Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
Beschluss:
Die
Angelegenheit wird gemäß § 5 Abs.10b) der Geschäftsordnung des Rates und der
Bezirksvertretungen zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.