Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat stellt gemäß § 4 der Betriebssatzung i.V.m. § 4 der
Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) den
Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum
Köln für das Wirtschaftsjahr 2022 in der zu diesem Beschluss paraphierten
Fassung fest.
Die Betriebsleitung wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 20,0 Mio. Euro in Anspruch zu nehmen.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Ausgaben des
Vermögensplans erforderlich ist, wird auf 12,0 Mio. Euro festgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der
Rat stellt gemäß § 4 der Betriebssatzung i.V.m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) den Wirtschaftsplan der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln für das
Wirtschaftsjahr 2022 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung fest.
Die Betriebsleitung wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 20,0 Mio. Euro in Anspruch zu nehmen.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Ausgaben des
Vermögensplans erforderlich ist, wird auf 12,0 Mio. Euro festgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.