Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der AVR empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Köln
- nimmt die Gebührenbedarfsrechnung für das Jahr 2022 (Anlage 1) zur Kenntnis.
- stimmt gemäß § 7 Abs. 2 der StEB-Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage sowie für die Entsorgung von Schmutzwassergruben –Abwassergebührensatzung – in der zu diesem Beschluss beigefügten Fassung (Anlage 2) zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Köln
- nimmt die Gebührenbedarfsrechnung für das Jahr 2022 (Anlage 1) zur Kenntnis.
- stimmt gemäß § 7 Abs. 2 der StEB-Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage sowie für die Entsorgung von Schmutzwassergruben –Abwassergebührensatzung – in der zu diesem Beschluss beigefügten Fassung (Anlage 2) zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln
- nimmt die
Gebührenbedarfsrechnung für das Jahr 2022 (Anlage 1) zur Kenntnis.
- stimmt gemäß § 7 Abs. 2 der StEB-Satzung
über die Erhebung von Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke und den
Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage sowie für die Entsorgung von
Schmutzwassergruben –Abwassergebührensatzung – in der zu diesem Beschluss
beigefügten Fassung (Anlage 2) zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.