Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

Der Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Der Rat beschließt die Fortführung der „Regionalagentur Region Köln“ unter der Trägerschaft der Stadt Köln für den Zeitraum 01.07.2022 - 30.06.2024 und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung.

Die Fortführung der Regionalagentur Region Köln erfolgt vorbehaltlich einer Förderung durch das Land NRW aus Mitteln der ESF-kofinanzierten Landesarbeitspolitik sowie aus Eigenmitteln der Stadt Köln sowie der beteiligten Kreise und der Stadt Leverkusen.

 

Im Hpl. 2022 und der ihm beigefügten Mittelfristplanung sind im Teilergebnisplan 1501 – Wirtschaft und Tourismus – die entsprechenden Erträge in den Teilplanzeilen 2 – Zuwendungen und allg. Umlagen – und 6 – Kostenerstattungen und Kostenumlagen – sowie die Aufwendungen in den Teilplanzeilen 11 – Personalaufwendungen - , 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – und 16 – sonstigen ordentliche Aufwendungen – veranschlagt; für die Jahre 2023 und 2024 vorbehaltlich des Inkrafttretens der jeweiligen Haushaltssatzung. Für die Haushaltsjahre 2023 ff. wird das Dezernat Soziales, Gesundheit und Wohnen im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023 innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert empfohlen


Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Beschluss:

Der Rat beschließt die Fortführung der „Regionalagentur Region Köln“ unter der Trägerschaft der Stadt Köln für den Zeitraum 01.07.2022 - 30.06.2024 und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung.

Die Fortführung der Regionalagentur Region Köln erfolgt vorbehaltlich einer Förderung durch das Land NRW aus Mitteln der ESF-kofinanzierten Landesarbeitspolitik sowie aus Eigenmitteln der Stadt Köln sowie der beteiligten Kreise und der Stadt Leverkusen.

 

Im Hpl. 2022 und der ihm beigefügten Mittelfristplanung sind im Teilergebnisplan 1501 – Wirtschaft und Tourismus – die entsprechenden Erträge in den Teilplanzeilen 2 – Zuwendungen und allg. Umlagen – und 6 – Kostenerstattungen und Kostenumlagen – sowie die Aufwendungen in den Teilplanzeilen 11 – Personalaufwendungen - , 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – und 16 – sonstigen ordentliche Aufwendungen – veranschlagt; für die Jahre 2023 und 2024 vorbehaltlich des Inkrafttretens der jeweiligen Haushaltssatzung. Für die Haushaltsjahre 2023 ff. wird das Dezernat Soziales, Gesundheit und Wohnen im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023 innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.

 

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der AVR empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat beschließt die Fortführung der „Regionalagentur Region Köln“ unter der Trägerschaft der Stadt Köln für den Zeitraum 01.07.2022 - 30.06.2024 und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung.

Die Fortführung der Regionalagentur Region Köln erfolgt vorbehaltlich einer Förderung durch das Land NRW aus Mitteln der ESF-kofinanzierten Landesarbeitspolitik sowie aus Eigenmitteln der Stadt Köln sowie der beteiligten Kreise und der Stadt Leverkusen.

 

Im Hpl. 2022 und der ihm beigefügten Mittelfristplanung sind im Teilergebnisplan 1501 – Wirtschaft und Tourismus – die entsprechenden Erträge in den Teilplanzeilen 2 – Zuwendungen und allg. Umlagen – und 6 – Kostenerstattungen und Kostenumlagen – sowie die Aufwendungen in den Teilplanzeilen 11 – Personalaufwendungen - , 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – und 16 – sonstigen ordentliche Aufwendungen – veranschlagt; für die Jahre 2023 und 2024 vorbehaltlich des Inkrafttretens der jeweiligen Haushaltssatzung. Für die Haushaltsjahre 2023 ff. wird das Dezernat Soziales, Gesundheit und Wohnen im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023 innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat beschließt die Fortführung der „Regionalagentur Region Köln“ unter der Trägerschaft der Stadt Köln für den Zeitraum 01.07.2022 - 30.06.2024 und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung.

Die Fortführung der Regionalagentur Region Köln erfolgt vorbehaltlich einer Förderung durch das Land NRW aus Mitteln der ESF-kofinanzierten Landesarbeitspolitik sowie aus Eigenmitteln der Stadt Köln sowie der beteiligten Kreise und der Stadt Leverkusen.

 

Im Hpl. 2022 und der ihm beigefügten Mittelfristplanung sind im Teilergebnisplan 1501 – Wirtschaft und Tourismus – die entsprechenden Erträge in den Teilplanzeilen 2 – Zuwendungen und allg. Umlagen – und 6 – Kostenerstattungen und Kostenumlagen – sowie die Aufwendungen in den Teilplanzeilen 11 – Personalaufwendungen - , 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – und 16 – sonstigen ordentliche Aufwendungen – veranschlagt; für die Jahre 2023 und 2024 vorbehaltlich des Inkrafttretens der jeweiligen Haushaltssatzung. Für die Haushaltsjahre 2023 ff. wird das Dezernat Soziales, Gesundheit und Wohnen im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023 innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat beschließt die Fortführung der „Regionalagentur Region Köln“ unter der Trägerschaft der Stadt Köln für den Zeitraum 01.07.2022 - 30.06.2024 und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung.

Die Fortführung der Regionalagentur Region Köln erfolgt vorbehaltlich einer Förderung durch das Land NRW aus Mitteln der ESF-kofinanzierten Landesarbeitspolitik sowie aus Eigenmitteln der Stadt Köln sowie der beteiligten Kreise und der Stadt Leverkusen.

Im Hpl. 2022 und der ihm beigefügten Mittelfristplanung sind im Teilergebnisplan 1501 – Wirtschaft und Tourismus – die entsprechenden Erträge in den Teilplanzeilen 2 – Zuwendungen und allg. Umlagen – und 6 – Kostenerstattungen und Kostenumlagen – sowie die Aufwendungen in den Teilplanzeilen 11 – Personalaufwendungen - , 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – und 16 – sonstigen ordentliche Aufwendungen – veranschlagt; für die Jahre 2023 und 2024 vorbehaltlich des Inkrafttretens der jeweiligen Haushaltssatzung. Für die Haushaltsjahre 2023 ff. wird das Dezernat Soziales, Gesundheit und Wohnen im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023 innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.