Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen


Beschluss:

Der Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün verweist die Beschlussvorlage der Verwaltung in die Bezirksvertretung Porz und bittet um anschließende Wiedervorlage.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat nimmt das Friedhofsflächenmanagement-Konzept für die Stadt Köln (Anlage 1) und für den Friedhof Leidenhausen (Anlage 2) zur Kenntnis und fasst folgenden Beschluss:

  1. Der Friedhof Leidenhausen wird durch Ausgliederung der östlichen Teilfläche verkleinert wie in Anlage 2 dargestellt.

  1. Die ausgegliederte Fläche wird als Friedhof entwidmet.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge für eine Nachnutzung der ausgegliederten und entwidmeten Fläche zu erarbeiten.

  1. Die Gestaltung des Friedhofs wird zu gegebener Zeit überarbeitet und der verkleinerten Gesamtfläche angepasst.

Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion:

Die CDU-Fraktion beantragt in Ergänzung zu dem Beschlussentwurf unter Punkt 3. anzufügen:

Hierbei ist vorrangig eine Nutzung als Kleingartenanlage zu prüfen.

Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion:

Die Größe des Friedhofs Leidenhausen war Grundlage der Genehmigung des Flughafens Köln/Bonn für den Fall eines Schadensgroßereignisses. Friedhofsfläche und Trauerhalle wurden darauf ausgelegt.

Die Verwaltung wird gebeten, bei der Ausgliederung der östlichen Teilfläche des Friedhofs Leidenhausen darauf zu achten, dass die verbleibende Restfläche eine ausreichende Größe hat, um im Falle eines Schadensgroßereignisses ausreichende Ressourcen vorzuhalten.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen

Die Vorlage wird mit den Ergänzungsanträgen der CDU- und der SPD-Fraktion einstimmig angenommen.



Beschluss: geändert beschlossen


Zunächst stellt der Ausschussvorsitzende den Text des Ergänzungsantrags der SPD-Fraktion Porz aus dem Beschluss der BV Porz zur Abstimmung:

Beschluss:

Die Größe des Friedhofs Leidenhausen war Grundlage der Genehmigung des Flughafens Köln/Bonn für den Fall eines Schadensgroßereignisses. Friedhofsfläche und Trauerhalle wurden darauf ausgelegt.

Die Verwaltung wird gebeten, bei der Ausgliederung der östlichen Teilfläche des Friedhofs Leidenhausen darauf zu achten, dass die verbleibende Restfläche eine ausreichende Größe hat, um im Falle eines Schadensgroßereignisses ausreichende Ressourcen vorzuhalten.

Ergebnis:

Der Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün betrachtet den Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion Porz als erledigt.

Anschließend stellt er den Text des Ergänzungsantrags der CDU-Fraktion Porz aus dem Beschluss der BV Porz zur Abstimmung:

Beschluss:

In Ergänzung zu dem Beschlussentwurf ist unter Punkt 3 anzufügen:

Hierbei ist vorrangig eine Nutzung als Kleingartenanlage zu prüfen.

Ergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Abschließend stellt er den so ergänzten Beschlusstext zur Abstimmung:

Beschluss:

Der Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

Der Rat nimmt das Friedhofsflächenmanagement-Konzept für die Stadt Köln (Anlage 1) und für den Friedhof Leidenhausen (Anlage 2) zur Kenntnis und fasst folgenden Beschluss:

  1. Der Friedhof Leidenhausen wird durch Ausgliederung der östlichen Teilfläche verkleinert wie in Anlage 2 dargestellt.

  1. Die ausgegliederte Fläche wird als Friedhof entwidmet.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge für eine Nachnutzung der ausgegliederten und entwidmeten Fläche zu erarbeiten. Hierbei ist vorrangig eine Nutzung als Kleingartenanlage zu prüfen.

  2. Die Gestaltung des Friedhofs wird zu gegebener Zeit überarbeitet und der verkleinerten Gesamtfläche angepasst.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat nimmt das Friedhofsflächenmanagement-Konzept für die Stadt Köln (Anlage 1) und für den Friedhof Leidenhausen (Anlage 2) zur Kenntnis und fasst folgenden Beschluss:

  1. Der Friedhof Leidenhausen wird durch Ausgliederung der östlichen Teilfläche verkleinert wie in Anlage 2 dargestellt.

  1. Die ausgegliederte Fläche wird als Friedhof entwidmet.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge für eine Nachnutzung der ausgegliederten und entwidmeten Fläche zu erarbeiten. Hierbei ist vorrangig eine Nutzung als Kleingartenanlage zu prüfen.

  2. Die Gestaltung des Friedhofs wird zu gegebener Zeit überarbeitet und der verkleinerten Gesamtfläche angepasst.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.