Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt auf Anregung der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik vom 08.10.2021 folgende Ergänzung des § 23 Absatz 4 der Hauptsatzung (Ergänzung unterstrichen):
4) Die SVK-Stadtkonferenz kann
Mitglieder als sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner in den für Soziales,
Gesundheit, Verkehr, Kultur, Sport, Umwelt, Stadtentwicklung, Jugend, Schule
und Weiterbildung, Bauen, Wohnen, Anregungen und Beschwerden, Digitalisierung,
Wirtschaft, Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen sowie Gleichstellung
zuständigen Fachausschüssen vorschlagen. Hierfür schlägt die SVK-Stadtkonferenz
aus ihrer Mitte je ein Mitglied und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter
für den Verhinderungsfall vor. Auf Vorschlag der SVK-Stadtkonferenz wählt der
Rat diese gem. § 58 Abs. 4 GO in die Ausschüsse. Die Seniorenvertretungen in
den Stadtbezirken wählen jeweils eine Person als Sachverständige für
seniorenpolitische Fragen in der Bezirksvertretung. Für den Verhinderungsfall
wird für diese Personen jeweils eine Stellvertretung gewählt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt auf Anregung der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik vom 08.10.2021 folgende Ergänzung des § 23 Absatz 4 der Hauptsatzung (Ergänzung unterstrichen):
4. Die SVK-Stadtkonferenz kann Mitglieder als
sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner in den für Soziales, Gesundheit,
Verkehr, Kultur, Sport, Umwelt, Stadtentwicklung, Jugend, Schule und
Weiterbildung, Bauen, Wohnen, Anregungen und Beschwerden, Digitalisierung,
Wirtschaft, Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen sowie Gleichstellung
zuständigen Fachausschüssen vorschlagen. Hierfür schlägt die SVK-Stadtkonferenz
aus ihrer Mitte je ein Mitglied und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter
für den Verhinderungsfall vor. Auf Vorschlag der SVK-Stadtkonferenz wählt der
Rat diese gem. § 58 Abs. 4 GO in die Ausschüsse. Die Seniorenvertretungen in
den Stadtbezirken wählen jeweils eine Person als Sachverständige für
seniorenpolitische Fragen in der Bezirksvertretung. Für den Verhinderungsfall
wird für diese Personen jeweils eine Stellvertretung gewählt.
Abstimmungsergebnis:
Bei Enthaltung der Klima Freunde und der PARTEI einstimmig beschlossen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt auf Anregung der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik vom 08.10.2021 folgende Ergänzung des § 23 Absatz 4 der Hauptsatzung (Ergänzung unterstrichen):
4) Die SVK-Stadtkonferenz kann
Mitglieder als sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner in den für Soziales,
Gesundheit, Verkehr, Kultur, Sport, Umwelt, Stadtentwicklung, Jugend, Schule
und Weiterbildung, Bauen, Wohnen, Anregungen und Beschwerden, Digitalisierung,
Wirtschaft, Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen sowie Gleichstellung
zuständigen Fachausschüssen vorschlagen. Hierfür schlägt die SVK-Stadtkonferenz
aus ihrer Mitte je ein Mitglied und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter
für den Verhinderungsfall vor. Auf Vorschlag der SVK-Stadtkonferenz wählt der
Rat diese gem. § 58 Abs. 4 GO in die Ausschüsse. Die Seniorenvertretungen in
den Stadtbezirken wählen jeweils eine Person als Sachverständige für
seniorenpolitische Fragen in der Bezirksvertretung. Für den Verhinderungsfall
