Beschluss: ungeändert beschlossen


II.       Abstimmung über den Ursprungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Masterplan Parken zu erstellen mit dem Ziel, den ruhenden Autoverkehr im öffentlichen Raum deutlich zu reduzieren. Hierbei sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

Digitalisierung

Die Verwaltung wird damit beauftragt, Parkraumbewirtschaftung vollständig zu digitalisieren. Das System soll mittelfristig ohne Parkscheinautomaten auskommen und vollständig papierlos funktionieren.  Bestehende Automaten sollen dann sukzessive zurückgebaut werden. Um Parksuchverkehre zu reduzieren, sollen Parkplätze per App verwaltet werden können. Anwohner*innen sollen innerhalb eines limitierten Kontingents Besucher*innen einloggen/einbuchen und von der Parkraumbewirtschaftung befreien können. Das entsprechende Konzept soll dem Digitalisierungsausschuss vorgelegt werden.

Parkraumbewirtschaftung

Die Verwaltung wird damit beauftragt, die Stadt in Parkzonen einzuteilen, welche unterschiedliche Parkraumbepreisungen von Oberflächenstellplätzen (On-Street Parking) und eine maximale Parkdauer zwischen 2 und 4 Stunden beinhalten sowie in den ersten 15 Minuten kostenfrei sind. Der Preis der Parkraumbewirtschaftung soll angehoben und überall dahin ausgeweitet werden, wo der Parkdruck es erforderlich macht. Dadurch sollen Anwohner*innen und der fließende Verkehr spürbar entlastet werden. Die Zonen ohne Parkraumbewirtschaftung sind einer kontinuierlichen Prüfung zu unterziehen. Die bereits bestehenden Ausnahmegenehmigungen für z.B. Sozialdienstleistende, Pflegekräfte, Handwerker*innen und Menschen mit Einschränkungen finden weiterhin Anwendung.

Neuaufteilung des öffentlichen Raums

10% aller Stellflächen sind ausschließlich für Autos mit alternativen Antrieben oder mit Sondergenehmigung freizugeben. Bei punktueller hoher Auslastung soll der Anteil im entsprechenden Gebiet höher ausfallen. Sondergenehmigungen sollen sowohl für stationsbasierte Car Sharing-Autos als auch für die zuvor genannten Personengruppen ausgestellt werden. Dabei ist der Ausbau der Ladeinfrastruktur zu berücksichtigen.

In jeder Straße sollen kleinmaschig Parkplätze in Abstellmöglichkeiten für (Lasten-) Fahrräder umgewandelt werden. Dabei sollen Häufungspunkte identifiziert und stärker umgewidmet werden.  

Auf der Severin-, Apostel-, Maastrichter und Zülpicher Straße (Zülpicher Platz bis Universitätsstraße) entfällt das Parken komplett. Ladezonen bleiben erhalten und sollen – wo benötigt – ausgebaut werden. Laufende Prozesse sind davon nicht betroffen. Nach einer Evaluierung sollen weitere Straßen mit hoher Aufenthaltsqualität identifiziert werden, auf denen das Parken vollständig entfallen kann.

Faires Parken

Die Straßen des Kölner Stadtgebietes sind einer kontinuierlichen Prüfung auf Barrierefreiheit zu unterziehen. Durch individuelle Konzepte soll die Barrierefreiheit auf jeder Straße sukzessive umgesetzt werden, dazu gehört auch das Queren zwischen parkenden Fahrzeugen. Gehwege, die schmaler als 1,80 Meter sind, sollen mittelfristig verbreitert werden. Verbleiben weniger als zwei Meter Gehweg, entfällt das Parken. Sollten dadurch große Teile aller Parkplätze entfallen, ist stattdessen ein längerfristiges, barrierefreies Konzept vorzulegen (z. B Spielstraße, Verkehrsberuhigter Bereich). Verbleibende Parkflächen sind zu markieren. Das Parken auf Mittelalleen soll, wenn möglich, sukzessiv aufgehoben werden. Ähnlich wie in Karlsruhe soll ein Gestaltungshandbuch „Faires Parken” für Köln entwickelt werden. 

Neuaufteilung des nicht öffentlichen Raums

Es soll geprüft werden, ob Parkplätze städtischer und Bezirkseinrichtungen oder Parkplätze abseits von Schulgeländen und außerhalb der Nutzungszeiten für Anwohner*innen freigegeben werden können. Die Verwaltung soll Gespräche mit Betreibenden von Parkplätzen und Tiefgaragen sowie mit Automobilhändler*innen führen, ob diese Parkplätze auch von Anwohner*innen genutzt bzw. ob sie zu Mobilitätshubs umfunktioniert werden können. Es soll geprüft werden, in welcher Form Quartiersgaragen in städtischer Trägerschaft gebaut und betrieben werden können. Die Quartiersgaragen sollen u.a. durch die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung finanziert werden.

Ordnungsrechtliche Anpassungen

Der Ordnungs- und Verkehrsdienst wird beauftragt, durch vermehrte Kontrolltätigkeiten nicht nur im innerstädtischen Bereich die gesetzlichen Regelungen auf Plätzen, Geh- und Radwegen konsequent anzuwenden. Insbesondere soll das Parken auf Gehwegen mit einem Verbleib von weniger als 1,80 Meter restliche Gehwegbreite grundsätzlich mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet werden. Auf Geh- und Fahrradwegen illegal parkende Fahrzeuge sollen in der Regel abgeschleppt werden, wenn von ihnen eine Behinderung für andere Verkehrsteilnehmende, vor allem Fußgänger*innen, ausgeht. 

In Zusammenarbeit mit der AWB sollen außerdem aufgegebene Fahrräder (Fahrradleichen) und E-Scooter schneller entsorgt werden.



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, FDP und AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die FRAKTION zugestimmt.

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Anmerkung:
RM Busch gibt seinen Redebeitrag zu Protokoll