Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die weiteren Gremien.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Die
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beschließt:
Die
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik bittet die Fachausschüsse des
Rates, dem Rat zu empfehlen, wie folgt zu beschließen:
„Der
Rat beschließt den Erlass der 6. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt
Köln über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
– Sondernutzungssatzung – vom 13. Februar 1998 in der dieser Beschlussvorlage
als Anlagen 1 und 2 beigefügten Fassung unter Berücksichtigung der beigefügten Kommentierung
(siehe Anlage) und folgenden Forderungen der Vertreter*innen der
Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen in der
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik:
Die Vertreter*innen der
Behindertenorganisationen und Selbsthilfegruppen fordern
•
dass durch die
Sondernutzungssatzung die Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen und Plätzen als
verpflichtender Bestandteil jeder Genehmigung einer Sondernutzung
festgeschrieben wird.
•
dass die
Genehmigung einer Sondernutzung auf Kölner Gehwegen und Plätzen nur erteilt
wird, wenn Barrierefreiheit sichergestellt werden kann.
•
dass das
Abstellen von Elektro-Tretrollern, Elektro-Rollern und Fahrrädern, die zum
Verleih im Rahmen von Sondernutzung angeboten werden, nur in markierten
Abstellzonen erlaubt ist und bei Verstoß mit Strafe belegt ist.
•
dass ein Beenden des
Ausleihens dieser genannten Geräte außerhalb vorgesehener Abstellzonen
technisch verhindert wird und damit unmöglich ist.
•
dass die Stadt
Köln ausreichend personelle und organisatorische Kapazitäten für die Kontrolle,
die Ahndung bei Verstößen und die Beseitigung vorhält, um die Umsetzung der
Nutzungssatzung durchzusetzen.
•
dass die
Sondernutzungssatzung um Regelungen für mobile Werbeständer (Kunden-Stopper,
Dreiecksständer) und Warenauslagen ergänzt wird.
Barrierefreiheit wird
entsprechend dem Beschluss der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik als
gegeben angesehen, wenn eine Gehwegbreite von 1,50 m (zzgl.
Sicherheitsabständen 0,2 m zum Haus + 0,3 m zum PKW) dauerhaft von Hindernissen
jeglicher Art freigehalten wird. Nach 15 m sind mit geeigneten Maßnahmen
Begegnungszonen zu realisieren. Eine Unterschreitung ist nur dann möglich, wenn
der Geh-weg eine bauliche Breite von 2,00 m nicht aufweist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen bei zwei
Enthaltungen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt den Erlass der 6. Satzung
zur Änderung der Satzung der Stadt Köln
über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
– Sondernutzungssatzung – vom 13. Februar 1998
in der dieser Beschlussvorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung von Bezirksvertreter Berg (CDU-Fraktion).
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Angelegenheit ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.
Beschluss: ungeändert beschlossen
I. Änderungsantrag FDP:
Gebühr in Anlage 2 Ziffer 21.1: Verleihsystem für Elektrokleinfahrzeug und E-Roller Gebühr pro Fahrzeug in den Bezirken 30 €, in der Innenstadt 85 €.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen von Grünen, SPD, Die Linke, Die Partei und KlimaFreunde bei Enthaltung der Stimmen der CDU gegen die Stimme der FDP abgelehnt.
II. Beschluss:
Der Rat beschließt den Erlass der 6. Satzung
zur Änderung der Satzung der Stadt Köln
über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
– Sondernutzungssatzung – vom 13. Februar 1998
in der dieser Beschlussvorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt den Erlass der 6. Satzung zur Änderung
der Satzung der Stadt Köln
über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
– Sondernutzungssatzung – vom 13. Februar 1998 in der dieser Beschlussvorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der FDP-Fraktion
Beschluss: geändert beschlossen
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt den Fachausschüssen und
dem Rat folgenden entsprechend dem Beschuss der StadtAG Behindertenpolitik
vom 31.03.2022 geänderten Beschluss zu fassen:
Beschluss:
„Der Rat beschließt den Erlass der 6. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Köln über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen Sondernutzungssatzung –vom 13. Februar 1998 in der dieser Beschlussvorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügten Fassung unter Berücksichtigung der beigefügten Kommentierung (siehe Anlage) und folgenden Forderungen der Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen in der Stadtarbeitsgemeinschaft
Behindertenpolitik:
Die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und Selbsthilfegruppen
fordern
dass durch die Sondernutzungssatzung die Barrierefreiheit
auf Kölner Gehwegen und Plätzen als verpflichtender Bestandteil jeder
Genehmigung einer Sondernutzung festgeschrieben wird.
