Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Verweis ohne Votum in nachfolgende Gremien
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
1. Der Rat beschließt die Einrichtung eines kommunalen Medienzentrums zum 1.3.2022 beim Amt für Schulentwicklung und beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines Konzeptes und mit der Umsetzung der in der Begründung dargelegten Ansätze und Zielvorstellungen
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das Sachaufwandsbudget für den Betrieb des Medienzentrums ab dem 01.03.2022 100.000 € p.a. beträgt.
Für das Jahr 2022 erfolgt die Finanzierung i. H. v. rd. 83.000 € anteilig aus den für die „Internetstadt Köln“ im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen veranschlagten Mitteln in Höhe von rd. 45.000 €. Die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von rd. 38.000 € können in 2022 durch voraussichtliche Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen kompensiert werden.
Ab 2023 erfolgt die Finanzierung von rd. 100.000 € p. a. durch haushaltsneutrale Umschichtung innerhalb des Budgets von Dezernat IV. Dezernat IV wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel ggf. durch Umschichtungen vorsehen.
3.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die
erforderlichen Maßnahmen zur Stellenausstattung des kommunalen Medienzentrums
verwaltungsintern im Rahmen des Stellenplanverfahrens geregelt werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Köln
1. beschließt die Einrichtung eines kommunalen Medienzentrums zum 1.3.2022 beim Amt für Schulentwicklung und beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines Konzeptes und mit der Umsetzung der in der Begründung dargelegten Ansätze und Zielvorstellungen
2. nimmt zur Kenntnis, dass das Sachaufwandsbudget für den Betrieb des Medienzentrums ab dem 01.03.2022 100.000 € p.a. beträgt.
Für das Jahr 2022 erfolgt die Finanzierung i. H. v. rd. 83.000 € anteilig aus den für die „Internetstadt Köln“ im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen veranschlagten Mitteln in Höhe von rd. 45.000 €. Die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von rd. 38.000 € können in 2022 durch voraussichtliche Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen kompensiert werden.
Ab 2023 erfolgt die Finanzierung von rd. 100.000 € p. a. durch haushaltsneutrale Umschichtung innerhalb des Budgets von Dezernat IV. Dezernat IV wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel ggf. durch Umschichtungen vorsehen.
3.
nimmt zur Kenntnis, dass die erforderlichen
Maßnahmen zur Stellenausstattung des kommunalen Medienzentrums
verwaltungsintern im Rahmen des Stellenplanverfahrens geregelt werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Köln
1.
beschließt die
Einrichtung eines kommunalen Medienzentrums zum 1.3.2022 beim Amt für
Schulentwicklung und beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines
Konzeptes und mit der Umsetzung der in der Begründung dargelegten Ansätze und
Zielvorstellungen
2.
nimmt zur
Kenntnis, dass das Sachaufwandsbudget für den Betrieb des Medienzentrums ab dem
01.03.2022 100.000 € p.a. beträgt.
Für das Jahr 2022
erfolgt die Finanzierung i. H. v. rd. 83.000 € anteilig aus den für die
„Internetstadt Köln“ im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, in
Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen veranschlagten Mitteln in
Höhe von rd. 45.000 €. Die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von rd.
38.000 € können in 2022 durch voraussichtliche Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan
0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen kompensiert werden.
Ab 2023 erfolgt die
Finanzierung von rd. 100.000 € p. a. durch haushaltsneutrale Umschichtung
innerhalb des Budgets von Dezernat IV. Dezernat IV wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses
2023ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel ggf.
durch Umschichtungen vorsehen.
3.
nimmt zur
Kenntnis, dass die erforderlichen Maßnahmen zur Stellenausstattung des
kommunalen Medienzentrums verwaltungsintern im Rahmen des Stellenplanverfahrens
geregelt werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.