wird für diese Personen jeweils eine Stellvertretung gewählt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Nicht anwesend: Führer (CDU), Hilgers, Fiedler (SPD), Kaspar (FDP), Finsterle (AFD)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt auf Anregung der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik
vom 08.10.2021 folgende Ergänzung des § 23 Absatz 4 der Hauptsatzung (Ergänzung
unterstrichen):
4) Die SVK-Stadtkonferenz kann
Mitglieder als sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner in den für Soziales,
Gesundheit, Verkehr, Kultur, Sport, Umwelt, Stadtentwicklung, Jugend, Schule
und Weiterbildung, Bauen, Wohnen, Anregungen und Beschwerden, Digitalisierung,
Wirtschaft, Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen sowie Gleichstellung
zuständigen Fachausschüssen vorschlagen. Hierfür schlägt die SVK-Stadtkonferenz
aus ihrer Mitte je ein Mitglied und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter
für den Verhinderungsfall vor. Auf Vorschlag der SVK-Stadtkonferenz wählt der
Rat diese gem. § 58 Abs. 4 GO in die Ausschüsse. Die Seniorenvertretungen in
den Stadtbezirken wählen jeweils eine Person als Sachverständige für
seniorenpolitische Fragen in der Bezirksvertretung. Für den Verhinderungsfall
wird für diese Personen jeweils eine Stellvertretung gewählt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei
Enthaltung einer Stimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Stimmen der
CDU-Fraktion und einer Stimme des Herrn Kau zugestimmt.
(nicht anwesend: Herr
Ismail)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt auf Anregung der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik vom 08.10.2021 folgende Ergänzung des § 23 Absatz 4 der Hauptsatzung (Ergänzung unterstrichen):
4) Die SVK-Stadtkonferenz kann
Mitglieder als sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner in den für Soziales,
Gesundheit, Verkehr, Kultur, Sport, Umwelt, Stadtentwicklung, Jugend, Schule
und Weiterbildung, Bauen, Wohnen, Anregungen und Beschwerden, Digitalisierung,
Wirtschaft, Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen sowie Gleichstellung
zuständigen Fachausschüssen vorschlagen. Hierfür schlägt die SVK-Stadtkonferenz
aus ihrer Mitte je ein Mitglied und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter
für den Verhinderungsfall vor. Auf Vorschlag der SVK-Stadtkonferenz wählt der
Rat diese gem. § 58 Abs. 4 GO in die Ausschüsse. Die Seniorenvertretungen in
den Stadtbezirken wählen jeweils eine Person als Sachverständige für
seniorenpolitische Fragen in der Bezirksvertretung. Für den Verhinderungsfall
wird für diese Personen jeweils eine Stellvertretung gewählt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert empfohlen
Herr
Achten erklärt, dass bisher der Seniorenvertretung eine Stellungnahme bzw. Rede
in der Bezirksvertretung Porz eingeräumt wurde und bedankt sich dafür. Die
Seniorenvertretung befürwortet die Beschlussvorlage für Rede- und Antragsrecht
und bittet um einen einstimmigen Beschluss.
Beschluss:
Der Rat beschließt auf Anregung der
Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik vom 08.10.2021 folgende Ergänzung des
§ 23 Absatz 4 der Hauptsatzung (Ergänzung unterstrichen):
4) Die
SVK-Stadtkonferenz kann Mitglieder als sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner
in den für Soziales, Gesundheit, Verkehr, Kultur, Sport, Umwelt,
Stadtentwicklung, Jugend, Schule und Weiterbildung, Bauen, Wohnen, Anregungen
und Beschwerden, Digitalisierung, Wirtschaft, Allgemeine Verwaltung und
Rechtsfragen sowie Gleichstellung zuständigen Fachausschüssen vorschlagen.
