Beschluss: ungeändert beschlossen


Der Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Beschluss:

Der Rat nimmt die als Anlage 2 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Satzung der Stadt Köln über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des Rettungshubschraubers (RTH) „Christoph 3“ und des Intensivtransporthubschraubers (ITH) „Christoph Rheinland“ (Luftrettungssatzung) in der als Anlage 1 zu diesem Beschluss beigefügten Fassung.



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der AVR empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat nimmt die als Anlage 2 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Satzung der Stadt Köln über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des Rettungshubschraubers (RTH) „Christoph 3“ und des Intensivtransporthubschraubers (ITH) „Christoph Rheinland“ (Luftrettungssatzung) in der als Anlage 1 zu diesem Beschluss beigefügten Fassung.

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat nimmt die als Anlage 2 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Satzung der Stadt Köln über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des Rettungshubschraubers (RTH) „Christoph 3“ und des Intensivtransporthubschraubers (ITH) „Christoph Rheinland“ (Luftrettungssatzung) in der als Anlage 1 zu diesem Beschluss beigefügten Fassung.



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt

 

Beschluss: endgültig zurückgezogen


Die Angelegenheit wurde vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgezogen (siehe Ziffer II – Seite 4 der Niederschrift).