Beschluss: ungeändert beschlossen


III.      Abstimmung über den Ursprungsantrag

Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Kölner Gastronomie langfristige Lösungen zu erarbeiten und beschließt dazu:

  1. Die Genehmigung zur Nutzung der Außenflächen inklusive der widmungsfremden Außengastronomieflächen im Straßenland und im öffentlichen Raum wird für die Gastronomie vorläufig bis Ende 2023 verlängert. Ebenso dürfen die winterfesten Bauten auch über den 31.03.2022 hinaus bestehen bleiben.
  2. Bis zum Ende des Jahres 2023 wird von der Verwaltung mit Vertretern der Gastro ein Umsetzungskonzept zur dauerhaften Nutzung von diesen zusätzlichen Außenflächen erarbeitet. In diesem Konzept sollen zusätzliche Flächen zur Nutzung von Außengastronomie ausgewiesen werden.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt den Konsultationskreis zur Außengastronomie noch im ersten Halbjahr 2022 zu terminieren.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Stimmenthaltung von RM Zimmermann (GUT Köln) zugestimmt.

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Anmerkung:
Gemeinsame Beratung der Tagesordnungspunkte 3.1.7 und 3.1.8.