Beschluss: ungeändert empfohlen
Der Ausschuss Schule und
Weiterbildung empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
- Der Rat beschließt die Einrichtung des angemieteten
Gebäudes des Gymnasiums Aachener Straße 744 – 750 in Müngersdorf mit
Gesamtkosten in Höhe von rund 2.510.000 € (investiver Anteil: 753.000 €,
konsumtiver Anteil: 1.757.000 €).
Für die investive Einrichtung des angemieteten Gebäudes beschließt der Rat eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 393.000 € im Haushaltsjahr 2022 im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, Finanzstelle 4013-0301-3-3092 - GYM Aachener Straße - Einrichtung Neubau. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4016-0301-1-4606 - BK Eitorfer Str. 18 - Einrichtung Werkstätten.
Die restlichen investiven Einrichtungskosten in Höhe
von voraussichtlich rund 360.000 € sind anteilig in den Haushaltsjahren 2023
bis 2030 (45.000 € jährlich) im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben in
Teilplanzeile 9, Auszahlungen für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei
Finanzstelle 4013-0301-3-3092 - GYM Aachener Straße – Einrichtung Neubau zu
veranschlagen.
Die Finanzierung der konsumtiven Einrichtungskosten in
Höhe von voraussichtlich rund 917.000 € erfolgt im Haushaltsjahr 2022 aus veranschlagten
Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13,
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Die restlichen konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe
von voraussichtlich rund 840.000 € sind anteilig in den Haushaltsjahren 2023
bis 2030 (105.000 € jährlich) im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in
Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zu veranschlagen.
- Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2022
eine Mittelfreigabe in Höhe von 393.000 € im Teilfinanzplan 0301,
Schulträgeraufgaben bei Finanzstelle 4013-0301-3-3092 - GYM Aachener
Straße – Einrichtung Neubau für die Einrichtung des Neubaus des Gymnasiums
Aachener Straße 744 - 750 in Müngersdorf.
- Der Rat beschließt zum Stellenplan 2023/24 die
Zusetzung einer zusätzlichen 1,5 Stelle Verwaltungsbeschäftigte/r für das
Schulsekretariat in der EG 6 TVöD für das ab 01.08.2022 neu eingerichtete
Gymnasium Aachener Straße. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen
Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt. Für
die Zeit der Errichtung des Gymnasiums bis zum Inkrafttreten des
Stellenplans werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen
bestehender Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.
- Der Rat beschließt zum Stellenplan 2023/24 die
Zusetzung einer zusätzlichen insgesamt 1,0 Stelle Schulhausmeister*in in
der EG 7 + ESHM TVöD für das ab
01.08.2022 neu eingerichtete Gymnasium Aachener Straße. Für die Zeit der
Errichtung des Gymnasiums bis zum Inkrafttreten des Stellenplans werden
verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen bestehender Möglichkeiten
zur Verfügung gestellt.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle
erforderlichen Finanzmittel für die Schulsekretariats- und
Schulhausmeisterleistungen im Rahmen der Errichtung des neuen Gymnasiums
Aachener Straße ab dem Haushaltsjahr2023 gemäß den Ausführungen in der
Begründung bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Der Rat beschließt die
Einrichtung des angemieteten Gebäudes des Gymnasiums Aachener Straße 744 –
750 in Müngersdorf mit Gesamtkosten in Höhe von rund 2.510.000 €
(investiver Anteil: 753.000 €, konsumtiver Anteil: 1.757.000 €).
Für die investive Einrichtung des angemieteten Gebäudes beschließt der Rat eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 393.000 € im Haushaltsjahr 2022 im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, Finanzstelle 4013-0301-3-3092 - GYM Aachener Straße - Einrichtung Neubau. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4016-0301-1-4606 - BK Eitorfer Str. 18 - Einrichtung Werkstätten.
Die restlichen investiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 360.000 € sind anteilig in den Haushaltsjahren 2023 bis 2030 (45.000 € jährlich) im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4013-0301-3-3092 - GYM Aachener Straße – Einrichtung Neubau zu veranschlagen.
Die Finanzierung der konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 917.000 € erfolgt im Haushaltsjahr 2022 aus veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Die restlichen konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 840.000 € sind anteilig in den Haushaltsjahren 2023 bis 2030 (105.000 € jährlich) im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zu veranschlagen.
- Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2022 eine Mittelfreigabe in Höhe von 393.000 € im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben bei Finanzstelle 4013-0301-3-3092 - GYM Aachener Straße – Einrichtung Neubau für die Einrichtung des Neubaus des Gymnasiums Aachener Straße 744 - 750 in Müngersdorf.
- Der Rat beschließt zum Stellenplan 2023/24 die Zusetzung einer zusätzlichen 1,5 Stelle Verwaltungsbeschäftigte/r für das Schulsekretariat in der EG 6 TVöD für das ab 01.08.2022 neu eingerichtete Gymnasium Aachener Straße. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt. Für die Zeit der Errichtung des Gymnasiums bis zum Inkrafttreten des Stellenplans werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen bestehender Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.
- Der Rat beschließt zum
Stellenplan 2023/24 die Zusetzung einer zusätzlichen insgesamt 1,0 Stelle
Schulhausmeister*in in der EG 7 + ESHM TVöD für das ab 01.08.2022 neu eingerichtete
Gymnasium Aachener Straße. Für die Zeit der Errichtung des Gymnasiums bis
zum Inkrafttreten des Stellenplans werden verwaltungsintern
Stellenverrechnungen im Rahmen bestehender Möglichkeiten zur Verfügung
gestellt.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel für die Schulsekretariats- und Schulhausmeisterleistungen im Rahmen der Errichtung des neuen Gymnasiums Aachener Straße ab dem Haushaltsjahr2023 gemäß den Ausführungen in der Begründung bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
nicht anwesend: Herr Dr. Budde (Grüne), Frau Gruschitz (Grüne), Frau Albat (SPD), Herr Hilgers (SPD), Herr Müller (Linke) und Frau Finsterle (AFD)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
- Der Rat beschließt die
Einrichtung des angemieteten Gebäudes des Gymnasiums Aachener Straße 744 –
750 in Müngersdorf mit Gesamtkosten in Höhe von rund 2.510.000 €
(investiver Anteil: 753.000 €, konsumtiver Anteil: 1.757.000 €).