Hierfür schlägt die SVK-Stadtkonferenz aus ihrer Mitte je ein Mitglied und eine
Stellvertreterin/einen Stellvertreter für den Verhinderungsfall vor. Auf
Vorschlag der SVK-Stadtkonferenz wählt der Rat diese gem. § 58 Abs. 4 GO in die
Ausschüsse. Die Seniorenvertretungen in den Stadtbezirken wählen jeweils
eine Person als Sachverständige für seniorenpolitische Fragen in der
Bezirksvertretung. Für den Verhinderungsfall wird für diese Personen jeweils
eine Stellvertretung gewählt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt auf Anregung der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik vom 08.10.2021 folgende Ergänzung des § 23 Absatz 4 der Hauptsatzung (Ergänzung unterstrichen):
4) Die SVK-Stadtkonferenz kann
Mitglieder als sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner in den für Soziales,
Gesundheit, Verkehr, Kultur, Sport, Umwelt, Stadtentwicklung, Jugend, Schule
und Weiterbildung, Bauen, Wohnen, Anregungen und Beschwerden, Digitalisierung,
Wirtschaft, Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen sowie Gleichstellung
zuständigen Fachausschüssen vorschlagen. Hierfür schlägt die SVK-Stadtkonferenz
aus ihrer Mitte je ein Mitglied und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter
für den Verhinderungsfall vor. Auf Vorschlag der SVK-Stadtkonferenz wählt der
Rat diese gem. § 58 Abs. 4 GO in die Ausschüsse. Die Seniorenvertretungen in
den Stadtbezirken wählen jeweils eine Person als Sachverständige für
seniorenpolitische Fragen in der Bezirksvertretung. Für den Verhinderungsfall
wird für diese Personen jeweils eine Stellvertretung gewählt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren empfiehlt dem Rat wie
folgt zu beschließen:
Beschluss:
Der Rat beschließt auf Anregung der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik vom 08.10.2021 folgende Ergänzung des § 23 Absatz 4 der Hauptsatzung (Ergänzung unterstrichen):
4) Die SVK-Stadtkonferenz kann Mitglieder als sachkundige
Einwohnerinnen und Einwohner in den für Soziales, Gesundheit, Verkehr, Kultur,
Sport, Umwelt, Stadtentwicklung, Jugend, Schule und Weiterbildung, Bauen,
Wohnen, Anregungen und Beschwerden, Digitalisierung, Wirtschaft, Allgemeine
Verwaltung und Rechtsfragen sowie Gleichstellung zuständigen Fachausschüssen
vorschlagen. Hierfür schlägt die SVK-Stadtkonferenz aus ihrer Mitte je ein
Mitglied und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter für den
Verhinderungsfall vor. Auf Vorschlag der SVK-Stadtkonferenz wählt der Rat diese
gem. § 58 Abs. 4 GO in die Ausschüsse. Die Seniorenvertretungen in den
Stadtbezirken wählen jeweils eine Person als Sachverständige für
seniorenpolitische Fragen in der Bezirksvertretung. Für den Verhinderungsfall
wird für diese Personen jeweils eine Stellvertretung gewählt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt auf Anregung der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik vom 08.10.2021 folgende Ergänzung des § 23 Absatz 4 der Hauptsatzung (Ergänzung unterstrichen):
4) Die SVK-Stadtkonferenz kann
Mitglieder als sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner in den für Soziales,
Gesundheit, Verkehr, Kultur, Sport, Umwelt, Stadtentwicklung, Jugend, Schule
und Weiterbildung, Bauen, Wohnen, Anregungen und Beschwerden, Digitalisierung,
Wirtschaft, Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen sowie Gleichstellung
zuständigen Fachausschüssen vorschlagen. Hierfür schlägt die SVK-Stadtkonferenz
aus ihrer Mitte je ein Mitglied und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter
für den Verhinderungsfall vor. Auf Vorschlag der SVK-Stadtkonferenz wählt der
Rat diese gem. § 58 Abs. 4 GO in die Ausschüsse. Die Seniorenvertretungen in
den Stadtbezirken wählen jeweils eine Person als Sachverständige für
seniorenpolitische Fragen in der Bezirksvertretung. Für den Verhinderungsfall
wird für diese Personen jeweils eine Stellvertretung gewählt.
