Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage, verbunden mit der Empfehlung an die Verwaltung, mit dem Eigentümer mit dem Ziel der Entstehung von 25 Prozent öffentlich geförderten Wohnungsbau in Verhandlung zu treten, zur Anhörung in die Bezirksvertretung Mülheim.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, nach § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet zwischen Von-Ketteler-Straße, südlich der Gemeinschaftshauptschule, südöstlich der Grünfläche bis zur Stadtbahn, entlang der Stadtbahntrasse bis zum Einzelhandelsmarkt, Von-Bodelschwingh-Straße, Am Flachsrosterweg, südöstliche und nordöstliche Grenze des Kirchengrundstücks (St. Hedwigkirche) —Arbeitstitel: Von-Ketteler-Straße in Köln-Höhenhaus— einzuleiten mit dem Ziel, die Wohnbaufläche einer Umstrukturierung zuzuführen;

2.       nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB nach Modell 2.

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Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Mülheim ohne Einschränkung zustimmt.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, nach § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet zwischen Von-Ketteler-Straße, südlich der Gemeinschaftshauptschule, südöstlich der Grünfläche bis zur Stadtbahn, entlang der Stadtbahntrasse bis zum Einzelhandelsmarkt, Von-Bodelschwingh-Straße, Am Flachsrosterweg, südöstliche und nordöstliche Grenze des Kirchengrundstücks (St. Hedwigkirche) —Arbeitstitel: Von-Ketteler-Straße in Köln-Höhenhaus— einzuleiten mit dem Ziel, die Wohnbaufläche einer Umstrukturierung zuzuführen;

2.       nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB nach Modell 2.

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Verwaltung, mit dem Eigentümer mit dem Ziel der Entstehung von 25 Prozent öffentlich geförderten Wohnungsbau in Verhandlung zu treten.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.