Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt die in der Anlage aufgeführten Programme als Grundlage für die Förderungen ab dem 01.01.2022 für die Jugendförderung nach SGB VIII.
Aus den Förderprogrammen selbst ergeben sich hierbei keine Ansprüche auf eine Förderung.
Die zur Finanzierung der mit den Förderprogrammen verbunden Maßnahmen zur Verfügung stehenden Mittel, werden im jeweiligen Haushaltsjahr im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, nachgewiesen.
Abstimmungsergebnis:
- 13
Zustimmungen: Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (3), SPD-Fraktion (1),
CDU-Fraktion (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO
Kreisverband Köln e.V. (1), BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Der
Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die Falken Kreisverband
Köln (1), Sportjugend Köln e.V. (1)
·
keine
Gegenstimmen
·
keine
Enthaltungen
Einstimmig zugestimmt.
Herr Lorenz war bei Beratung und Beschlussfassung nicht anwesend.