Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss verzichtet
auf die nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen keine
Änderungswünsche äußern und empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt den Erlass der 281.
Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28.
Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW
für straßenbauliche Maßnahmen in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt den Erlass der 281. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimmen der AfD-Fraktion
Beschluss: endgültig abgelehnt
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss:
Der Rat beschließt den Erlass der 281.
Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28.
Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW
für straßenbauliche Maßnahmen in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion, Bezirksvertreter
Hooghoughi (FDP) und Bezirksvertreter Winkler (AFD), bei Enthaltung der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Die Bezirksvertretung Nippes empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt den Erlass der 281.
Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28.
Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW
für straßenbauliche Maßnahmen in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Bei Enthaltung von GUT & Klima Freunden und Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Siebert einstimmig beschlossen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt den Erlass der 281.
Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28.
Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW
für straßenbauliche Maßnahmen in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen keine Änderungswünsche äußern.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich beschlossen
eine Nein Stimme (AFD)
4 Enthaltungen (SPD, Linke)
Nicht anwesend: Frau Weitekamp (Grüne)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem
Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt den Erlass der 281.
Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28.
Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW
für straßenbauliche Maßnahmen in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen keine Änderungswünsche äußern.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Frau Hane-Knoll (Fraktion DIE LINKE) und dem Einzelmandatsträger Altefrohne (Die PARTEI).
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt den Erlass der 281.
Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28.
Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW
für straßenbauliche Maßnahmen in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt den
Erlass der 281. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt
Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1
Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der als Anlage 1 beigefügten
Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zugestimmt.