•dass die Genehmigung einer Sondernutzung auf Kölner Gehwegen
und Plätzen nur erteilt wird, wenn Barrierefreiheit sichergestellt werden
kann.
•dass das Abstellen von Elektrotretrollern,
Elektrorollern und Fahrrädern, die zum Verleih im Rahmen von Sondernutzung
angeboten werden, nur in markierten Abstellzonen erlaubt ist und bei Verstoß
mit Strafe belegt ist.
• dass ein Beenden des Ausleihens dieser genannten Geräte
außerhalb vorgesehener Abstellzonen technisch verhindert wird und damit
unmöglich ist.
• dass die Stadt Köln ausreichend personelle und organisatorische
Kapazitäten für die Kontrolle, die Ahndung bei Verstößen und die Beseitigung
vorhält, um die Umsetzung der Nutzungssatzung durchzusetzen.
•dass die Sondernutzungssatzung um Regelungen für mobile Werbeständer (Kunden wird.“
Die Barrierefreiheit wird entsprechend dem Beschluss der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik als gegeben angesehen, wenn eine Gehwegbreite von 1,50 m (zzgl. Sicherheitsabständen 0,2 m zum Haus + 0,3 m zum PKW) dauerhaft von Hindernissen jeglicher Art freigehalten wird. Nach 15 m sind mit geeigneten Maßnahmen Begegnungszonen zu realisieren. Eine Unterschreitung ist nur dann möglich, wenn der Gehweg eine bauliche Breite von 2,00 m nicht aufweist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Der Bezirksvertreter
Hooghoughi (FDP) war bei der Abstimmung nicht anwesend.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Änderungsantrag von Frau Bastian (FDP) "Änderung der
Sondersatzung"
AN/0791/2022
I.
Abstimmung über den Änderungsantrag
AN/0791/2022:
Die Anlage 2 Gebührentarif wird in Ziffer 21.1 wie
folgt geändert:
Verleihsysteme für Elektrokleinfahrzeuge (z. B. E-Scooter)
und E-Roller pro
Fahrzeug/ Jahr in den Bezirken 10,00€. In der
Innenstadt wird eine Gebühr von
30,00 € erhoben.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen von Herrn Krasson
(AfD) und Frau Bastian (FDP) abgelehnt.
II. Beschluss über die Beschlussvorlage
0680/2022:
Der Rat beschließt den Erlass der 6. Satzung zur
Änderung der Satzung der Stadt Köln über
Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
– Sondernutzungssatzung – vom 13. Februar 1998 in
der dieser Beschlussvorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
gegen die Stimmen von Herrn Krasson (AfD) und Frau Bastian (FDP) zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Die Bezirksvertretung Nippes empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt den Erlass der 6. Satzung
zur Änderung der Satzung der Stadt Köln
über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
– Sondernutzungssatzung – vom 13. Februar 1998
in der dieser Beschlussvorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Bei Enthaltung von FDP, Herrn Ertin und Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Siebert einstimmig beschlossen.
Beschluss: geändert beschlossen
geänderter Beschluss:
Der Rat beschließt den Erlass der 6. Satzung
zur Änderung der Satzung der Stadt Köln
über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
– Sondernutzungssatzung – vom 13. Februar 1998
in der dieser Beschlussvorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügten Fassung.
Der Beschluss der Stadtarbeitsgemeinschaft
Behindertenpolitik soll berücksichtigt werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen
Nicht anwesend: Frau
Weitekamp (Grüne)
Beschluss: geändert beschlossen
Herr
Bezirksbürgermeister Fuchs lässt über den ergänzten Beschlussvorschlag
abstimmen:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem
Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt den Erlass der 6. Satzung
zur Änderung der Satzung der Stadt Köln
über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
– Sondernutzungssatzung – vom 13. Februar 1998
in der dieser Beschlussvorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügten Fassung und
die folgenden Forderungen der Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und
-selbsthilfegruppen in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik:
Die
Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und Selbsthilfegruppen fordern,
-
dass durch die Sondernutzungssatzung die
Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen und Plätzen als verpflichtender
Bestandteil jeder Genehmigung einer Sondernutzung festgeschrieben wird.
-
dass die Genehmigung einer Sondernutzung auf
Kölner Gehwegen und Plät-zen nur erteilt wird, wenn Barrierefreiheit
sichergestellt werden kann.