Alternative:
Der Rat nimmt den Beschluss der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik vom 08.10.2021 (Anlage 2) zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der
AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Der
Rat beschließt auf Anregung der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik vom
08.10.2021 folgende Ergänzung des § 23 Absatz 4 der Hauptsatzung (Ergänzung
unterstrichen):
4) Die SVK-Stadtkonferenz kann Mitglieder als sachkundige
Einwohnerinnen und Einwohner in den für Soziales, Gesundheit, Verkehr, Kultur,
Sport, Umwelt, Stadtentwicklung, Jugend, Schule und Weiterbildung, Bauen,
Wohnen, Anregungen und Beschwerden, Digitalisierung, Wirtschaft, Allgemeine
Verwaltung und Rechtsfragen sowie Gleichstellung zuständigen Fachausschüssen
vorschlagen. Hierfür schlägt die SVK-Stadtkonferenz aus ihrer Mitte je ein
Mitglied und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter für den
Verhinderungsfall vor. Auf Vorschlag der SVK-Stadtkonferenz wählt der Rat diese
gem. § 58 Abs. 4 GO in die Ausschüsse. Die Seniorenvertretungen in den
Stadtbezirken wählen jeweils eine Person als Sachverständige für
seniorenpolitische Fragen in der Bezirksvertretung. Für den Verhinderungsfall wird
für diese Personen jeweils eine Stellvertretung gewählt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Die Bezirksvertretung Kalk
empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss:
Der Rat beschließt auf
Anregung der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik vom 08.10.2021 folgende
Ergänzung des § 23 Absatz 4 der Hauptsatzung (Ergänzung unterstrichen):
4) Die SVK-Stadtkonferenz kann
Mitglieder als sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner in den für Soziales,
Gesundheit, Verkehr, Kultur, Sport, Umwelt, Stadtentwicklung, Jugend, Schule
und Weiterbildung, Bauen, Wohnen, Anregungen und Beschwerden, Digitalisierung,
Wirtschaft, Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen sowie Gleichstellung
zuständigen Fachausschüssen vorschlagen. Hierfür schlägt die SVK-Stadtkonferenz
aus ihrer Mitte je ein Mitglied und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter für
den Verhinderungsfall vor. Auf Vorschlag der SVK-Stadtkonferenz wählt der Rat
diese gem. § 58 Abs. 4 GO in die Ausschüsse. Die Seniorenvertretungen in den
Stadtbezirken wählen jeweils eine Person als Sachverständige für
seniorenpolitische Fragen in der Bezirksvertretung. Für den Verhinderungsfall
wird für diese Personen jeweils eine Stellvertretung gewählt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der
Rat beschließt auf Anregung der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik vom
08.10.2021 folgende Ergänzung des § 23 Absatz 4 der Hauptsatzung (Ergänzung
unterstrichen):
4) Die
SVK-Stadtkonferenz kann Mitglieder als sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner
in den für Soziales, Gesundheit, Verkehr, Kultur, Sport, Umwelt,
Stadtentwicklung, Jugend, Schule und Weiterbildung, Bauen, Wohnen, Anregungen
und Beschwerden, Digitalisierung, Wirtschaft, Allgemeine Verwaltung und
Rechtsfragen sowie Gleichstellung zuständigen Fachausschüssen vorschlagen.
Hierfür schlägt die SVK-Stadtkonferenz aus ihrer Mitte je ein Mitglied und eine
Stellvertreterin/einen Stellvertreter für den Verhinderungsfall vor. Auf
Vorschlag der SVK-Stadtkonferenz wählt der Rat diese gem. § 58 Abs. 4 GO in die
Ausschüsse. Die Seniorenvertretungen in den Stadtbezirken wählen jeweils
eine Person als Sachverständige für seniorenpolitische Fragen in der
Bezirksvertretung. Für den Verhinderungsfall wird für diese Personen jeweils
eine Stellvertretung gewählt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.