Beschluss: zurückgestellt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss
empfiehlt dem Rechnungsprüfungsausschuss und dem Rat wie folgt zu beschließen:
- Rechnungsprüfungsausschuss
Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt gemäß §
59 Abs. 3 S. 4 GO NRW auf der Grundlage des Prüfberichts des
Rechnungsprüfungsamtes vom 19.11.2021 nach eingehender Beratung vom heutigen
Tage zum Ergebnis der Gesamtabschlussprüfung der Stadt Köln zum 31.12.2010 wie
folgt Stellung:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich dem Prüfbericht des
Rechnungsprüfungsamtes und der darin gemäß § 102 Abs. 8 GO erteilten Versagung
des vorliegenden Gesamtabschlusses an.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat die
Feststellung des Gesamtabschlusses 2010 und die Entlastung der
Oberbürgermeisterin gemäß § 96 Abs. 1 GO.
- Rat
Die Bestätigung des geprüften
Gesamtabschlusses obliegt gemäß § 116 Abs. 9 GO dem Rat der
Stadt Köln. Dessen Beschluss lautet wie folgt:
Der vom
Rechnungsprüfungsamt geprüfte und durch den Rechnungsprüfungsausschuss versagte
Gesamtabschluss der Stadt Köln zum 31.12.2010 wird festgestellt.
Der Oberbürgermeisterin wird die
Entlastung gemäß § 96 Abs. 1 GO erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.
Rechnungsprüfungsausschuss
Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt gemäß §
59 Abs. 3 S. 4 GO NRW auf der Grundlage des Prüfberichts des
Rechnungsprüfungsamtes vom 19.11.2021 nach eingehender Beratung vom heutigen
Tage zum Ergebnis der Gesamtabschlussprüfung der Stadt Köln zum 31.12.2010 wie
folgt Stellung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich
dem Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes und der darin gemäß § 102 Abs. 8 GO
erteilten Versagung des vorliegenden Gesamtabschlusses an.
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat die Feststellung des Gesamtabschlusses 2010 und die
Entlastung der Oberbürgermeisterin gemäß § 96 Abs. 1 GO.
2.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem
Rat wie folgt zu beschließen:
Die Bestätigung des geprüften
Gesamtabschlusses obliegt gemäß § 116 Abs. 9 GO dem Rat der
Stadt Köln. Dessen Beschluss lautet wie folgt:
Der vom Rechnungsprüfungsamt geprüfte und
durch den Rechnungsprüfungsausschuss versagte Gesamtabschluss der Stadt Köln
zum 31.12.2010 wird festgestellt.
Der
Oberbürgermeisterin wird die Entlastung gemäß § 96 Abs. 1 GO erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss
des Rechnungsprüfungsausschusses vom 07.12.2021:
Der Rechnungsprüfungsausschuss
nimmt gemäß § 59 Abs. 3 S. 4 GO NRW auf der Grundlage des Prüfberichts des
Rechnungsprüfungsamtes vom 19.11.2021 nach eingehender Beratung vom heutigen
Tage zum Ergebnis der Gesamtabschlussprüfung der Stadt Köln zum 31.12.2010 wie
folgt Stellung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich dem
Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes und der darin gemäß § 102 Abs. 8 GO
erteilten Versagung des vorliegenden Gesamtabschlusses an.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat die Feststellung des
Gesamtabschlusses 2010 und die Entlastung der Oberbürgermeisterin gemäß § 96
Abs. 1 GO.
Beschluss des Rates:
Die Bestätigung des
geprüften Gesamtabschlusses obliegt gemäß § 116 Abs. 9 GO
dem Rat der Stadt Köln. Dessen Beschluss lautet wie folgt:
Der vom Rechnungsprüfungsamt geprüfte und durch den
Rechnungsprüfungsausschuss versagte Gesamtabschluss der Stadt Köln zum
31.12.2010 wird festgestellt.
Der Oberbürgermeisterin wird die
Entlastung gemäß § 96 Abs. 1 GO erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.