Beschluss: geändert beschlossen
Der
Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Köln wie folgt zu beschließen
Entsprechend geänderter Beschluss:
Der Rat der Stadt
Köln beschließt den Abbruch des Bestandsgebäudes des Bezirksrathauses
Rodenkirchen sowie der Außenanlagen im Planungsgebiet des projektierten
Neubaus, Hauptstraße 85, 50996 Köln. Das Gebäude befindet sich im
Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln.
Die Finanzierung der Abbruchmaßnahme, als Teil der gesamten Baumaßnahme, erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung wird nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des neuen Bezirksrathauses über den städtischen Haushalt über Mietzahlungen auf der Grundlage des dann gültigen Spartenverrechnungspreises für Verwaltungsgebäude erfolgen.
Der
Kostenrahmen für die Abbruchmaßnahme ist nach derzeitigem Kenntnisstand auf rund
5,1 Mio. Euro brutto beziffert. Zudem wird ein Risikozuschlag in Höhe von 25 %
bezogen auf die nicht-indizierten Gesamtgrobkostenschätzung veranschlagt. Dies entspricht einem Betrag von rund 1,3 Mio. Euro brutto. Die Gesamtgrobkostenschätzung der Abbruchmaßnahme
beträgt demnach rund 6,4 Mio. Euro brutto.
Die aus dem Gesamtprojekt (Abbruch und Neubau) resultierende jährliche Haushaltsbelastung (Mietbelastung) wird die Verwaltung im Rahmen des Baubeschlusses für den Neubau des Bezirksrathauses darstellen.
Dies erfolgt auf Grundlage der bei der Berechnung des Flächenverrechnungspreises üblichen Annahmen (zum Beispiel Instandhaltungsansatz gemäß Empfehlung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt)).
Bereits für den
Abriss des Rathauses Rodenkirchen ist ein Verkehrskonzept für den
Baustellenverkehr vorzustellen. Ziel ist, den engen Ortskern von Rodenkirchen
vom Baustellen-/ Schwerlastverkehr weitgehend freizuhalten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der
AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Köln beschließt den Abbruch des
Bestandsgebäudes des Bezirksrathauses Rodenkirchen sowie der Außenanlagen im
Planungsgebiet des projektierten Neubaus, Hauptstraße 85, 50996 Köln. Das Gebäude
befindet sich im Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln.
Die
Finanzierung der Abbruchmaßnahme, als Teil der gesamten Baumaßnahme, erfolgt im
Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die
Refinanzierung wird nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des neuen
Bezirksrathauses über den städtischen Haushalt über Mietzahlungen auf der
Grundlage des dann gültigen Spartenverrechnungspreises für Verwaltungsgebäude
erfolgen.
Der Kostenrahmen für die Abbruchmaßnahme ist nach
derzeitigem Kenntnisstand auf rund 5,1 Mio. Euro brutto beziffert. Zudem wird
ein Risikozuschlag in Höhe von 25 % bezogen auf die nicht-indizierten
Gesamtgrobkostenschätzung veranschlagt. Dies entspricht einem Betrag von rund 1,3 Mio. Euro brutto. Die Gesamtgrobkostenschätzung
der Abbruchmaßnahme beträgt demnach rund 6,4 Mio. Euro brutto.
Die
aus dem Gesamtprojekt (Abbruch und Neubau) resultierende jährliche
Haushaltsbelastung (Mietbelastung) wird die Verwaltung im Rahmen des
Baubeschlusses für den Neubau des Bezirksrathauses darstellen.
Dies
erfolgt auf Grundlage der bei der Berechnung des Flächenverrechnungspreises
üblichen Annahmen (zum Beispiel Instandhaltungsansatz gemäß Empfehlung der
Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt)).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss (in der Fassung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft):
Der Finanzausschuss
empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen:
Der Rat der Stadt
Köln beschließt den Abbruch des Bestandsgebäudes des Bezirksrathauses
Rodenkirchen sowie der Außenanlagen im Planungsgebiet des projektierten
Neubaus, Hauptstraße 85, 50996 Köln. Das Gebäude befindet sich im
Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln.
Die Finanzierung der Abbruchmaßnahme, als Teil der gesamten Baumaßnahme, erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung wird nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des neuen Bezirksrathauses über den städtischen Haushalt über Mietzahlungen auf der Grundlage des dann gültigen Spartenverrechnungspreises für Verwaltungsgebäude erfolgen.
Der
Kostenrahmen für die Abbruchmaßnahme ist nach derzeitigem Kenntnisstand auf rund
5,1 Mio. Euro brutto beziffert. Zudem wird ein Risikozuschlag in Höhe von 25 %
bezogen auf die nicht-indizierten Gesamtgrobkostenschätzung veranschlagt. Dies entspricht einem Betrag von rund 1,3 Mio. Euro brutto. Die Gesamtgrobkostenschätzung der Abbruchmaßnahme
beträgt demnach rund 6,4 Mio. Euro brutto.
