Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen


Beschluss:

Die Angelegenheit wird gemäß § 5 Abs.10b) der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen.

 

 

 




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.