Beschluss: ungeändert empfohlen


Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Beschluss:

1)    Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Zügigkeit der Inklusiven Offenen Ganztagsschule (IOGS) Kretzerstraße, GGS Kretzerstraße 5-7, 50733 Köln-Nippes gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW zum Schuljahr 2023/24 von 2 auf 3 Züge auszubauen.

2)    Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung die Anträge gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung der Zügigkeitsänderung zu stellen.

3)    Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert empfohlen


Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

1.    Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Zügigkeit der Inklusiven Offenen Ganztagsschule (IOGS) Kretzerstraße, GGS Kretzerstraße 5-7, 50733 Köln-Nippes gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW zum Schuljahr 2023/24 von 2 auf 3 Züge auszubauen.

2.    Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung die Anträge gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung der Zügigkeitsänderung zu stellen.

3.    Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

1)  Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Zügigkeit der Inklusiven Offenen Ganztagsschule (IOGS) Kretzerstraße, GGS Kretzerstraße 5-7, 50733 Köln-Nippes gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW zum Schuljahr 2023/24 von 2 auf 3 Züge auszubauen.

2)  Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung die Anträge gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung der Zügigkeitsänderung zu stellen.

3)  Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.