Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich im Bereich der Zufahrts- und Abfahrtswege zum Dreikönigsgymnasium (Übergangsgebäude in der Parkanlage Escher Straße)

·         die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem Zufahrtsweg ab der Einmündung Escher Straße auf 10 Stundenkilometer zu begrenzen (beidseitige Anordnung VZ 274-10 StVO) und

·         die aktuell angeordneten, an Fußgänger:innen und Radfahrer:innen gerichteten, 4 VZ 101

·         StVO (Gefahrstelle) auf dem Weg im Park sowie die 2 Kombinationen VZ 138, 1000-30 StVO

·         ersatzlos zu entfernen.

 

Zudem

·         jeweils einen Fußgängerüberweg (VZ 293, 350 StVO) einzurichten,

·         zur Vorfahrtsregelung zu Gunsten des Radverkehrs VZ 205 in kleiner Ausführung (SL 630mm) und 1000-32 StVO vor den Überwegen (Nr. 1) anzuordnen und eine Markierung VZ 342 StVO (Haifischzähne) vor den Überwegen (Nr. 1) aufbringen zu lassen oder alternativ

·         zur Vorfahrtsregelung zu Gunsten des Radverkehrs, welcher die unbefestigten Parkwege nutzt, beidseitig VZ 205 in kleiner Ausführung (SL 630mm) und 1000-32 StVO anzuordnen und eine Markierung VZ 342 StVO (Haifischzähne) entlang der Querung aufbringen zu lassen.

·         unter den Verkehrszeichen zu Nr. 1 ebenfalls beidseitig das VZ 133 StVO in kleiner Ausführung (SL 630mm) anzuordnen.

 

Es wird um hoch priorisierte Bearbeitung gebeten, da die derzeitige Verkehrsführung eine
Gefahrenstelle für Radfahrer:innen und Fußgänger:innen sowie insbesondere auch für Schulkinder darstellt.

 

 




Abstimmungsergebnis:

 

Bei Enthaltung der AfD einstimmig beschlossen.