Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Der
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Aktualisierter Beschluss gem. Anlage 9 (kursiv und fett):
Der Rat beschließt,
- das Bauleitplanverfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 64435/02 –Arbeitstitel: Baufeld West, Kerpener Straße in Köln-Lindenthal– auf ein Verfahren zur Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne von § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) umzustellen;
- den Bebauungsplan 64435/02 mit gestalterischen Festsetzungen für das circa 17.600 m² große Plangebiet östlich des Lindenthalgürtels und nördlich der Kerpener Straße, betreffend den südwestlichen Teil des Universitätsklinikums Köln-Lindenthal, westlich des Bettenhauses und südlich des viergeschossigen Zentrallagers nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
geänderter Beschluss:
Der Rat beschließt,
- das Bauleitplanverfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.
64435/02 –Arbeitstitel: Baufeld West, Kempener Straße in Köln-Lindenthal–
auf ein Verfahren zur Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im
Sinne von § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) umzustellen;
- den Bebauungsplan 64435/02 mit gestalterischen Festsetzungen für
das circa 17.600 m² große Plangebiet östlich des Lindenthalgürtels und
nördlich der Kerpener Straße, betreffend den südwestlichen Teil des
Universitätsklinikums Köln-Lindenthal, westlich des Bettenhauses und
südlich des viergeschossigen Zentrallagers nach § 10 Absatz 1
BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I
S. 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —in der bei Erlass dieser Satzung
geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB
beigefügten Begründung.
Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt zum
Satzungsbeschluss Bebauungsplan 64435/02 Baufeld West Kerpener Straße folgende
Punkte:
1. Der vorgesehene
Studentenweg soll nicht nur für Fußgänger:innen, sondern auch für Radfahrende
in Nord-Süd-Richtung nutzbar sein und er wird durch einen Vertrag öffentlich
gesichert werden.
2. Ein Gutachten zum Stadtklima, wie vom Umweltamt gefordert, ist dringend
notwendig (Stichwort Klimanotstand) und wird noch erstellt. Erkenntnisse daraus
können in den Bauantrag und städtebaulichen Vertrag einfließen.
3. Die Bezirksvertretung beschließt
eine erneute Prüfung, ob die zur Fällung vorgesehene Anzahl von 73 Bäumen und 8
Straßenbäumen unbedingt notwendig ist und stellt die Aufgabe, die Zahl zu
verringern. Zudem soll so viel wie möglich vor Ort ausgeglichen werden.
4. Die Kreuzung Kerpener Straße / Sülzburgstraße / Rurstraße ist in der alternativen
Betriebsform somit gesetzt.
5. Das Verkehrsgutachten
wird den politischen Gremien vorgelegt
Die unter 10.8.1 notwendige Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf
30km/h für den Autoverkehr auf der Kerpener als auch auf dem Lindenthalgürtel
wird beschlossen, da sonst die Verkehrslärmanforderungen nicht erfüllt werden
können
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Nicht anwesend: Führer (CDU), Hilgers, Fiedler (SPD), Kaspar (FDP), Finsterle (AFD)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss über den
aktualisierten Beschlussvorschlag (Anlage 9) wie Stadtentwicklungsausschuss vom
02.12.2021 (Anlage 11):
Der
Rat beschließt,
- das Bauleitplanverfahren des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 64435/02 –Arbeitstitel: Baufeld West, Kerpener Straße
in Köln-Lindenthal– auf ein Verfahren zur Aufstellung eines qualifizierten
Bebauungsplanes im Sinne von § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
umzustellen;
- den Bebauungsplan 64435/02 mit gestalterischen
Festsetzungen für das circa 17.600 m² große Plangebiet östlich des
Lindenthalgürtels und nördlich der Kerpener Straße, betreffend den
südwestlichen Teil des Universitätsklinikums Köln-Lindenthal, westlich des
Bettenhauses und südlich des viergeschossigen Zentrallagers nach § 10
Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017
(BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —in der bei Erlass dieser Satzung
geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB
beigefügten Begründung.
- Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.