Beschluss: ungeändert beschlossen


Der Betriebsausschuss Bühnen empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Beschluss:

 

1.      Der Rat der Stadt Köln stellt gem. § 4 der Betriebssatzung in Verbindung mit § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2022/23 in der zu diesem Beschluss beigefügten Fassung mit einem Fehlbetrag in Höhe von 755,2 T€ fest. Die Deckung erfolgt durch den Vortrag auf neue Rechnung aus dem Bilanzgewinn des Jahresabschlusses 2019/20.

2.      Die Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Zusammenhang mit dem Spielbetrieb der Bühnen Kassenkredite bis zu einem Höchstbetrag von 7 Mio. € in Anspruch zu nehmen.

3.      Die mittelfristige Erfolgsplanung wird in dem Bewusstsein zur Kenntnis genommen, dass Rat, Betriebsausschuss, Betriebsleitung und Stadtverwaltung die Auswirkungen der Corona-Pandemie nur bedingt absehen können und ggf. vor diesem Hintergrund gemeinsam korrigieren müssen.

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

1.      Der Rat der Stadt Köln stellt gem. § 4 der Betriebssatzung in Verbindung mit § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2022/23 in der zu diesem Beschluss beigefügten Fassung mit einem Fehlbetrag in Höhe von 755,2 T€ fest. Die Deckung erfolgt durch den Vortrag auf neue Rechnung aus dem Bilanzgewinn des Jahresabschlusses 2019/20.

2.      Die Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Zusammenhang mit dem Spielbetrieb der Bühnen Kassenkredite bis zu einem Höchstbetrag von 7 Mio. € in Anspruch zu nehmen.

3.      Die mittelfristige Erfolgsplanung wird in dem Bewusstsein zur Kenntnis genommen, dass Rat, Betriebsausschuss, Betriebsleitung und Stadtverwaltung die Auswirkungen der Corona-Pandemie nur bedingt absehen können und ggf. vor diesem Hintergrund gemeinsam korrigieren müssen.

 

 




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

1.     Der Rat der Stadt Köln stellt gem. § 4 der Betriebssatzung in Verbindung mit § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2022/23 in der zu diesem Beschluss beigefügten Fassung mit einem Fehlbetrag in Höhe von 755,2 T€ fest. Die Deckung erfolgt durch den Vortrag auf neue Rechnung aus dem Bilanzgewinn des Jahresabschlusses 2019/20.

2.     Die Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Zusammenhang mit dem Spielbetrieb der Bühnen Kassenkredite bis zu einem Höchstbetrag von 7 Mio. € in Anspruch zu nehmen.

3.     Die mittelfristige Erfolgsplanung wird in dem Bewusstsein zur Kenntnis genommen, dass Rat, Betriebsausschuss, Betriebsleitung und Stadtverwaltung die Auswirkungen der Corona-Pandemie nur bedingt absehen können und ggf. vor diesem Hintergrund gemeinsam korrigieren müssen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.