Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Herr BG Voigtsberger stellt hierzu nochmals fest, dass die in die Vorlagebegründung aufzunehmenden Aussagen zu den Nutzungsmöglichkeiten in den Sporthallen unabhängig von der Beschlussentscheidung in Sachen Schulform zu sehen sind.

Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau eines Gymnasiums im Stadtbezirk Porz ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll. Ziel ist es, ein oder zwei geeignete Grundstücke im Stadtbezirk Porz zu finden. Diese sollten sich in den Stadtteilen Westhoven, Gremberghoven, Ensen, Eil, Porz, Finkenberg oder Urbach befinden. Der Suchradius (Anlage) wird durch die A4 im Norden, die A59 und die A559 im Osten sowie die Achse Kaiserstraße/ Waldstraße/ Bahnhofstraße im Süden begrenzt.

Das Grundstück muss für die Unterbringung eines Gymnasiums (6 Züge Sekundarstufe I und 8 Züge Sekundarstufe II) und von fünf Sportübungseinheiten geeignet sein. Sollten im oben genannten Suchradius mehrere Grundstücke gefunden werden, so wäre es optimal, wenn zwei Gymnasien an unterschiedlichen Standorten entstehen würden, da das Schulplatzangebot dann besser verteilt werden könnte. Die Grundstücke müssten dann so groß sein, dass je ein Gymnasium (4 Züge Sekundarstufe I und 6 Züge Sekundarstufe II) und vier Sportübungseinheiten und ein Gymnasium (3 Züge Sekundarstufe I und 5 Züge Sekundarstufe II) und drei Sportübungseinheiten realisiert werden können.

 

Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens zum Bau zweier Gymnasien: einmal 4/6-zügig mit vier Sportübungseinheiten und einmal 3/5-zügig mit drei Sportübungseinheiten für den Stadtbezirk Porz oder alternativ mit einem 6/8-zügigen Gymnasium mit fünf Sportübungseinheiten für den Stadtbezirk Porz.

 

Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauliche Errichtung umfassen. Nach Fertigstellung sollen das Gymnasium oder die Gymnasien langfristig angemietet werden.

 



Abstimmungsergebnis:

 

Ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen.

 

In die Vorlagebegründung sind die folgenden zwei Absätze aus der Vorlage 0797/2022 zu übernehmen:

 

„Anzustreben ist, dass ganzjährig innerhalb der Wochen montags bis freitags außerhalb der Ferienzeiten von 16 Uhr bis 22 Uhr Nutzungszeiten für den Vereinssport gesichert werden. Des Weiteren sollten an allen 52 Wochenenden pro Jahr und den feststehenden Feiertagen ganztägige Nutzungszeiten von 8 Uhr bis 22 Uhr möglich sein. In den Ferienzeiten ist ebenso die ganztägige Nutzung von 8 Uhr bis 22 Uhr zu ermöglichen sofern keine Grundreinigung, Wartungs- und Baumaßnahmen angesetzt sind. Angedachte und erwünschte Mitternachtsangebote sollten durch Ausweitung der Nutzungszeiten freitags und samstags bis 24 Uhr gestattungsfähig sein.

Die Erfüllung der vorgenannten Erwartungen an Nutzungsmöglichkeiten in den Sporthallen schafft die notwendigen Voraussetzungen, dass die moderne und offene Sportstadt Köln auf das sich permanent verändernde Sport- und Bewegungsverhalten im Wettkampfsport sowie im Breiten- und Freizeitsport flexibel reagieren kann.“

 

Beschluss: geändert beschlossen


Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines oder mehrerer Investor*innen mit Grundstück zur Planung und Errichtung eines Gymnasiums im Stadtbezirk Porz"

AN/1219/2022

 

Änderungsantrag der SPD-Ratsfraktion "Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines oder mehrerer Investor*innen mit Grundstück zur Planung und Errichtung eines Gymnasiums im Stadtbezirk Porz"

AN/1038/2022

 

I.              Beschluss über den Änderungsantrag AN/1219/2022:

Die Bezirksvertretung Porz beschließt die Verwaltung zu beauftragen entsprechend dem Ratsbeschluss vom 18.06.2020 10.11 Fortschreibung der Schulentwicklungs-planung Köln 2020 0418/2020, die Vorlage wie folgt zu ändern:

Im gesamten Vorlagetext wird das Wort „Gymnasium“ durch „einer weiterführende Schule in flexible Bauform, die nicht den engen Grenzen der Raumprogramme von Gymnasien und Gesamtschulen entspricht“ ersetzt (inkl. zugehöriger Artikel und Präpositionen, etc.).

