Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Herr BG
Voigtsberger stellt hierzu nochmals fest, dass die in die Vorlagebegründung aufzunehmenden Aussagen
zu den Nutzungsmöglichkeiten in den Sporthallen unabhängig von der
Beschlussentscheidung in Sachen Schulform zu sehen sind.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für
den Neubau eines Gymnasiums im Stadtbezirk Porz ein europaweites
Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll. Ziel ist es, ein oder zwei
geeignete Grundstücke im Stadtbezirk Porz zu finden. Diese
sollten sich in den Stadtteilen Westhoven, Gremberghoven, Ensen, Eil, Porz,
Finkenberg oder Urbach befinden. Der Suchradius (Anlage) wird durch die A4 im
Norden, die A59 und die A559 im Osten sowie die Achse Kaiserstraße/ Waldstraße/
Bahnhofstraße im Süden begrenzt.
Das Grundstück muss für die Unterbringung
eines Gymnasiums (6 Züge Sekundarstufe I und 8 Züge Sekundarstufe II) und von fünf
Sportübungseinheiten geeignet sein. Sollten im oben genannten Suchradius
mehrere Grundstücke gefunden werden, so wäre es optimal, wenn zwei Gymnasien an
unterschiedlichen Standorten entstehen würden, da das Schulplatzangebot dann
besser verteilt werden könnte. Die Grundstücke müssten dann so groß sein, dass
je ein Gymnasium (4 Züge Sekundarstufe I und 6 Züge Sekundarstufe II) und vier
Sportübungseinheiten und ein Gymnasium (3 Züge Sekundarstufe I und 5 Züge
Sekundarstufe II) und drei Sportübungseinheiten realisiert werden können.
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die
Verwaltung mit der Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens zum Bau zweier
Gymnasien: einmal 4/6-zügig mit vier Sportübungseinheiten und einmal 3/5-zügig
mit drei Sportübungseinheiten für den Stadtbezirk Porz oder alternativ mit
einem 6/8-zügigen Gymnasium mit fünf Sportübungseinheiten für den Stadtbezirk
Porz.
Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die
Grundstückssuche als auch die bauliche Errichtung umfassen. Nach
Fertigstellung sollen das Gymnasium oder die Gymnasien langfristig angemietet
werden.
Abstimmungsergebnis:
Ohne Votum in die
nachfolgenden Gremien verwiesen.
In die
Vorlagebegründung sind die folgenden zwei Absätze aus der Vorlage 0797/2022 zu
übernehmen:
„Anzustreben ist, dass ganzjährig innerhalb der Wochen montags bis
freitags außerhalb der Ferienzeiten von 16 Uhr bis 22 Uhr Nutzungszeiten für
den Vereinssport gesichert werden. Des Weiteren sollten an allen 52 Wochenenden
pro Jahr und den feststehenden Feiertagen ganztägige Nutzungszeiten von 8 Uhr
bis 22 Uhr möglich sein. In den Ferienzeiten ist ebenso die ganztägige Nutzung
von 8 Uhr bis 22 Uhr zu ermöglichen sofern keine Grundreinigung, Wartungs- und
Baumaßnahmen angesetzt sind. Angedachte und erwünschte Mitternachtsangebote
sollten durch Ausweitung der Nutzungszeiten freitags und samstags bis 24 Uhr
gestattungsfähig sein.
Die Erfüllung der vorgenannten Erwartungen an Nutzungsmöglichkeiten in
den Sporthallen schafft die notwendigen Voraussetzungen, dass die moderne und
offene Sportstadt Köln auf das sich permanent verändernde Sport- und
Bewegungsverhalten im Wettkampfsport sowie im Breiten- und Freizeitsport
flexibel reagieren kann.“
Beschluss: geändert beschlossen
AN/1219/2022
Änderungsantrag
der SPD-Ratsfraktion "Durchführung eines europaweiten
Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines oder mehrerer Investor*innen mit
Grundstück zur Planung und Errichtung eines Gymnasiums im Stadtbezirk
Porz"
AN/1038/2022
I.
