesend: Herr
Ismail, Herr Görtz, Frau Sandow)
Beschluss: geändert beschlossen
I.
Punktweise Abstimmung
über die Vorlage in der Fassung des Finanzausschusses vom 08.11.2021 (mit
aktualisiertem Beschlussvorschlag, siehe Anlage 10) mit dem Prüfauftrag aus der
BV 2 (Rodenkirchen) vom 08.11.2021 (siehe Anlage 13) als Ziffer 4
Beschluss zu Ziffer 1:
1.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung, die weitere Planung und Errichtung des Neubaus einer
Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf dem städtischen
Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden, Gemarkung Lövenich, Flur 19,
Flurstück 1337, einzustellen. Die Gesamtkosten bisheriger Planungen belaufen
sich auf rd. 184.000 €.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
Beschluss zu Ziffer 2:
2.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung, die städtische Flüchtlingsunterkunft am Weißdornweg
21, 21 a-c, 50996 Köln-Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 9, Flurstück 476,
aufzugeben und zurückzubauen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
Beschluss zu Ziffer 3:
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, drei der vier
Gebäudekörper in Systembauweise von dem Grundstück am Weißdornweg 21, 21
a-c, 50996 Köln-Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 9, Flurstück 476 auf
das Grundstück Potsdamer Str. 1b in 50859 Köln-Weiden zu verziehen und für
eine zeitlich befristete Nutzung als städtische Geflüchtetenunterkunft
wieder zu errichten.
Hierzu wird die Verwaltung
ermächtigt, die erforderlichen Planungsleistungen und baulichen Maßnahmen über
einen Totalunternehmer zu realisieren. Die Planung und Errichtung der neuen
Außenanlagen sowie die Erschließungs- und dafür erforderlichen
Planungsleistungen an der Potsdamer Str. 1 b sind aus Kapazitätsgründen des
Totalunternehmers separat zu vergeben. Die Gesamtkosten einschließlich eines
Risikozuschlags für etwaige sich aus der Baugenehmigung ergebende Auflagen
betragen voraussichtlich 2.817.092 €.
Gleichzeitig werden die
investiven Auszahlungsermächtigungen für die in den Gesamtkosten enthaltenen
neuen Außenanlagen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung in
Höhe von 330.000 € im Teilplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von
Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle
5620-1004-3-5202, Neubau Potsdamer Str. 1 b freigegeben.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zugestimmt.
Beschluss zu Ziffer 4 (Prüfauftrag aus
der BV 2 (Rodenkirchen)):
4.
Weiterhin wird
die Verwaltung gebeten zu prüfen, inwieweit der vierte Gebäudekörper zeitnah
einer anderweitigen Nutzung zu Wohnzwecken zugeführt werden kann, um diesen
nicht fachgerecht entsorgen zu lassen. Dazu möge die Verwaltung den Kontakt zum
Allgemeinen Studierendenausschuss (Asta) und dem Rektorat der Universität zu
Köln aufnehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
II.
Gesamtabstimmung über die so geänderter Vorlage
Beschluss:
1.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung, die weitere Planung und Errichtung des Neubaus einer
Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf dem städtischen
Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden, Gemarkung Lövenich, Flur 19,
Flurstück 1337, einzustellen. Die Gesamtkosten bisheriger Planungen belaufen
sich auf rd. 184.000 €.
2.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung, die städtische Flüchtlingsunterkunft am Weißdornweg
21, 21 a-c, 50996 Köln-Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 9, Flurstück 476,
aufzugeben und zurückzubauen.
3.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung, drei der vier Gebäudekörper in Systembauweise von
dem Grundstück am Weißdornweg 21, 21 a-c, 50996 Köln-Rondorf, Gemarkung
Rondorf-Land, Flur 9, Flurstück 476 auf das Grundstück Potsdamer Str. 1b in
50859 Köln-Weiden zu verziehen und für eine zeitlich befristete Nutzung als
städtische Geflüchtetenunterkunft wieder zu errichten.
Hierzu wird die Verwaltung
ermächtigt, die erforderlichen Planungsleistungen und baulichen Maßnahmen über
einen Totalunternehmer zu realisieren. Die Planung und Errichtung der neuen
Außenanlagen sowie die Erschließungs- und dafür erforderlichen
Planungsleistungen an der Potsdamer Str. 1 b sind aus Kapazitätsgründen des
Totalunternehmers separat zu vergeben. Die Gesamtkosten einschließlich eines Risikozuschlags für etwaige sich aus der
Baugenehmigung ergebende Auflagen betragen voraussichtlich 2.817.092 €.
Gleichzeitig werden die
investiven Auszahlungsermächtigungen für die in den Gesamtkosten enthaltenen
neuen Außenanlagen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung in
Höhe von 330.000 € im Teilplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von
Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle
5620-1004-3-5202, Neubau Potsdamer Str. 1 b freigegeben.
4. Weiterhin
wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, inwieweit der vierte Gebäudekörper
zeitnah einer anderweitigen Nutzung zu Wohnzwecken zugeführt werden kann, um
diesen nicht fachgerecht entsorgen zu lassen. Dazu möge die Verwaltung den
Kontakt zum Allgemeinen Studierendenausschuss (Asta) und dem Rektorat der
Universität zu Köln aufnehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.