-
dass das Abstellen von Elektrotretrollern,
Elektrorollern und Fahrrädern, die zum Verleih im Rahmen von Sondernutzung
angeboten werden, nur in markier-ten Abstellzonen erlaubt ist und bei Verstoß
mit Strafe belegt ist.
-
dass
ein Beenden des Ausleihens dieser genannten Geräte außerhalb vorge-sehener
Abstellzonen technisch verhindert wird und damit unmöglich ist.
-
dass
die Stadt Köln ausreichend personelle und organisatorische Kapazitätenfür die
Kontrolle, die Ahndung bei Verstößen und die Beseitigung vorhält, umdie
Umsetzung der Nutzungssatzung durchzusetzen.
-
dass
die Sondernutzungssatzung um Regelungen für mobile Werbeständer(Kunden wird.“
Die
Barrierefreiheit wird entsprechend dem Beschluss der Stadtarbeitsgemein-schaft
Behindertenpolitik als gegeben angesehen, wenn eine Gehwegbreite von 1,50 m
(zzgl. Sicherheitsabständen 0,2 m zum Haus + 0,3 m zum PKW) dauerhaft von
Hindernissen jeglicher Art freigehalten wird. Nach 15 m sind mit geeigneten
Maßnahmen Begegnungszonen zu realisieren. Eine Unterschrei-tung ist nur dann
möglich, wenn der Gehweg eine bauliche Breite von 2,00 m nicht aufweist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen bei Enthaltung des Einzelmandatsträgers Tücks (FDP)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Es liegt ein Änderungsantrag der FDP-Fraktion (AN/0882/2022) vor.
Herr Giesen lässt über diesen abstimmen.
- Beschluss:
Die Anlage 2 Gebührentarif wird in Ziffer
21.1 wie folgt geändert:
Verleihsysteme für Elektrokleinfahrzeuge (z.
B. E-Scooter) und E-Roller pro Fahrzeug/ Jahr:
In den Bezirken wird eine Gebühr in Höhe von
10,00 € und in der Innenstadt eine Gebühr in Höhe von 30,00 € erhoben.
Mehrheitlich mit
vier Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Stimmen der CDU-Fraktion
bei Enthaltung einer Stimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, einer Stimme
der SPD-Fraktion und der Stimme des Herrn Kau gegen drei Stimmen der
SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Stimme der Frau
Becker abgelehnt.
(nicht anwesend: Herr
Schmitt)
Sodann lässt Herr Giesen über die unveränderte Vorlage abstimmen.
- Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt
dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt den Erlass der 6. Satzung
zur Änderung der Satzung der Stadt Köln
über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
– Sondernutzungssatzung – vom 13. Februar 1998
in der dieser Beschlussvorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei
Enthaltung der FDP-Fraktion und der Stimme des Herrn Kau zugestimmt.
(nicht anwesend: Herr
Schmitt)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Der Finanzausschuss verweist die Beschlussvorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.
Abstimmungsergebnis:
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
1. Beschluss (mündlicher Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
Die Verwaltung
wird beauftragt, mit der Erteilung der Sondernutzungserlaubnisse, der geplanten
Ausschreibung für E-Scooter und der nächsten Novelle der Sondernutzungssatzung
die Forderungen der Stadt-AG Behindertenpolitik entsprechend einfließen zu
lassen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
3. Geänderter Beschluss (mündlich geänderte Verwaltungsvorlage):
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt den Erlass der 6. Satzung
zur Änderung der Satzung der Stadt Köln
über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
– Sondernutzungssatzung – vom 13. Februar 1998
in der dieser Beschlussvorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügten Fassung.
Die Verwaltung
wird beauftragt, mit der Erteilung der Sondernutzungserlaubnisse, der geplanten
Ausschreibung für E-Scooter und der nächsten Novelle der Sondernutzungssatzung
die Forderungen der Stadt-AG Behindertenpolitik entsprechend einfließen zu
lassen.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss in der Fassung des
Verkehrsausschusses vom 05.05.2022 (siehe Anlage 10):
Der Rat beschließt den Erlass der 6. Satzung zur
Änderung der Satzung der Stadt Köln über Erlaubnisse und Gebühren für
Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
– Sondernutzungssatzung – vom 13. Februar 1998 in der
dieser Beschlussvorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügten Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der
Erteilung der Sondernutzungserlaubnisse, der geplanten Ausschreibung für
E-Scooter und der nächsten Novelle der Sondernutzungssatzung die Forderungen
der Stadt-AG Behindertenpolitik entsprechend einfließen zu lassen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die
Stimmen der FDP-Fraktion zugestimmt.