Beschluss über
den Änderungsantrag AN/1219/2022:
Die Bezirksvertretung Porz beschließt die
Verwaltung zu beauftragen entsprechend dem Ratsbeschluss vom 18.06.2020 10.11
Fortschreibung der Schulentwicklungs-planung Köln 2020 0418/2020, die Vorlage
wie folgt zu ändern:
Im gesamten Vorlagetext wird das Wort „Gymnasium“
durch „einer weiterführende Schule in flexible Bauform, die nicht den engen
Grenzen der Raumprogramme von Gymnasien und Gesamtschulen entspricht“
ersetzt (inkl. zugehöriger Artikel und Präpositionen, etc.).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig – bei Enthaltung der Stimmen der
SPD-Fraktion, der Stimme der Fraktion DIE LINKE/Die Partei und der Stimme von
Herrn Krasson (AfD) zugestimmt.
II.
Beschluss über
den Änderungsantrag AN/1038/2022:
Die Verwaltungsvorlage (Vorl.-Nr.: 0954/2022) wird geändert und erhält
folgenden Wortlaut: Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den
Neubau zweier weiterführender Schulen im Stadtbezirk Porz ein
europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll. Ziel ist
es, ein oder zwei geeignete Grundstücke im Stadtbezirk Porz zu finden.
Diese sollten sich bevorzugt in den Stadtteilen Westhoven, Gremberghoven,
Ensen, Eil, Porz, Finkenberg oder Urbach befinden. Der komplette Suchradius
umfasst den gesamten Stadtbezirk Porz. Das Grundstück muss für die
Unterbringung einer Gesamtschule (6 Züge Sekundarstufe I und 4 Züge
Sekundarstufe II) und von fünf Sportübungseinheiten geeignet sein.
Sollten im oben genannten Suchradius mehrere Grundstücke gefunden werden,
so wäre es optimal, wenn darüber hinaus ein Gymnasium an einem
zweiten Standort entstehen würde, da das Schulplatzangebot dann besser
verteilt werden könnte. Dieses Grundstück müsste dann so groß
sein, dass ein Gymnasium (mindestens 4 Züge Sekundarstufe I und 6 Züge
Sekundarstufe II) und vier Sportübungseinheiten realisiert werden
können. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der
Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens zum Bau der beiden weiterführenden
Schulen im Stadtbezirk Porz. Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die
Grundstückssuche als auch die bauliche Errichtung umfassen. Nach
Fertigstellung sollen die Schulen langfristig angemietet werden.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen CDU und
Bündnis 90/Die Grünen, bei Enthaltung der Stimme von Herrn Krasson (AfD), gegen
die Stimmen der SPD-Fraktion und der Stimme der Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI abgelehnt.
III.
Beschluss über
die geänderte Beschlussvorlage:
Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau
einer weiterführende Schule in flexible
Bauform, die nicht den engen Grenzen der Raumprogramme von Gymnasien und
Gesamtschulen entspricht“ im Stadtbezirk Porz ein europaweites
Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll. Ziel ist es, ein oder zwei
geeignete Grundstücke im Stadtbezirk Porz zu finden. Diese
sollten sich in den Stadtteilen Westhoven, Gremberghoven, Ensen, Eil, Porz,
Finkenberg oder Urbach befinden. Der Suchradius (Anlage) wird durch die A4 im
Norden, die A59 und die A559 im Osten sowie die Achse Kaiserstraße/ Waldstraße/
Bahnhofstraße im Süden begrenzt.
Das Grundstück muss für die Unterbringung einer weiterführende Schule in flexible
Bauform, die nicht den engen Grenzen der Raumprogramme von Gymnasien und Gesamtschulen
entspricht“ (6 Züge Sekundarstufe I und 8 Züge Sekundarstufe II) und von
fünf Sportübungseinheiten geeignet sein. Sollten im oben genannten Suchradius
mehrere Grundstücke gefunden werden, so wäre es optimal, wenn zwei weiterführende Schulen in flexible Bauform,
die nicht den engen Grenzen der Raumprogramme von Gymnasien und Gesamtschulen
entspricht“ an unterschiedlichen Standorten entstehen würden, da das
Schulplatzangebot dann besser verteilt werden könnte. Die Grundstücke müssten
dann so groß sein, dass je eine
weiterführende Schule in flexible Bauform, die nicht den engen Grenzen der
Raumprogramme von Gymnasien und Gesamtschulen entspricht“ (4 Züge
Sekundarstufe I und 6 Züge Sekundarstufe II) und vier Sportübungseinheiten und
eine weiterführende Schule in flexible
Bauform, die nicht den engen Grenzen der Raumprogramme von Gymnasien und
Gesamtschulen entspricht“ (3 Züge Sekundarstufe I und 5 Züge Sekundarstufe
II) und drei Sportübungseinheiten realisiert werden können.
