Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen der Genehmigungen für Veranstaltungen im 1. Halbjahr 2022

 

a.    den zentralen Innenstadtplatz Neumarkt für die Durchführung

 

  • des „Antik- und Designmarktes“ vom 25. – 27.03.2022 (incl. Auf- und Abbauzeiten 24. – 28.03.2022)

 

  • des „1. Kölner Cityfestes“ vom 08. – 10.07.2022 (incl. Auf- und Abbauzeiten 05. – 12.07.2022)

 

den jeweiligen Veranstalter*innen zur Verfügung zu stellen, sofern die zum jeweiligen Veranstaltungszeitpunkt geltenden aktuellen Vorgaben/Maßnahmen zur CoronaSchVO die Durchführung der geplanten Veranstaltungen zulassen.

 

b.                   Den zentralen Innenstadtplatz Rudolfplatz für die Durchführung

 

  • von „StadtLesen 2022“ vom 26. – 29.05.2022 (incl. Auf- und Abbauzeiten
    25. – 30.05.2022)

 

den jeweiligen Veranstalter*innen zur Verfügung zu stellen, sofern die zum jeweiligen Veranstaltungszeitpunkt geltenden aktuellen Vorgaben/Maßnahmen zur CoronaSchVO die Durchführung der geplanten Veranstaltungen zulassen.

 

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen der Genehmigungen für Veranstaltungen im 1. Halbjahr 2022

 

a.    den zentralen Innenstadtplatz Neumarkt für die Durchführung

 

  • des „Antik- und Designmarktes“ vom 25. – 27.03.2022 (incl. Auf- und Abbauzeiten 24. – 28.03.2022)

 

  • des „1. Kölner Cityfestes“ vom 08. – 10.07.2022 (incl. Auf- und Abbauzeiten 05. – 12.07.2022)

 

den jeweiligen Veranstalter*innen zur Verfügung zu stellen, sofern die zum jeweiligen Veranstaltungszeitpunkt geltenden aktuellen Vorgaben/Maßnahmen zur CoronaSchVO die Durchführung der geplanten Veranstaltungen zulassen.

 

b.                   Den zentralen Innenstadtplatz Rudolfplatz für die Durchführung

 

  • von „StadtLesen 2022“ vom 26. – 29.05.2022 (incl. Auf- und Abbauzeiten
    25. – 30.05.2022)

 

den jeweiligen Veranstalter*innen zur Verfügung zu stellen, sofern die zum jeweiligen Veranstaltungszeitpunkt geltenden aktuellen Vorgaben/Maßnahmen zur CoronaSchVO die Durchführung der geplanten Veranstaltungen zulassen.

 

 

 




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.