Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Nippes dankt den Petenten für die Eingaben.

Die Verwaltung wird aufgefordert, folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Kreuzung am S-Bahnhof Nippes umzusetzen:

A) Kurzfristige Maßnahmen:

1.    sofortige Einführung von Tempo 30 auf der Liebigstraße von Osterather Str. bis Hartwichstraße

2.    Sicherung des Radverkehrs und Platz für Fußgänger:innen durch:

a.    beidseitigen Rückbau des baulichen Radweges unter der S-Bahnstation Köln-Nippes und Einrichtung von Radschutzstreifen auf der Straße ab/bis Lämmerstraße

b.    Verlegung der Fahrradnadeln vom Bürgersteig auf Parkplätze, insbes. auf die Sechzigstraße (siehe Punkt 6).

3.    Einrichtung einer Abbiegespur für Radfahrende auf der Hartwichstraße für nach links Abbiegende in die Sechzigstraße.

4.    Änderung der Vorfahrtsregeln für Autos auf der Sechzigstraße: Vorfahrt für den von Süden kommenden Radverkehr, Anbringung eines Stoppschildes.

5.    Abbau der Parkplätze auf beiden Seiten der Sechzigstraße im Abschnitt zwischen Hartwichstraße und der Einmündung des Parks:

a.    Entlang der Bahntrasse: Einrichtung eines mind. 2m breiten Gehweges plus Fahrradabstellplätzen und E-Scooter Parkplätzen.

b.    Auf der gegenüberliegenden Seite Einrichtung eines geschützten Radweges in Gegenrichtung zum Autoverkehr.

c.    In der Kurve: Abpollerung des Kurvenbereichs und der angrenzenden Parkplätze, um illegales Halten zu verhindern.

Vorhandene Bäume müssen stehen bleiben und dürfen nicht gefährdet werden.

B) Mittel- und längerfristige Maßnahmen:

1.    Prüfung, ob und wie ein Shared Space vor dem S-Bahnhof Nippes an der Kreuzung Escher-/Liebig-/Lämmerstraße und Escher-/Liebig-/Sechzigstraße eingerichtet werden kann.

2.    Wenn dies nicht möglich, stattdessen Anlage eines Zebrastreifens im Kreuzungsbereich in alle Richtungen.

3.    Verbreiterung des Fuß- und Radweges auf der Liebigstraße ab Osterather Straße auf jeweils 2,5 m auf beiden Seiten mit Entfall der dortigen PKW-Stellplätze auf mindestens einer Seite.

4.    Umbau der Kreuzung östlich der S-Bahn-Unterführung mit Verbreiterung des Fußgängerbereichs, so dass ein Abbiegen in die Escher Straße im 90 Grad Winkel erfolgen muss (entspricht dem Rückbau eines freilaufenden Rechtsabbiegers).

5.    Die Verwaltung soll prüfen, welche der folgenden Alternativen für die Escher Straße möglich und geeignet sind:

a.    Komplette Sperrung der Escher Straße auf dem letzten Stück vor der Inneren Kanalstraße hinter der Wohnbebauung (Abgrenzung durch Pollerung zum Abschluss, für Notfälle soll die Durchfahrt möglich sein).
- Verbreiterung der Bürgersteige
- Reduzierung der Parkplätze zugunsten von zu Fuß Gehenden und Radfahrer*innen, - Einrichtung einer Fahrradstraße

b.    Umwandlung der Escher Straße in eine Einbahnstraße in Richtung Innere Kanalstraße und Verbot der Durchfahrt für Schwerlastverkehr. Zwei-Richtungs-Radweg. 2,5m Mindestbreite Bürgersteig.

c.    Einbahnstraße wie b, nur umgekehrte Richtung

Jede der Alternativen erfordert die Aufhebung des Linksabbieger-Verbotes auf der Hornstraße auf die Innere Kanalstraße Richtung Zoo. Das Ergebnis der Prüfung ist der Bezirksvertretung vorzulegen, die dann die Entscheidung für eine der drei Alternativen treffen wird.

Einzelne dieser Maßnahmen dieses Antrages können und sollen planerisch und in der Umsetzung nach Bedarf von der Verwaltung vorgezogen werden.




Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen von SPD und AfD beschlossen.

Herr Schmitz hat an allen Abstimmungen nicht teilgenommen.