Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen


Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die weiteren Gremien.




 

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beschließt:

Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik bittet die Fachausschüsse des Rates, dem Rat zu empfehlen, wie folgt zu beschließen:

„Der Rat beschließt den Erlass der 6. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Köln über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen – Sondernutzungssatzung – vom 13. Februar 1998 in der dieser Beschlussvorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügten Fassung unter Berücksichtigung der beigefügten Kommentierung (siehe Anlage) und folgenden Forderungen der Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik:

Die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und Selbsthilfegruppen fordern

      dass durch die Sondernutzungssatzung die Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen und Plätzen als verpflichtender Bestandteil jeder Genehmigung einer Sondernutzung festgeschrieben wird.

      dass die Genehmigung einer Sondernutzung auf Kölner Gehwegen und Plätzen nur erteilt wird, wenn Barrierefreiheit sichergestellt werden kann.

      dass das Abstellen von Elektro-Tretrollern, Elektro-Rollern und Fahrrädern, die zum Verleih im Rahmen von Sondernutzung angeboten werden, nur in markierten Abstellzonen erlaubt ist und bei Verstoß mit Strafe belegt ist.

      dass ein Beenden des Ausleihens dieser genannten Geräte außerhalb vorgesehener Abstellzonen technisch verhindert wird und damit unmöglich ist.

      dass die Stadt Köln ausreichend personelle und organisatorische Kapazitäten für die Kontrolle, die Ahndung bei Verstößen und die Beseitigung vorhält, um die Umsetzung der Nutzungssatzung durchzusetzen.

      dass die Sondernutzungssatzung um Regelungen für mobile Werbeständer (Kunden-Stopper, Dreiecksständer) und Warenauslagen ergänzt wird.

Barrierefreiheit wird entsprechend dem Beschluss der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik als gegeben angesehen, wenn eine Gehwegbreite von 1,50 m (zzgl. Sicherheitsabständen 0,2 m zum Haus + 0,3 m zum PKW) dauerhaft von Hindernissen jeglicher Art freigehalten wird. Nach 15 m sind mit geeigneten Maßnahmen Begegnungszonen zu realisieren. Eine Unterschreitung ist nur dann möglich, wenn der Geh-weg eine bauliche Breite von 2,00 m nicht aufweist.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen bei zwei Enthaltungen

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt den Erlass der 6. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Köln
über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen

– Sondernutzungssatzung – vom 13. Februar 1998 in der dieser Beschlussvorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügten Fassung.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung von Bezirksvertreter Berg (CDU-Fraktion).

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

 

Ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.


Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Angelegenheit ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.

Beschluss: ungeändert beschlossen


I. Änderungsantrag FDP:

Gebühr in Anlage 2 Ziffer 21.1:  Verleihsystem für Elektrokleinfahrzeug und E-Roller Gebühr pro Fahrzeug in den Bezirken 30 €, in der Innenstadt 85 €.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich mit den Stimmen von Grünen, SPD, Die Linke, Die Partei und KlimaFreunde bei Enthaltung der Stimmen der CDU gegen die Stimme der FDP abgelehnt.

II. Beschluss:

Der Rat beschließt den Erlass der 6. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Köln
über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen

– Sondernutzungssatzung – vom 13. Februar 1998 in der dieser Beschlussvorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügten Fassung.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat beschließt den Erlass der 6. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Köln
über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen

– Sondernutzungssatzung – vom 13. Februar 1998 in der dieser Beschlussvorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügten Fassung.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der FDP-Fraktion

Beschluss: geändert beschlossen


Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt den Fachausschüssen und dem Rat folgenden entsprechend dem Beschuss der  StadtAG Behindertenpolitik  vom 31.03.2022  geänderten Beschluss zu fassen:

Beschluss:

„Der Rat beschließt den Erlass der 6. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Köln über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen Sondernutzungssatzung –vom 13. Februar 1998 in der dieser Beschlussvorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügten Fassung unter Berücksichtigung der beigefügten Kommentierung (siehe Anlage) und folgenden Forderungen der Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen in der Stadtarbeitsgemeinschaft 

Behindertenpolitik: 

Die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und Selbsthilfegruppen 

fordern

dass durch die Sondernutzungssatzung die Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen und Plätzen als verpflichtender Bestandteil jeder Genehmigung einer Sondernutzung festgeschrieben wird.

