Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Rat stellt den Bedarf für die Sicherungsmaßnahmen am Römerturm fest und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung bis Leistungsphase 9 – Objektbetreuung. Die Kosten für die Sicherungsmaßnahmen des Römerturms belaufen sich auf insgesamt 725.282,59 €. Hiervon entfallen auf die Leistungsphase 4 – 9 rd. 506.816,30 €.
2.
Der Rat beschließt bei gleichzeitiger
Mittelfreigabe überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 506.816,30 € für die
Sicherungsmaßnahmen im Teilergebnisplan 1002 – Denkmalpflege in Teilplanzeile
13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2022. Die
Deckung erfolgt in gleicher Höhe und im selben Haushaltsjahr durch
Minderaufwendungen im Teilergebnisplan 0401 – Museumsreferat in Teilplanzeile
13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Nutzung der durch den Förderverein Römische Stadtmauer Köln e. V. zur Verfügung gestellten Planungsleistungen (Leistungsphase 1 –
Grundlagenermittlung, Leistungsphase 2 – Vorplanung und Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung) mit einem Wert in Höhe von 218.466,29 € sicherzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Bei Enthaltung der
Fraktion Volt einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Ausschuss für Kunst und Kultur empfiehlt dem Rat wie folgt zu
beschließen:
Beschluss:
1.
Der Rat
stellt den Bedarf für die Sicherungsmaßnahmen am Römerturm fest und beauftragt
die Verwaltung mit der Durchführung der Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung
bis Leistungsphase 9 – Objektbetreuung. Die Kosten für die Sicherungsmaßnahmen
des Römerturms belaufen sich auf insgesamt 725.282,59 €. Hiervon entfallen auf
die Leistungsphase 4 – 9 rd. 506.816,30 €.
2.
Der Rat
beschließt bei gleichzeitiger Mittelfreigabe überplanmäßige Aufwendungen in
Höhe von 506.816,30 € für die Sicherungsmaßnahmen im Teilergebnisplan 1002 –
Denkmalpflege in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
im Haushaltsjahr 2022. Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe und im selben
Haushaltsjahr durch Minderaufwendungen im Teilergebnisplan 0401 –
Museumsreferat in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen.
3.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung, die Nutzung der durch den Förderverein Römische
Stadtmauer Köln e. V. zur Verfügung gestellten Planungsleistungen
(Leistungsphase 1 –
Grundlagenermittlung, Leistungsphase 2 – Vorplanung und Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung) mit einem Wert in Höhe von 218.466,29 € sicherzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Rat stellt den Bedarf für die Sicherungsmaßnahmen am Römerturm fest und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung bis Leistungsphase 9 – Objektbetreuung. Die Kosten für die Sicherungsmaßnahmen des Römerturms belaufen sich auf insgesamt 725.282,59 €. Hiervon entfallen auf die Leistungsphase 4 – 9 rd. 506.816,30 €.
2.
Der Rat beschließt bei gleichzeitiger
Mittelfreigabe überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 506.816,30 € für die
Sicherungsmaßnahmen im Teilergebnisplan 1002 – Denkmalpflege in Teilplanzeile
13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2022. Die
Deckung erfolgt in gleicher Höhe und im selben Haushaltsjahr durch
Minderaufwendungen im Teilergebnisplan 0401 – Museumsreferat in Teilplanzeile
13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Nutzung der durch den Förderverein Römische Stadtmauer Köln e. V. zur Verfügung gestellten Planungsleistungen (Leistungsphase 1 –
Grundlagenermittlung, Leistungsphase 2 – Vorplanung und Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung) mit einem Wert in Höhe von 218.466,29 € sicherzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
1. Der Rat stellt den Bedarf für die Sicherungsmaßnahmen am Römerturm fest und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung bis Leistungsphase 9 – Objektbetreuung. Die Kosten für die Sicherungsmaßnahmen des Römerturms belaufen sich auf insgesamt 725.282,59 €. Hiervon entfallen auf die Leistungsphase 4 – 9 rd. 506.816,30 €.
2.
Der Rat beschließt bei gleichzeitiger
Mittelfreigabe überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 506.816,30 € für die
Sicherungsmaßnahmen im Teilergebnisplan 1002 – Denkmalpflege in Teilplanzeile
13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2022. Die
Deckung erfolgt in gleicher Höhe und im selben Haushaltsjahr durch Minderaufwendungen
im Teilergebnisplan 0401 – Museumsreferat in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Nutzung der durch den Förderverein Römische Stadtmauer Köln e. V. zur Verfügung gestellten Planungsleistungen (Leistungsphase 1 –
Grundlagenermittlung, Leistungsphase 2 – Vorplanung und Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung) mit einem Wert in Höhe von 218.466,29 € sicherzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der Rat stellt
den Bedarf für die Sicherungsmaßnahmen am Römerturm fest und beauftragt die
Verwaltung mit der Durchführung der Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung bis
Leistungsphase 9 – Objektbetreuung. Die Kosten für die Sicherungsmaßnahmen des
Römerturms belaufen sich auf insgesamt 725.282,59 €. Hiervon entfallen auf die
Leistungsphase 4 – 9 rd. 506.816,30 €.
2. Der Rat beschließt bei gleichzeitiger Mittelfreigabe
überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 506.816,30 € für die
Sicherungsmaßnahmen im Teilergebnisplan 1002 – Denkmalpflege in Teilplanzeile
13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2022. Die
Deckung erfolgt in gleicher Höhe und im selben Haushaltsjahr durch
Minderaufwendungen im Teilergebnisplan 0401 – Museumsreferat in Teilplanzeile
13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
3.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung, die Nutzung der durch den Förderverein Römische
Stadtmauer Köln e. V. zur Verfügung gestellten Planungsleistungen
(Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung, Leistungsphase 2 – Vorplanung und
Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung) mit einem Wert in Höhe von 218.466,29 €
sicherzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.