Beschluss: ungeändert beschlossen
II. Abstimmung über den Ursprungsantrag der
Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Masterplan
Parken zu erstellen mit dem Ziel, den ruhenden Autoverkehr im öffentlichen Raum
deutlich zu reduzieren. Hierbei sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
Digitalisierung
Die Verwaltung wird damit beauftragt,
Parkraumbewirtschaftung vollständig zu digitalisieren. Das System soll
mittelfristig ohne Parkscheinautomaten auskommen und vollständig papierlos
funktionieren. Bestehende Automaten sollen dann sukzessive zurückgebaut
werden. Um Parksuchverkehre zu reduzieren, sollen Parkplätze per App verwaltet
werden können. Anwohner*innen sollen innerhalb eines limitierten Kontingents
Besucher*innen einloggen/einbuchen und von der Parkraumbewirtschaftung befreien
können. Das entsprechende Konzept soll dem Digitalisierungsausschuss vorgelegt
werden.
Parkraumbewirtschaftung
Die Verwaltung wird damit beauftragt, die Stadt in
Parkzonen einzuteilen, welche unterschiedliche Parkraumbepreisungen von
Oberflächenstellplätzen (On-Street Parking) und eine maximale Parkdauer
zwischen 2 und 4 Stunden beinhalten sowie in den ersten 15 Minuten kostenfrei
sind. Der Preis der Parkraumbewirtschaftung soll angehoben und überall dahin
ausgeweitet werden, wo der Parkdruck es erforderlich macht. Dadurch sollen
Anwohner*innen und der fließende Verkehr spürbar entlastet werden. Die Zonen
ohne Parkraumbewirtschaftung sind einer kontinuierlichen Prüfung zu
unterziehen. Die bereits bestehenden Ausnahmegenehmigungen für z.B.
Sozialdienstleistende, Pflegekräfte, Handwerker*innen und Menschen mit
Einschränkungen finden weiterhin Anwendung.
Neuaufteilung des öffentlichen Raums
10% aller Stellflächen sind ausschließlich für
Autos mit alternativen Antrieben oder mit Sondergenehmigung freizugeben. Bei
punktueller hoher Auslastung soll der Anteil im entsprechenden Gebiet höher
ausfallen. Sondergenehmigungen sollen sowohl für stationsbasierte Car
Sharing-Autos als auch für die zuvor genannten Personengruppen ausgestellt
werden. Dabei ist der Ausbau der Ladeinfrastruktur zu berücksichtigen.
In jeder Straße sollen kleinmaschig Parkplätze in
Abstellmöglichkeiten für (Lasten-) Fahrräder umgewandelt werden. Dabei sollen
Häufungspunkte identifiziert und stärker umgewidmet werden.
Auf der Severin-, Apostel-, Maastrichter und Zülpicher
Straße (Zülpicher Platz bis Universitätsstraße) entfällt das Parken komplett.
Ladezonen bleiben erhalten und sollen – wo benötigt – ausgebaut werden.
Laufende Prozesse sind davon nicht betroffen. Nach einer Evaluierung sollen
weitere Straßen mit hoher Aufenthaltsqualität identifiziert werden, auf denen
das Parken vollständig entfallen kann.
Faires Parken
Die Straßen des Kölner Stadtgebietes sind einer
kontinuierlichen Prüfung auf Barrierefreiheit zu unterziehen. Durch
individuelle Konzepte soll die Barrierefreiheit auf jeder Straße sukzessive
umgesetzt werden, dazu gehört auch das Queren zwischen parkenden Fahrzeugen.
Gehwege, die schmaler als 1,80 Meter sind, sollen mittelfristig verbreitert
werden. Verbleiben weniger als zwei Meter Gehweg, entfällt das Parken. Sollten
dadurch große Teile aller Parkplätze entfallen, ist stattdessen ein
längerfristiges, barrierefreies Konzept vorzulegen (z. B Spielstraße,
Verkehrsberuhigter Bereich). Verbleibende Parkflächen sind zu markieren. Das
Parken auf Mittelalleen soll, wenn möglich, sukzessiv aufgehoben werden.
Ähnlich wie in Karlsruhe soll ein Gestaltungshandbuch „Faires Parken” für Köln
entwickelt werden.
Neuaufteilung des nicht öffentlichen Raums
Es soll geprüft werden, ob Parkplätze städtischer
und Bezirkseinrichtungen oder Parkplätze abseits von Schulgeländen und
außerhalb der Nutzungszeiten für Anwohner*innen freigegeben werden können. Die
Verwaltung soll Gespräche mit Betreibenden von Parkplätzen und Tiefgaragen
sowie mit Automobilhändler*innen führen, ob diese Parkplätze auch von
Anwohner*innen genutzt bzw. ob sie zu Mobilitätshubs umfunktioniert werden
können. Es soll geprüft werden, in welcher Form Quartiersgaragen in städtischer
Trägerschaft gebaut und betrieben werden können. Die Quartiersgaragen sollen
u.a. durch die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung finanziert werden.
Ordnungsrechtliche Anpassungen
Der Ordnungs- und Verkehrsdienst wird beauftragt,
durch vermehrte Kontrolltätigkeiten nicht nur im innerstädtischen Bereich die
gesetzlichen Regelungen auf Plätzen, Geh- und Radwegen konsequent anzuwenden.
Insbesondere soll das Parken auf Gehwegen mit einem Verbleib von weniger als
1,80 Meter restliche Gehwegbreite grundsätzlich mit einem Verwarn- oder Bußgeld
geahndet werden. Auf Geh- und Fahrradwegen illegal parkende Fahrzeuge sollen in
der Regel abgeschleppt werden, wenn von ihnen eine Behinderung für andere
Verkehrsteilnehmende, vor allem Fußgänger*innen, ausgeht.
In Zusammenarbeit mit der AWB sollen außerdem aufgegebene Fahrräder (Fahrradleichen) und E-Scooter schneller entsorgt werden.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, FDP und AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die FRAKTION zugestimmt.
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Anmerkung:
RM Busch gibt seinen Redebeitrag zu Protokoll
Beschluss: Für das Digitale Berichtswesen