Beschluss: zurückgestellt
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Nippes dankt den
Petenten für die Eingaben.
Die Verwaltung wird aufgefordert, folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Kreuzung am S-Bahnhof Nippes umzusetzen:
A) Kurzfristige Maßnahmen:
1.
sofortige Einführung von Tempo 30 auf der
Liebigstraße von Osterather Str. bis Hartwichstraße
2.
Sicherung des Radverkehrs und Platz für
Fußgänger:innen durch:
a.
beidseitigen Rückbau des baulichen Radweges unter
der S-Bahnstation Köln-Nippes und Einrichtung von Radschutzstreifen auf der
Straße ab/bis Lämmerstraße
b.
Verlegung der Fahrradnadeln vom Bürgersteig auf
Parkplätze, insbes. auf die Sechzigstraße (siehe Punkt 6).
3. Einrichtung einer Abbiegespur für
Radfahrende auf der Hartwichstraße für nach links Abbiegende in die
Sechzigstraße.
4. Änderung der Vorfahrtsregeln für Autos auf
der Sechzigstraße: Vorfahrt für den von Süden kommenden Radverkehr, Anbringung
eines Stoppschildes.
5. Abbau der Parkplätze auf beiden Seiten der
Sechzigstraße im Abschnitt zwischen Hartwichstraße und der Einmündung des
Parks:
a. Entlang der Bahntrasse: Einrichtung eines
mind. 2m breiten Gehweges plus Fahrradabstellplätzen und E-Scooter Parkplätzen.
b. Auf der gegenüberliegenden Seite Einrichtung
eines geschützten Radweges in Gegenrichtung zum Autoverkehr.
c. In der Kurve: Abpollerung des Kurvenbereichs
und der angrenzenden Parkplätze, um illegales Halten zu verhindern.
Vorhandene
Bäume müssen stehen bleiben und dürfen nicht gefährdet werden.
B) Mittel- und längerfristige Maßnahmen:
1.
Prüfung, ob und wie ein Shared Space vor dem
S-Bahnhof Nippes an der Kreuzung Escher-/Liebig-/Lämmerstraße und
Escher-/Liebig-/Sechzigstraße eingerichtet werden kann.
2.
Wenn dies nicht möglich, stattdessen Anlage eines
Zebrastreifens im Kreuzungsbereich in alle Richtungen.
3.
Verbreiterung des Fuß- und Radweges auf der
Liebigstraße ab Osterather Straße auf jeweils 2,5 m auf beiden Seiten mit
Entfall der dortigen PKW-Stellplätze auf mindestens einer Seite.
4. Umbau der Kreuzung östlich der
S-Bahn-Unterführung mit Verbreiterung des Fußgängerbereichs, so dass ein
Abbiegen in die Escher Straße im 90 Grad Winkel erfolgen muss (entspricht dem
Rückbau eines freilaufenden Rechtsabbiegers).
5. Die Verwaltung soll prüfen, welche der
folgenden Alternativen für die Escher Straße möglich und geeignet sind:
a. Komplette Sperrung der Escher Straße auf dem
letzten Stück vor der Inneren Kanalstraße hinter der Wohnbebauung (Abgrenzung
durch Pollerung zum Abschluss, für Notfälle soll die Durchfahrt möglich sein).
- Verbreiterung der Bürgersteige
- Reduzierung der Parkplätze zugunsten von zu Fuß Gehenden und Radfahrer*innen,
- Einrichtung einer Fahrradstraße
b. Umwandlung der Escher Straße in eine
Einbahnstraße in Richtung Innere Kanalstraße und Verbot der Durchfahrt für
Schwerlastverkehr. Zwei-Richtungs-Radweg. 2,5m Mindestbreite Bürgersteig.
c. Einbahnstraße wie b, nur umgekehrte Richtung
Jede der Alternativen erfordert die Aufhebung des Linksabbieger-Verbotes
auf der Hornstraße auf die Innere Kanalstraße Richtung Zoo. Das Ergebnis der
Prüfung ist der Bezirksvertretung vorzulegen, die dann die Entscheidung für
eine der drei Alternativen treffen wird.
Einzelne dieser Maßnahmen dieses Antrages können und sollen planerisch und in der Umsetzung nach Bedarf von der Verwaltung vorgezogen werden.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen von SPD und AfD beschlossen.
Herr Schmitz hat an allen Abstimmungen nicht teilgenommen.