Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Die Vorlage wird in die nächste Sitzung vertagt.
Abstimmungsergebnis:
Beschluss: geändert beschlossen
13.2 |
Beschluss über die Offenlage betreffend die
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 59440/04 im vereinfachten Verfahren nach
§ 13 Baugesetzbuch (BauGB) Arbeitstitel: 2. Änderung westlich
Kronstädter Straße in Köln-Weiden |
|
zu TOP 13.2 Änderung westlich Kronstädter
Straße in Köln-Weiden Änderungsantrag der
SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.05.2008 |
|
|
RM Moritz begründet den Antrag.
RM Jung teilt mit, dass sich die CDU-Fraktion sowohl gegen die Verwaltungsvorlage als auch gegen den Änderungsantrag ausspricht.
I. Beschluss (gem. Änderungsantrag):
Der Stadtentwicklungsausschuss lehnt die von
der Verwaltung vorgeschlagene 2. Änderung des Bebauungsplanes Kronstädter
Straße ab.
Die Verwaltung wird stattdessen beauftragt,
- das Grundstück erneut öffentlich
auszuschreiben mit dem Ziel einer Vergabe an Baugruppengemeinschaften.
- eine Bebauungsplanänderung vorzubereiten,
die bei gleicher Ausweisung (WA und GRZ 0,4) einen Grundstückszuschnitt
zulässt, der eine Vergabe an Baugruppengemeinschaft unterstützt.
Mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion zugestimmt.
II. Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die so geänderte Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretung Lindenthal.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
Die Verwaltung hat die Vorlage vor Eintritt in die Tagesordnung bis zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 19.05.2008 zurückgezogen.
Beschluss: geändert beschlossen
1. Beschluss (Vorlage):
Die Bezirksvertretung Lindenthal lehnt folgenden vom Stadtentwicklungsausschuss in der Sitzung am 08.05.2008 geänderten Beschluss ab:
„Der Stadtentwicklungsausschuss lehnt die von der Verwaltung vorgeschlagene 2. Änderung des Bebauungsplanes Kronstädter Straße ab.
Die Verwaltung wird stattdessen beauftragt,
- das Grundstück erneut öffentlich auszuschreiben mit dem Ziel einer Vergabe an
Baugruppengemeinschaften und
- eine Bebauungsplanänderung vorzubereiten, die bei gleicher Ausweisung (WA und GRZ 0,4)
einen Grundstückszuschnitt zulässt, der eine Vergabe an Baugruppengemeinschaften unter-
stützt.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
2. Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, auf der Grundlage der bisherigen Beschlusslage in der Bezirksvertretung Lindenthal, die Fläche dem Grünzug West zuzuschlagen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: endgültig abgelehnt
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 59440/04 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet einer ca. 57 m tiefen Fläche westlich der Kronstädter Straße gegenüber dem Wohnblock Kronstädter Str. 147 - 169 und südlich der Wohngebäude Leibziger Str. 16 - 16 b in Köln-Weiden —Arbeitstitel: 2. Änderung westlich Kronstädter Straße in Köln-Weiden— nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB zu ändern und mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig abgelehnt.
Anmerkung:
RM Moritz hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.