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig – bei Enthaltung der Stimmen der SPD-Fraktion, der Stimme der Fraktion DIE LINKE/Die Partei und der Stimme von Herrn Krasson (AfD) zugestimmt.

 

II.            Beschluss über den Änderungsantrag AN/1038/2022:

Die Verwaltungsvorlage (Vorl.-Nr.: 0954/2022) wird geändert und erhält folgenden Wortlaut: Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau zweier weiterführender Schulen im Stadtbezirk Porz ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll. Ziel ist es, ein oder zwei geeignete Grundstücke im Stadtbezirk Porz zu finden. Diese sollten sich bevorzugt in den Stadtteilen Westhoven, Gremberghoven, Ensen, Eil, Porz, Finkenberg oder Urbach befinden. Der komplette Suchradius umfasst den gesamten Stadtbezirk Porz. Das Grundstück muss für die Unterbringung einer Gesamtschule (6 Züge Sekundarstufe I und 4 Züge Sekundarstufe II) und von fünf Sportübungseinheiten geeignet sein. Sollten im oben genannten Suchradius mehrere Grundstücke gefunden werden, so wäre es optimal, wenn darüber hinaus ein Gymnasium an einem zweiten Standort entstehen würde, da das Schulplatzangebot dann besser verteilt werden könnte. Dieses Grundstück müsste dann so groß sein, dass ein Gymnasium (mindestens 4 Züge Sekundarstufe I und 6 Züge Sekundarstufe II) und vier Sportübungseinheiten realisiert werden können. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens zum Bau der beiden weiterführenden Schulen im Stadtbezirk Porz. Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauliche Errichtung umfassen. Nach Fertigstellung sollen die Schulen langfristig angemietet werden.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen, bei Enthaltung der Stimme von Herrn Krasson (AfD), gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Stimme der Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI abgelehnt.

 

III.           Beschluss über die geänderte Beschlussvorlage:

Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau einer weiterführende Schule in flexible Bauform, die nicht den engen Grenzen der Raumprogramme von Gymnasien und Gesamtschulen entspricht“ im Stadtbezirk Porz ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll. Ziel ist es, ein oder zwei geeignete Grundstücke im Stadtbezirk Porz zu finden. Diese sollten sich in den Stadtteilen Westhoven, Gremberghoven, Ensen, Eil, Porz, Finkenberg oder Urbach befinden. Der Suchradius (Anlage) wird durch die A4 im Norden, die A59 und die A559 im Osten sowie die Achse Kaiserstraße/ Waldstraße/ Bahnhofstraße im Süden begrenzt.

Das Grundstück muss für die Unterbringung einer weiterführende Schule in flexible Bauform, die nicht den engen Grenzen der Raumprogramme von Gymnasien und Gesamtschulen entspricht“ (6 Züge Sekundarstufe I und 8 Züge Sekundarstufe II) und von fünf Sportübungseinheiten geeignet sein. Sollten im oben genannten Suchradius mehrere Grundstücke gefunden werden, so wäre es optimal, wenn zwei weiterführende Schulen in flexible Bauform, die nicht den engen Grenzen der Raumprogramme von Gymnasien und Gesamtschulen entspricht“ an unterschiedlichen Standorten entstehen würden, da das Schulplatzangebot dann besser verteilt werden könnte. Die Grundstücke müssten dann so groß sein, dass je eine weiterführende Schule in flexible Bauform, die nicht den engen Grenzen der Raumprogramme von Gymnasien und Gesamtschulen entspricht“ (4 Züge Sekundarstufe I und 6 Züge Sekundarstufe II) und vier Sportübungseinheiten und eine weiterführende Schule in flexible Bauform, die nicht den engen Grenzen der Raumprogramme von Gymnasien und Gesamtschulen entspricht“ (3 Züge Sekundarstufe I und 5 Züge Sekundarstufe II) und drei Sportübungseinheiten realisiert werden können.