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit
der Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens zum Bau zweier weiterführende Schulen in flexible Bauform,
die nicht den engen Grenzen der Raumprogramme von Gymnasien und Gesamtschulen
entspricht“: einmal 4/6-zügig mit vier Sportübungseinheiten und einmal
3/5-zügig mit drei Sportübungseinheiten für den Stadtbezirk Porz oder
alternativ mit einem 6/8-zügigen einer
weiterführende Schule in flexible Bauform, die nicht den engen Grenzen der
Raumprogramme von Gymnasien und Gesamtschulen entspricht“ mit fünf
Sportübungseinheiten für den Stadtbezirk Porz.
Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die
Grundstückssuche als auch die bauliche Errichtung umfassen. Nach Fertigstellung sollen die weiterführende
Schulen in flexible Bauform, die nicht den engen Grenzen der Raumprogramme von
Gymnasien und Gesamtschulen entspricht“ oder einer
weiterführende Schule in flexible Bauform, die nicht den engen Grenzen der
Raumprogramme von Gymnasien und Gesamtschulen entspricht“ langfristig angemietet werden.
Die Bezirksvertretung Porz
beschließt die Verwaltung zu beauftragen entsprechend dem Ratsbeschluss vom
18.06.2020 10.11 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020
0418/2020, die Vorlage wie folgt zu ändern:
Im gesamten Vorlagetext wird das Wort „Gymnasium“ durch „einer
weiterführende Schule in flexible Bauform, die nicht den engen Grenzen der
Raumprogramme von Gymnasien und Gesamtschulen entspricht“ ersetzt (inkl. zugehöriger Artikel und
Präpositionen, etc.).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss in der
so ergänzten Fassung:
Der Rat der Stadt Köln
beschließt, dass für den Neubau eines Gymnasiums im Stadtbezirk Porz ein
europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll. Ziel ist es, ein
oder zwei geeignete Grundstücke im Stadtbezirk Porz zu finden. Diese sollten sich in den Stadtteilen Westhoven,
Gremberghoven, Ensen, Eil, Porz, Finkenberg oder Urbach befinden. Der
Suchradius (Anlage) wird durch die A4 im Norden, die A59 und die A559 im Osten
sowie die Achse Kaiserstraße/ Waldstraße/ Bahnhofstraße im Süden begrenzt.
Das Grundstück muss für die
Unterbringung eines Gymnasiums (6 Züge Sekundarstufe I und 8 Züge Sekundarstufe
II) und von fünf Sportübungseinheiten geeignet sein. Sollten im oben genannten
Suchradius mehrere Grundstücke gefunden werden, so wäre es optimal, wenn zwei
Gymnasien an unterschiedlichen Standorten entstehen würden, da das
Schulplatzangebot dann besser verteilt werden könnte. Die Grundstücke müssten
dann so groß sein, dass je ein Gymnasium (4 Züge Sekundarstufe I und 6 Züge
Sekundarstufe II) und vier Sportübungseinheiten und ein Gymnasium (3 Züge
Sekundarstufe I und 5 Züge Sekundarstufe II) und drei Sportübungseinheiten
realisiert werden können.
Der Rat der Stadt Köln
beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens
zum Bau zweier Gymnasien: einmal 4/6-zügig mit vier Sportübungseinheiten und
einmal 3/5-zügig mit drei Sportübungseinheiten für den Stadtbezirk Porz oder
alternativ mit einem 6/8-zügigen Gymnasium mit fünf Sportübungseinheiten für
den Stadtbezirk Porz.
Das Ausschreibungsverfahren
soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauliche Errichtung umfassen. Nach
Fertigstellung sollen das Gymnasium oder die Gymnasien langfristig angemietet
werden.
Für Porz ist
in der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanung von 2020 (Anlage 1 der
Vorlage 0418/2020) für den Standort Zündorf Süd in der Schulbaumaßnahmenliste
(Session 2905/2019) eine Gesamtschule (Priorität A / Auftragsnummer 130)
vorgesehen.
Diese soll im
Stadtbezirk Porz zügig entwickelt und ebenfalls auf den Weg gebracht werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei
Stimmenthaltung der Fraktionen SPD; Die Linke. und Die FRAKTION zugestimmt.