Beschluss: ungeändert empfohlen
Der
Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
- Der Rat
beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Neubaus des
Feuerwehrgerätehauses und der Rettungswache in Rodenkirchen auf dem
Grundstück Sürther Straße 167 (Gemarkung 4993 Rodenkirchen, Flur 17,
Flurstück Nr. 2114) mit Gesamtkosten i. H. v. 16.005.121 € (davon 590.000
€ Planungskosten aus Planungsbeschluss 1041/2019
und 15.415.121 € Baukosten).
- Der Rat beschließt im Haushaltsjahr 2022 die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung i. H. v. 3.000.000 € im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, Teilplanzeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 3701-0212-2-6300, Neubau Feuerwehrgerätehaus Rodenkirchen.
Außerdem beschließt der Rat im Haushaltsjahr 2022 die Freigabe von Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. 9.000.000 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2023 bis 2025 (2.000.000 € in 2023, 3.000.000 € in 2024 und 4.000.000 € in 2025) im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, Teilplanzeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 3701-0212-2-6300, Neubau Feuerwehrgerätehaus Rodenkirchen.
Zur Ablösung der vorgenannten Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. insgesamt 9.000.000 € sowie zur Finanzierung der für 2026 vorgesehenen Auszahlungen i. H. v. 3.415.121 € werden im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023/2024 (inkl. Mittelfristplanung) entsprechende Auszahlungsermächtigungen bei Finanzstelle 3701-0212-2-6300, Neubau Feuerwehrgerätehaus Rodenkirchen in den Haushaltsjahren 2023 ff. eingeplant.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Köln wie folgt zu beschließen:
- „Der
Rat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Neubaus des
Feuerwehrgerätehauses und der Rettungswache in Rodenkirchen auf dem
Grundstück Sürther Straße 167 (Gemarkung 4993 Rodenkirchen, Flur 17,
Flurstück Nr. 2114) mit Gesamtkosten i. H. v. 16.005.121 € (davon 590.000
€ Planungskosten aus Planungsbeschluss 1041/2019
und 15.415.121 € Baukosten).
- Der Rat beschließt im Haushaltsjahr 2022 die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung i. H. v. 3.000.000 € im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, Teilplanzeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 3701-0212-2-6300, Neubau Feuerwehrgerätehaus Rodenkirchen.
Außerdem beschließt der Rat im Haushaltsjahr 2022 die Freigabe von Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. 9.000.000 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2023 bis 2025 (2.000.000 € in 2023, 3.000.000 € in 2024 und 4.000.000 € in 2025) im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, Teilplanzeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 3701-0212-2-6300, Neubau Feuerwehrgerätehaus Rodenkirchen.
Zur Ablösung der vorgenannten Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. insgesamt 9.000.000 € sowie zur Finanzierung der für 2026 vorgesehenen Auszahlungen i. H. v. 3.415.121 € werden im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023/2024 (inkl. Mittelfristplanung) entsprechende Auszahlungsermächtigungen bei Finanzstelle 3701-0212-2-6300, Neubau Feuerwehrgerätehaus Rodenkirchen in den Haushaltsjahren 2023 ff. eingeplant.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
- Der Rat
beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Neubaus des
Feuerwehrgerätehauses und der Rettungswache in Rodenkirchen auf dem
Grundstück Sürther Straße 167 (Gemarkung 4993 Rodenkirchen, Flur 17,
Flurstück Nr. 2114) mit Gesamtkosten i. H. v. 16.005.121 € (davon 590.000
€ Planungskosten aus Planungsbeschluss 1041/2019
und 15.415.121 € Baukosten).
- Der Rat beschließt im Haushaltsjahr 2022 die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung i. H. v. 3.000.000 € im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, Teilplanzeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 3701-0212-2-6300, Neubau Feuerwehrgerätehaus Rodenkirchen.
Außerdem beschließt der Rat im Haushaltsjahr 2022 die Freigabe von Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. 9.000.000 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2023 bis 2025 (2.000.000 € in 2023, 3.000.000 € in 2024 und 4.000.000 € in 2025) im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, Teilplanzeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 3701-0212-2-6300, Neubau Feuerwehrgerätehaus Rodenkirchen.
Zur Ablösung der vorgenannten Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. insgesamt 9.000.000 € sowie zur Finanzierung der für 2026 vorgesehenen Auszahlungen i. H. v. 3.415.121 € werden im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023/2024 (inkl. Mittelfristplanung) entsprechende Auszahlungsermächtigungen bei Finanzstelle 3701-0212-2-6300, Neubau Feuerwehrgerätehaus Rodenkirchen in den Haushaltsjahren 2023 ff. eingeplant.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert empfohlen
Protokollnotiz
der FDP-Fraktion:
„Es ist und war der
FDP-Fraktion stets ein Anliegen darauf hinzuweisen, dass es neben der adäquaten
rettungsdienstlichen Versorgung im stetig wachsenden Stadtbezirk Rodenkirchen
ebenso wichtig ist, den Feuerwehrfrauen und -männern einen angemessenen
Standort für ihre bemerks- und dankenswerte Arbeit bereitzustellen. Der
baufällige und marode Standort der Feuerwehrwache auf der Schillingsrotter
Straße war bereits schon vor Jahren eine Zumutung. Umso mehr freuen wir uns,
dass der Neubau des Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr und der Rettungswache
nun angegangen wird, um damit auch dem gemeinnützigen und nicht
ungefährlichen Ehrenamt der freiwilligen Feuerwehr den Respekt zu erweisen, den
es unbedingt verdient.“
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss
zu
fassen:
- Der Rat
beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Neubaus des
Feuerwehrgerätehauses und der Rettungswache in Rodenkirchen auf dem
Grundstück Sürther Straße 167 (Gemarkung 4993 Rodenkirchen, Flur 17,
Flurstück Nr. 2114) mit Gesamtkosten i. H. v. 16.005.121 € (davon 590.000
€ Planungskosten aus Planungsbeschluss 1041/2019
und 15.415.121 € Baukosten).
- Der Rat beschließt im Haushaltsjahr 2022 die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung i. H. v. 3.000.000 € im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, Teilplanzeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 3701-0212-2-6300, Neubau Feuerwehrgerätehaus Rodenkirchen.
Außerdem beschließt der Rat im Haushaltsjahr 2022 die Freigabe von Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. 9.000.000 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2023 bis 2025 (2.000.000 € in 2023, 3.000.000 € in 2024 und 4.000.000 € in 2025) im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, Teilplanzeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 3701-0212-2-6300, Neubau Feuerwehrgerätehaus Rodenkirchen.
Zur Ablösung der vorgenannten Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. insgesamt 9.000.000 € sowie zur Finanzierung der für 2026 vorgesehenen Auszahlungen i. H. v. 3.415.121 € werden im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023/2024 (inkl. Mittelfristplanung) entsprechende Auszahlungsermächtigungen bei Finanzstelle 3701-0212-2-6300, Neubau Feuerwehrgerätehaus Rodenkirchen in den Haushaltsjahren 2023 ff. eingeplant.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.