Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Betriebsausschuss Bühnen empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
1.
Der Rat der Stadt Köln stellt gem. § 4 der Betriebssatzung in
Verbindung mit § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(EigVO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen der
Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2022/23 in der zu diesem Beschluss
beigefügten Fassung mit einem Fehlbetrag in Höhe von 755,2 T€ fest. Die Deckung
erfolgt durch den Vortrag auf neue Rechnung aus dem Bilanzgewinn des
Jahresabschlusses 2019/20.
2.
Die Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln wird ermächtigt, zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Zusammenhang mit dem Spielbetrieb der
Bühnen Kassenkredite bis zu einem Höchstbetrag von 7 Mio. € in Anspruch zu
nehmen.
3.
Die mittelfristige Erfolgsplanung wird in dem Bewusstsein zur
Kenntnis genommen, dass Rat, Betriebsausschuss, Betriebsleitung und
Stadtverwaltung die Auswirkungen der Corona-Pandemie nur bedingt absehen können
und ggf. vor diesem Hintergrund gemeinsam korrigieren müssen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
1.
Der Rat der Stadt Köln stellt gem. § 4 der Betriebssatzung in
Verbindung mit § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(EigVO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen der
Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2022/23 in der zu diesem Beschluss
beigefügten Fassung mit einem Fehlbetrag in Höhe von 755,2 T€ fest. Die Deckung
erfolgt durch den Vortrag auf neue Rechnung aus dem Bilanzgewinn des
Jahresabschlusses 2019/20.
2.
Die Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln wird ermächtigt, zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Zusammenhang mit dem Spielbetrieb der
Bühnen Kassenkredite bis zu einem Höchstbetrag von 7 Mio. € in Anspruch zu
nehmen.
3.
Die mittelfristige Erfolgsplanung wird in dem Bewusstsein zur
Kenntnis genommen, dass Rat, Betriebsausschuss, Betriebsleitung und
Stadtverwaltung die Auswirkungen der Corona-Pandemie nur bedingt absehen können
und ggf. vor diesem Hintergrund gemeinsam korrigieren müssen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der Rat der Stadt Köln stellt gem. § 4 der Betriebssatzung
in Verbindung mit § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (EigVO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung Bühnen der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2022/23 in der zu
diesem Beschluss beigefügten Fassung mit einem Fehlbetrag in Höhe von 755,2 T€
fest. Die Deckung erfolgt durch den Vortrag auf neue Rechnung aus dem
Bilanzgewinn des Jahresabschlusses 2019/20.
2.
Die Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln wird
ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Zusammenhang mit dem
Spielbetrieb der Bühnen Kassenkredite bis zu einem Höchstbetrag von 7 Mio. € in
Anspruch zu nehmen.
3.
Die mittelfristige Erfolgsplanung wird in dem Bewusstsein zur
Kenntnis genommen, dass Rat, Betriebsausschuss, Betriebsleitung und
Stadtverwaltung die Auswirkungen der Corona-Pandemie nur bedingt absehen können
und ggf. vor diesem Hintergrund gemeinsam korrigieren müssen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.