•dass die Genehmigung einer Sondernutzung auf Kölner Gehwegen und Plätzen nur erteilt wird, wenn Barrierefreiheit sichergestellt werden kann. 

•dass das Abstellen von Elektrotretrollern, Elektrorollern und Fahrrädern, die zum Verleih im Rahmen von Sondernutzung angeboten werden, nur in markierten Abstellzonen erlaubt ist und bei Verstoß mit Strafe belegt ist. 

• dass ein Beenden des Ausleihens dieser genannten Geräte außerhalb vorgesehener Abstellzonen technisch verhindert wird und damit unmöglich ist. 

• dass die Stadt Köln ausreichend personelle und organisatorische Kapazitäten für die Kontrolle, die Ahndung bei Verstößen und die Beseitigung vorhält, um die Umsetzung der Nutzungssatzung durchzusetzen.

•dass die Sondernutzungssatzung um Regelungen für mobile Werbeständer (Kunden wird.“

Die Barrierefreiheit wird entsprechend dem Beschluss der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik als gegeben angesehen, wenn eine Gehwegbreite von 1,50 m (zzgl. Sicherheitsabständen 0,2 m zum Haus + 0,3 m zum PKW) dauerhaft von Hindernissen jeglicher Art freigehalten wird. Nach 15 m sind mit geeigneten Maßnahmen Begegnungszonen zu realisieren. Eine Unterschreitung ist nur dann möglich, wenn der Gehweg eine bauliche Breite von 2,00 m nicht aufweist.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Der Bezirksvertreter Hooghoughi (FDP) war bei der Abstimmung nicht anwesend.

Beschluss: ungeändert empfohlen


Änderungsantrag von Frau Bastian (FDP) "Änderung der Sondersatzung"

AN/0791/2022

I.              Abstimmung über den Änderungsantrag AN/0791/2022:

Die Anlage 2 Gebührentarif wird in Ziffer 21.1 wie folgt geändert:

Verleihsysteme für Elektrokleinfahrzeuge (z. B. E-Scooter) und E-Roller pro

Fahrzeug/ Jahr in den Bezirken 10,00€. In der Innenstadt wird eine Gebühr von

30,00 € erhoben.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen von Herrn Krasson (AfD) und Frau Bastian (FDP) abgelehnt.

II.         Beschluss über die Beschlussvorlage 0680/2022:

Der Rat beschließt den Erlass der 6. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Köln  über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen

– Sondernutzungssatzung – vom 13. Februar 1998 in der dieser Beschlussvorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügten Fassung.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen von Herrn Krasson (AfD) und Frau Bastian (FDP) zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Die Bezirksvertretung Nippes empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

Der Rat beschließt den Erlass der 6. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Köln
über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen

– Sondernutzungssatzung – vom 13. Februar 1998 in der dieser Beschlussvorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügten Fassung.



Abstimmungsergebnis:

Bei Enthaltung von FDP, Herrn Ertin und Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Siebert einstimmig beschlossen.

Beschluss: geändert beschlossen


geänderter Beschluss:

Der Rat beschließt den Erlass der 6. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Köln
über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen

– Sondernutzungssatzung – vom 13. Februar 1998 in der dieser Beschlussvorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügten Fassung.

Der Beschluss der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik soll berücksichtigt werden.



Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

Nicht anwesend: Frau Weitekamp (Grüne)

Beschluss: geändert beschlossen


Herr Bezirksbürgermeister Fuchs lässt über den ergänzten Beschlussvorschlag abstimmen:

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt den Erlass der 6. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Köln
über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen

– Sondernutzungssatzung – vom 13. Februar 1998 in der dieser Beschlussvorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügten Fassung und die folgenden Forderungen der Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik:

 

Die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und Selbsthilfegruppen fordern,

 

-       dass durch die Sondernutzungssatzung die Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen und Plätzen als verpflichtender Bestandteil jeder Genehmigung einer Sondernutzung festgeschrieben wird.

-       dass die Genehmigung einer Sondernutzung auf Kölner Gehwegen und Plät-zen nur erteilt wird, wenn Barrierefreiheit sichergestellt werden kann.