Die aus dem Gesamtprojekt (Abbruch und Neubau) resultierende jährliche Haushaltsbelastung (Mietbelastung) wird die Verwaltung im Rahmen des Baubeschlusses für den Neubau des Bezirksrathauses darstellen.
Dies erfolgt auf Grundlage der bei der Berechnung des Flächenverrechnungspreises üblichen Annahmen (zum Beispiel Instandhaltungsansatz gemäß Empfehlung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt)).
Bereits für den Abriss des Rathauses Rodenkirchen ist ein
Verkehrskonzept für den Baustellenverkehr vorzustellen. Ziel ist, den engen
Ortskern von Rodenkirchen vom Baustellen-/ Schwerlastverkehr weitgehend
freizuhalten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen folgt der
Beschlussempfehlung des Ausschusses der
Gebäudewirtschaft vom 24.01.2022 – wie in der Anlage 2 aufgeführt.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Köln beschließt den Abbruch des Bestandsgebäudes des Bezirksrathauses
Rodenkirchen sowie der Außenanlagen im Planungsgebiet des projektierten
Neubaus, Hauptstraße 85, 50996 Köln. Das Gebäude befindet sich im Sondervermögen
der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln.
Die Finanzierung der Abbruchmaßnahme, als Teil der gesamten Baumaßnahme, erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung wird nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des neuen Bezirksrathauses über den städtischen Haushalt über Mietzahlungen auf der Grundlage des dann gültigen Spartenverrechnungspreises für Verwaltungsgebäude erfolgen.
Der
Kostenrahmen für die Abbruchmaßnahme ist nach derzeitigem Kenntnisstand auf rund
5,1 Mio. Euro brutto beziffert. Zudem wird ein Risikozuschlag in Höhe von 25 %
bezogen auf die nicht-indizierten Gesamtgrobkostenschätzung veranschlagt. Dies entspricht einem Betrag von rund 1,3 Mio. Euro brutto. Die Gesamtgrobkostenschätzung der Abbruchmaßnahme
beträgt demnach rund 6,4 Mio. Euro brutto.
Die aus dem Gesamtprojekt (Abbruch und Neubau) resultierende jährliche Haushaltsbelastung (Mietbelastung) wird die Verwaltung im Rahmen des Baubeschlusses für den Neubau des Bezirksrathauses darstellen.
Dies erfolgt auf Grundlage der bei der Berechnung des Flächenverrechnungspreises üblichen Annahmen (zum Beispiel Instandhaltungsansatz gemäß Empfehlung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt)).
Bereits für den
Abriss des Rathauses Rodenkirchen ist ein Verkehrskonzept für den
Baustellenverkehr vorzustellen. Ziel ist, den engen Ortskern von Rodenkirchen
vom Baustellen-/ Schwerlastverkehr weitgehend freizuhalten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
(nicht anwesend: Herr Kau)
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss in der Fassung des
Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 24.01.2022 (Anlage 2) und des
Finanzausschusses (Anlage 3):
Der Rat der Stadt Köln beschließt den Abbruch des
Bestandsgebäudes des Bezirksrathauses Rodenkirchen sowie der Außenanlagen im
Planungsgebiet des projektierten Neubaus, Hauptstraße 85, 50996 Köln. Das
Gebäude befindet sich im Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln.
Die
Finanzierung der Abbruchmaßnahme, als Teil der gesamten Baumaßnahme, erfolgt im
Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung
wird nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des neuen Bezirksrathauses über den
städtischen Haushalt über Mietzahlungen auf der Grundlage des dann gültigen
Spartenverrechnungspreises für Verwaltungsgebäude erfolgen.
Der Kostenrahmen für die Abbruchmaßnahme ist nach
derzeitigem Kenntnisstand auf rund 5,1 Mio. Euro brutto beziffert. Zudem wird
ein Risikozuschlag in Höhe von 25 % bezogen auf die nicht-indizierten
Gesamtgrobkostenschätzung veranschlagt. Dies entspricht einem Betrag von rund 1,3 Mio. Euro brutto. Die
Gesamtgrobkostenschätzung der Abbruchmaßnahme beträgt demnach rund 6,4 Mio.
Euro brutto.
Die
aus dem Gesamtprojekt (Abbruch und Neubau) resultierende jährliche
Haushaltsbelastung (Mietbelastung) wird die Verwaltung im Rahmen des Baubeschlusses
für den Neubau des Bezirksrathauses darstellen.
Dies
erfolgt auf Grundlage der bei der Berechnung des Flächenverrechnungspreises
üblichen Annahmen (zum Beispiel Instandhaltungsansatz gemäß Empfehlung der
Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt)).
Bereits für den Abriss des Rathauses
Rodenkirchen ist ein Verkehrskonzept für den Baustellenverkehr vorzustellen.
Ziel ist, den engen Ortskern von Rodenkirchen vom Baustellen-/
Schwerlastverkehr weitgehend freizuhalten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.