Für die investive Einrichtung des angemieteten Gebäudes beschließt der Rat eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 393.000 € im Haushaltsjahr 2022 im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, Finanzstelle 4013-0301-3-3092 - GYM Aachener Straße - Einrichtung Neubau. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4016-0301-1-4606 - BK Eitorfer Str. 18 - Einrichtung Werkstätten.
Die restlichen investiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 360.000 € sind anteilig in den Haushaltsjahren 2023 bis 2030 (45.000 € jährlich) im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4013-0301-3-3092 - GYM Aachener Straße – Einrichtung Neubau zu veranschlagen.
Die Finanzierung der konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 917.000 € erfolgt im Haushaltsjahr 2022 aus veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Die restlichen konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 840.000 € sind anteilig in den Haushaltsjahren 2023 bis 2030 (105.000 € jährlich) im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zu veranschlagen.
- Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2022 eine Mittelfreigabe in Höhe von 393.000 € im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben bei Finanzstelle 4013-0301-3-3092 - GYM Aachener Straße – Einrichtung Neubau für die Einrichtung des Neubaus des Gymnasiums Aachener Straße 744 - 750 in Müngersdorf.
- Der Rat beschließt zum Stellenplan 2023/24 die Zusetzung einer zusätzlichen 1,5 Stelle Verwaltungsbeschäftigte/r für das Schulsekretariat in der EG 6 TVöD für das ab 01.08.2022 neu eingerichtete Gymnasium Aachener Straße. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt. Für die Zeit der Errichtung des Gymnasiums bis zum Inkrafttreten des Stellenplans werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen bestehender Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.
- Der Rat beschließt zum
Stellenplan 2023/24 die Zusetzung einer zusätzlichen insgesamt 1,0 Stelle
Schulhausmeister*in in der EG 7 + ESHM TVöD für das ab 01.08.2022 neu eingerichtete
Gymnasium Aachener Straße. Für die Zeit der Errichtung des Gymnasiums bis
zum Inkrafttreten des Stellenplans werden verwaltungsintern
Stellenverrechnungen im Rahmen bestehender Möglichkeiten zur Verfügung
gestellt.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel für die Schulsekretariats- und Schulhausmeisterleistungen im Rahmen der Errichtung des neuen Gymnasiums Aachener Straße ab dem Haushaltsjahr2023 gemäß den Ausführungen in der Begründung bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Der Rat beschließt die Einrichtung des
angemieteten Gebäudes des Gymnasiums Aachener Straße 744 – 750 in
Müngersdorf mit Gesamtkosten in Höhe von rund 2.510.000 € (investiver
Anteil: 753.000 €, konsumtiver Anteil: 1.757.000 €).
Für die investive Einrichtung des angemieteten Gebäudes beschließt der Rat eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 393.000 € im Haushaltsjahr 2022 im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, Finanzstelle 4013-0301-3-3092 - GYM Aachener Straße - Einrichtung Neubau. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4016-0301-1-4606 - BK Eitorfer Str. 18 - Einrichtung Werkstätten.
Die restlichen investiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 360.000 € sind anteilig in den Haushaltsjahren 2023 bis 2030 (45.000 € jährlich) im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4013-0301-3-3092 - GYM Aachener Straße – Einrichtung Neubau zu veranschlagen.
Die Finanzierung der konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 917.000 € erfolgt im Haushaltsjahr 2022 aus veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Die restlichen konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 840.000 € sind anteilig in den Haushaltsjahren 2023 bis 2030 (105.000 € jährlich) im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zu veranschlagen. - Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2022
eine Mittelfreigabe in Höhe von 393.000 € im Teilfinanzplan 0301,
Schulträgeraufgaben bei Finanzstelle 4013-0301-3-3092 - GYM Aachener
Straße – Einrichtung Neubau für die Einrichtung des Neubaus des Gymnasiums
Aachener Straße 744 - 750 in Müngersdorf.
- Der Rat beschließt zum Stellenplan 2023/24 die
Zusetzung einer zusätzlichen 1,5 Stelle Verwaltungsbeschäftigte/r für das
Schulsekretariat in der EG 6 TVöD für das ab 01.08.2022 neu eingerichtete
Gymnasium Aachener Straße. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen
Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt. Für
die Zeit der Errichtung des Gymnasiums bis zum Inkrafttreten des
Stellenplans werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen bestehender
Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.
- Der Rat beschließt zum Stellenplan 2023/24 die
Zusetzung einer zusätzlichen insgesamt 1,0 Stelle Schulhausmeister*in in
der EG 7 + ESHM TVöD für das ab
01.08.2022 neu eingerichtete Gymnasium Aachener Straße. Für die Zeit der
Errichtung des Gymnasiums bis zum Inkrafttreten des Stellenplans werden
verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen bestehender Möglichkeiten
zur Verfügung gestellt.
5.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel für die
Schulsekretariats- und Schulhausmeisterleistungen im Rahmen der Errichtung des
neuen Gymnasiums Aachener Straße ab dem Haushaltsjahr2023 gemäß den
Ausführungen in der Begründung bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.