-       dass das Abstellen von Elektrotretrollern, Elektrorollern und Fahrrädern, die zum Verleih im Rahmen von Sondernutzung angeboten werden, nur in markier-ten Abstellzonen erlaubt ist und bei Verstoß mit Strafe belegt ist.

-       dass ein Beenden des Ausleihens dieser genannten Geräte außerhalb vorge-sehener Abstellzonen technisch verhindert wird und damit unmöglich ist.

-       dass die Stadt Köln ausreichend personelle und organisatorische Kapazitätenfür die Kontrolle, die Ahndung bei Verstößen und die Beseitigung vorhält, umdie Umsetzung der Nutzungssatzung durchzusetzen.

-       dass die Sondernutzungssatzung um Regelungen für mobile Werbeständer(Kunden wird.“

 

Die Barrierefreiheit wird entsprechend dem Beschluss der Stadtarbeitsgemein-schaft Behindertenpolitik als gegeben angesehen, wenn eine Gehwegbreite von 1,50 m (zzgl. Sicherheitsabständen 0,2 m zum Haus + 0,3 m zum PKW) dauerhaft von Hindernissen jeglicher Art freigehalten wird. Nach 15 m sind mit geeigneten Maßnahmen Begegnungszonen zu realisieren. Eine Unterschrei-tung ist nur dann möglich, wenn der Gehweg eine bauliche Breite von 2,00 m nicht aufweist.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen bei Enthaltung des Einzelmandatsträgers Tücks (FDP)

Beschluss: ungeändert empfohlen


Es liegt ein Änderungsantrag der FDP-Fraktion (AN/0882/2022) vor.

Herr Giesen lässt über diesen abstimmen.

  1. Beschluss:

Die Anlage 2 Gebührentarif wird in Ziffer 21.1 wie folgt geändert:

Verleihsysteme für Elektrokleinfahrzeuge (z. B. E-Scooter) und E-Roller pro Fahrzeug/ Jahr:

In den Bezirken wird eine Gebühr in Höhe von 10,00 € und in der Innenstadt eine Gebühr in Höhe von 30,00 € erhoben.

Mehrheitlich mit vier Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Stimmen der CDU-Fraktion bei Enthaltung einer Stimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, einer Stimme der SPD-Fraktion und der Stimme des Herrn Kau gegen drei Stimmen der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Stimme der Frau
Becker abgelehnt.

(nicht anwesend: Herr Schmitt)

Sodann lässt Herr Giesen über die unveränderte Vorlage abstimmen.

  1. Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt den Erlass der 6. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Köln
über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen

– Sondernutzungssatzung – vom 13. Februar 1998 in der dieser Beschlussvorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügten Fassung.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Enthaltung der FDP-Fraktion und der Stimme des Herrn Kau zugestimmt.

(nicht anwesend: Herr Schmitt)

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

Der Finanzausschuss verweist die Beschlussvorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.



Abstimmungsergebnis:

Beschluss: mit Änderungen empfohlen


1. Beschluss (mündlicher Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Erteilung der Sondernutzungserlaubnisse, der geplanten Ausschreibung für E-Scooter und der nächsten Novelle der Sondernutzungssatzung die Forderungen der Stadt-AG Behindertenpolitik entsprechend einfließen zu lassen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

3. Geänderter Beschluss (mündlich geänderte Verwaltungsvorlage):

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Der Rat beschließt den Erlass der 6. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Köln
über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen

– Sondernutzungssatzung – vom 13. Februar 1998 in der dieser Beschlussvorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügten Fassung.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Erteilung der Sondernutzungserlaubnisse, der geplanten Ausschreibung für E-Scooter und der nächsten Novelle der Sondernutzungssatzung die Forderungen der Stadt-AG Behindertenpolitik entsprechend einfließen zu lassen.




Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss in der Fassung des Verkehrsausschusses vom 05.05.2022 (siehe Anlage 10):

Der Rat beschließt den Erlass der 6. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Köln über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen

– Sondernutzungssatzung – vom 13. Februar 1998 in der dieser Beschlussvorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügten Fassung.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Erteilung der Sondernutzungserlaubnisse, der geplanten Ausschreibung für E-Scooter und der nächsten Novelle der Sondernutzungssatzung die Forderungen der Stadt-AG Behindertenpolitik entsprechend einfließen zu lassen.



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion zugestimmt.