Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

 

Die Vorlage wird in die nächste Sitzung vertagt.

 




Abstimmungsergebnis:

Beschluss: geändert beschlossen


13.2

Beschluss über die Offenlage betreffend die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 59440/04 im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)

Arbeitstitel: 2. Änderung westlich Kronstädter Straße in Köln-Weiden

 

0958/2008

 

 

zu TOP 13.2 Änderung westlich Kronstädter Straße in Köln-Weiden

Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.05.2008

 

AN/0971/2008

 

RM Moritz begründet den Antrag.

 

RM Jung teilt mit, dass sich die CDU-Fraktion sowohl gegen die Verwaltungsvorlage als auch gegen den Änderungsantrag ausspricht.

 

I. Beschluss (gem. Änderungsantrag):

 

Der Stadtentwicklungsausschuss lehnt die von der Verwaltung vorgeschlagene 2. Änderung des Bebauungsplanes Kronstädter Straße ab.

 

Die Verwaltung wird stattdessen beauftragt,

 

  • das Grundstück erneut öffentlich auszuschreiben mit dem Ziel einer Vergabe an Baugruppengemeinschaften.
  • eine Bebauungsplanänderung vorzubereiten, die bei gleicher Ausweisung (WA und GRZ 0,4) einen Grundstückszuschnitt zulässt, der eine Vergabe an Baugruppengemeinschaft  unterstützt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion zugestimmt.

 

 

II. Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die so geänderte Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretung Lindenthal.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion zugestimmt.

 

 

 

 

Beschluss: zurückgestellt


Die Verwaltung hat die Vorlage vor Eintritt in die Tagesordnung bis zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 19.05.2008 zurückgezogen.

Beschluss: geändert beschlossen


1. Beschluss (Vorlage):

 

Die Bezirksvertretung Lindenthal lehnt folgenden vom Stadtentwicklungsausschuss in der Sitzung am 08.05.2008 geänderten Beschluss ab:

 

„Der Stadtentwicklungsausschuss lehnt die von der Verwaltung vorgeschlagene 2. Änderung des Bebauungsplanes Kronstädter Straße ab.

 

Die Verwaltung wird stattdessen beauftragt,

 

-           das Grundstück erneut öffentlich auszuschreiben mit dem Ziel einer Vergabe an

Baugruppengemeinschaften und

 

-           eine Bebauungsplanänderung vorzubereiten, die bei gleicher Ausweisung (WA und GRZ 0,4)

            einen Grundstückszuschnitt zulässt, der eine Vergabe an Baugruppengemeinschaften unter-

            stützt.“




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

 

 

2. Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, auf der Grundlage der bisherigen Beschlusslage in der Bezirksvertretung Lindenthal, die Fläche dem Grünzug West zuzuschlagen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: endgültig abgelehnt


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 59440/04 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet einer ca. 57 m tiefen Fläche westlich der Kronstädter Straße gegenüber dem Wohnblock Kronstädter Str. 147 - 169 und südlich der Wohngebäude Leibziger Str. 16 - 16 b in Köln-Weiden —Arbeitstitel: 2. Änderung westlich Kronstädter Straße in Köln-Weiden— nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB zu ändern und mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.

 

 




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig abgelehnt.


Anmerkung:

RM Moritz hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.