Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld bekennt sich
langfristig zum Leitbild der starkregenresilienten Stadt-
und Freiraumgestaltung in Köln.
Die Verwaltung wird beauftragt, bei allen
anstehenden öffentlichen und privaten Baumaßnahmen das Prinzip der
„Schwammstadt“ umzusetzen bzw. als Auflage zu fordern.
Nach ersten Beratungen der BV4 mit den
Stadtentwässerungsbetrieben (StEB Köln) wird die Verwaltung beauftragt
insbesondere für die besonders stark betroffenen Gebiete zu prüfen
1.
welche Schulhöfe, entsiegelt werden können, um so
die frühzeitige Versickerung bei erneuten Starkregenereignissen zu ermöglichen
bzw. einen Wasserabfluss zu verhindern
2.
ob sich Spielplatz- oder Parkflächen als
Versickerungsmulden für Extremereignisse ausprägen lassen (Multifunktionale
Retentionsflächen)
3.
auf welchen städtischen Gebäuden im Stadtbezirk eine
intensive Dachbegrünung möglich ist, um diese als Zwischenspeicher für bis zu
40l/m² zu begrünen
4.
ob/wo die Neuanlage von Baumscheiben als sog.
Baumrigole einen Beitrag zum Hochwasserschutz leisten kann
5.
inwiefern im Straßen- und Wegebau
Flächenentsiegelungen durch wasserdurchlässigen Asphalt oder
Versickerungspflaster ausgeführt oder Sickerkästen in den Baukörper integriert
werden können
6.
welche Festlegungen zum Hochwasserschutz in
bestehenden oder noch aufzustellenden Bebauungsplänen getroffen werden können,
um auch bei Neubauprojekten Maßnahmen für den maximalen Hochwasserschutz auch
der unmittelbaren Nachbarschaft besser steuern zu können
Über die Ergebnisse der Prüfungen und etwaige
weitere konkrete Handlungsoptionen ist die Bezirksvertretung Ehrenfeld jeweils
in Kenntnis zu setzen, um die lokale Starkregenprävention proaktiv vorantreiben
zu können.
Zudem wird der Bezirksbürgermeister
beauftragt mit Verwaltung und Stadtentwässerungsbetrieben zeitnah eine
Veranstaltung für die für die Bürger*innen der besonders betroffenen Stadtteile
Bickendorf, Vogelsang und Bocklemünd durchzuführen. Ziel der Veranstaltung ist
es, gemeinsam die Erfahrungen aus den beiden jüngsten Starkregenereignissen zu
bewerten und Maßnahmen für die Zukunft daraus abzuleiten: Was können
Verwaltung, StEB, und Politik tun, was
können die Bürger*innen tun.
Die Bezirksvertretung unterstützt und
befürwortet die von betroffenen Bürger*innen der Subblerather Straße,
Teichstraße, Rochusstraße, Feltenstraße und Heimstättenweg am 25.08.2021
schriftlich eingebrachten Maßnahmen und beauftragt die Verwaltung, diese zu
prüfen und wenn möglich umzusetzen:
1. Ertüchtigung des Pumpwerks an der
Teichstraße: Diese Pumpe fördert das Abwasser auf das höher gelegene Niveau des
auf der Kanalstraße befindlichen Kanals
2. Entsiegelung der Parktaschenentlang der
Subbelrather Straße mittels wasserdurchlässiger Pflasterung
3. Prüfung ob an dieser Stelle eine
großflächige Rigole zur Ableitung des Regenwassersangebracht werden kann
4. Prüfung ob sich die
angrenzendenLandschaftschutzgebieteL14 (Rochuspark und Takufeld) und das an der
Äußeren Kanalstraße Höhe Autobahnauffahrt liegende L10 als
Regenwasserrückhalteflächen eignen.
5. Bei der Neuplanung der durch das
Hochwasser schwer beschädigten Schule Lindweiler Hof wasserdurchlässige Flächen
und ggf. Rigolen mitzudenken,
6. Bei Neubauten (wie an der Äußeren
Kanalstr. Neben dem Haus Meran zu erwarten) flutfähige Tiefgaragenanzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.