Beschluss: ungeändert empfohlen
Der Ausschuss
Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
1)
Der
Rat der Stadt Köln beschließt, die Zügigkeit der Inklusiven Offenen Ganztagsschule (IOGS) Kretzerstraße, GGS Kretzerstraße
5-7, 50733 Köln-Nippes gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW zum Schuljahr
2023/24 von 2 auf 3 Züge auszubauen.
2)
Der
Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach
Beschlussfassung die Anträge gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen
zur Genehmigung der Zügigkeitsänderung zu stellen.
3)
Der
Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses
die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes
öffentliches Interesse) anzuordnen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Die
Bezirksvertretung Nippes nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und
empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
1.
Der Rat der Stadt
Köln beschließt, die Zügigkeit der Inklusiven
Offenen Ganztagsschule (IOGS) Kretzerstraße, GGS Kretzerstraße 5-7, 50733
Köln-Nippes gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW zum Schuljahr 2023/24 von
2 auf 3 Züge auszubauen.
2.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach
Beschlussfassung die Anträge gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen
zur Genehmigung der Zügigkeitsänderung zu stellen.
3.
Der Rat der Stadt
Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses die
sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches
Interesse) anzuordnen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1) Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Zügigkeit
der Inklusiven Offenen Ganztagsschule (IOGS)
Kretzerstraße, GGS Kretzerstraße 5-7, 50733 Köln-Nippes gemäß § 81 Abs.
2 Schulgesetz NRW zum Schuljahr 2023/24 von 2 auf 3 Züge auszubauen.
2) Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der
Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung die Anträge gemäß § 81
Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung der Zügigkeitsänderung
zu stellen.
3) Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.