 

Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens zum Bau zweier weiterführende Schulen in flexible Bauform, die nicht den engen Grenzen der Raumprogramme von Gymnasien und Gesamtschulen entspricht“: einmal 4/6-zügig mit vier Sportübungseinheiten und einmal 3/5-zügig mit drei Sportübungseinheiten für den Stadtbezirk Porz oder alternativ mit einem 6/8-zügigen einer weiterführende Schule in flexible Bauform, die nicht den engen Grenzen der Raumprogramme von Gymnasien und Gesamtschulen entspricht“ mit fünf Sportübungseinheiten für den Stadtbezirk Porz.

 

Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauliche Errichtung umfassen. Nach Fertigstellung sollen die weiterführende Schulen in flexible Bauform, die nicht den engen Grenzen der Raumprogramme von Gymnasien und Gesamtschulen entspricht“ oder einer weiterführende Schule in flexible Bauform, die nicht den engen Grenzen der Raumprogramme von Gymnasien und Gesamtschulen entspricht“ langfristig angemietet werden.

 

Die Bezirksvertretung Porz beschließt die Verwaltung zu beauftragen entsprechend dem Ratsbeschluss vom 18.06.2020 10.11 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 0418/2020, die Vorlage wie folgt zu ändern:

Im gesamten Vorlagetext wird das Wort „Gymnasium“ durch „einer weiterführende Schule in flexible Bauform, die nicht den engen Grenzen der Raumprogramme von Gymnasien und Gesamtschulen entspricht“ ersetzt (inkl. zugehöriger Artikel und Präpositionen, etc.).

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss in der so ergänzten Fassung:

Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau eines Gymnasiums im Stadtbezirk Porz ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll. Ziel ist es, ein oder zwei geeignete Grundstücke im Stadtbezirk Porz zu finden. Diese sollten sich in den Stadtteilen Westhoven, Gremberghoven, Ensen, Eil, Porz, Finkenberg oder Urbach befinden. Der Suchradius (Anlage) wird durch die A4 im Norden, die A59 und die A559 im Osten sowie die Achse Kaiserstraße/ Waldstraße/ Bahnhofstraße im Süden begrenzt.

Das Grundstück muss für die Unterbringung eines Gymnasiums (6 Züge Sekundarstufe I und 8 Züge Sekundarstufe II) und von fünf Sportübungseinheiten geeignet sein. Sollten im oben genannten Suchradius mehrere Grundstücke gefunden werden, so wäre es optimal, wenn zwei Gymnasien an unterschiedlichen Standorten entstehen würden, da das Schulplatzangebot dann besser verteilt werden könnte. Die Grundstücke müssten dann so groß sein, dass je ein Gymnasium (4 Züge Sekundarstufe I und 6 Züge Sekundarstufe II) und vier Sportübungseinheiten und ein Gymnasium (3 Züge Sekundarstufe I und 5 Züge Sekundarstufe II) und drei Sportübungseinheiten realisiert werden können.

Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens zum Bau zweier Gymnasien: einmal 4/6-zügig mit vier Sportübungseinheiten und einmal 3/5-zügig mit drei Sportübungseinheiten für den Stadtbezirk Porz oder alternativ mit einem 6/8-zügigen Gymnasium mit fünf Sportübungseinheiten für den Stadtbezirk Porz.

Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauliche Errichtung umfassen. Nach Fertigstellung sollen das Gymnasium oder die Gymnasien langfristig angemietet werden.

Für Porz ist in der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanung von 2020 (Anlage 1 der Vorlage 0418/2020) für den Standort Zündorf Süd in der Schulbaumaßnahmenliste (Session 2905/2019) eine Gesamtschule (Priorität A / Auftragsnummer 130) vorgesehen.

Diese soll im Stadtbezirk Porz zügig entwickelt und ebenfalls auf den Weg gebracht werden.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD; Die Linke. und Die FRAKTION zugestimmt.