Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich im Bereich der Zufahrts- und
Abfahrtswege zum Dreikönigsgymnasium (Übergangsgebäude in der Parkanlage Escher
Straße)
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die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem
Zufahrtsweg ab der Einmündung Escher Straße auf 10 Stundenkilometer zu
begrenzen (beidseitige Anordnung VZ 274-10 StVO) und
·
die aktuell angeordneten, an Fußgänger:innen und
Radfahrer:innen gerichteten, 4 VZ 101
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StVO (Gefahrstelle) auf dem Weg im Park sowie die
2 Kombinationen VZ 138, 1000-30 StVO
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jeweils einen Fußgängerüberweg (VZ 293, 350 StVO)
einzurichten,
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zur Vorfahrtsregelung zu Gunsten des Radverkehrs
VZ 205 in kleiner Ausführung (SL 630mm) und 1000-32 StVO vor den Überwegen (Nr.
1) anzuordnen und eine Markierung VZ 342 StVO (Haifischzähne) vor den Überwegen
(Nr. 1) aufbringen zu lassen oder
alternativ
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zur Vorfahrtsregelung zu Gunsten des Radverkehrs,
welcher die unbefestigten Parkwege nutzt, beidseitig VZ 205 in kleiner
Ausführung (SL 630mm) und 1000-32 StVO anzuordnen und eine Markierung VZ 342
StVO (Haifischzähne) entlang der Querung aufbringen zu lassen.
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unter den Verkehrszeichen zu Nr. 1 ebenfalls
beidseitig das VZ 133 StVO in kleiner Ausführung (SL 630mm) anzuordnen.
Es wird um hoch
priorisierte Bearbeitung gebeten, da die derzeitige Verkehrsführung eine
Gefahrenstelle für Radfahrer:innen und Fußgänger:innen sowie insbesondere auch
für Schulkinder darstellt.
Abstimmungsergebnis:
Bei Enthaltung der AfD einstimmig beschlossen.